Wiesenacker

Planning zone · Neunforn

Document

Kind
Planning zone
Commune
Neunforn
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
Gemeinderat
Procedure
Genehmigung Verlängerung
Adopted
Mar 12, 2024
In force since
Apr 11, 2024

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Neunforn with its building zones.Open the full map

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Text

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Gemeinde Neunforn Planungszone "Wiesenacker" - Verlängerung 2024

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12.03. 2024 Vom Gemeinderat Neunforn erlassen am .................

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279

22.03. bis ................. 11.04. 2024 Öffentliche Auflage* vom ................. 12 vom ................. 22.03. 2024 Publiziert im Amtsblatt Nr. .......

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeindeschreiber:

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......................................... Reto Frehner

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......................................... Cornel Frischknecht

Verlängerung der Planungszone "Wiesenacker" Gestützt auf § 32 Abs. 1 PBG verlängert der Gemeinderat Neunforn die Geltungsdauer der per 04.03.2022 erlassenen Planungszone "Wiesenacker" um 2 weitere Jahre bis am 04.03.2026. Diese Frist kann nicht mehr verlängert werden. Sind bei Ablauf der Frist die Planung betreffende Rechtsmittel hängig, verlängert sich die Geltungsdauer der Planungszone bis zu deren rechtskräftigen Erledigung.

Geltungsbereich Die Geltungsbereiche der Planungszonen umfassen die Grundstücke gemäss den Übersichtsplänen 1:1'000.

Art. 4 1

Planungsziele In den bezeichneten Gebieten sollen Überbauungen sichergestellt werden, die den Boden haushälterisch nutzen und die sich optimal in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Durchführung qualitätssichernder Verfahren (Wettbewerbe, Studienaufträge oder Testplanungen mit Gestaltungsplänen) vorgesehen, welche im Rahmen der laufenden Kommunalplanungsrevision eigentümerverbindlich erklärt werden sollen.

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Wirkung Innerhalb der Planungszonen werden neue Bauten und Anlagen nur bewilligt, wenn sie die vorgesehene Planung nicht erschweren oder beeinträchtigen. Bestehende Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss erneuert, umgebaut, massvoll erweitert oder in ihrem Zweck geändert werden. Hängige Baugesuche, die vor dem Erlass der Planungszonen eingereicht wurden, sind von diesen nicht betroffen. Die Ausführung bewilligter Bauten und Anlagen ist gestattet. Ende Die Planungszonen fallen dahin mit dem Inkrafttreten der Massnahmen, zu deren Sicherstellung sie festgelegt wurden. Sie sind aufzuheben, wenn die Gründe weggefallen sind, aus denen sie festgelegt wurden. Das Dahinfallen und die Aufhebung werden in gleicher Weise veröffentlicht, bekanntgemacht und mitgeteilt wie der Erlass.

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Geltungsbereich der Planungszone

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Planlegende

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Art. 3 1

Art. 6 1

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Verfahren Die Festlegung der Planungszonen und die Verlängerung ihrer Geltungsdauer richten sich nach den Bestimmungen des Planauflageverfahrens. Die Planungszonen werden mit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt wirksam.

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Art. 2 1 2

Art. 5 1

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Weiterhin geltende Bestimmungen für die Planungszone "Wiesenacker" gemäss Ersterlass vom 04.03.2022:

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Festlegungen

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*Wer von der Verlängerung der Planungszone berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der öffentlichen Auflage beim Gemeinderat Neunforn schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Art. 1 1

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Projekt-Nr.: Planformat: gezeichnet:

2501 A3 M. Ott

Übersichtsplan 1:1000 Planungszone "Wiesenacker" Oberneunforn