GewR_Bachöffnung Altshof
Special-use plan · Kemmental
Document
- Number
- 79
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Water space
- Commune
- Kemmental
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Nov 12, 2024
- In force since
- Dec 2, 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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2024.08-008A-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 12. November 2024
Entscheid Nr.0079 BOA/PG Nr. 2024.08-008
Politische Gemeinde Kemmental Festlegung Gewässerraumlinien Bachöffnung Altshof
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.
Der vom Gemeinderat Kemmental am 26. August 2024 beschlossene Gewässerraumlinienplan „Bach (Nr.07.15.25.01) Altshof, Abschnitt: 07. 15.25. 1_Revitalisierung_Altshof_r wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Politische Gemeinde Kemmental, Alterswilenstrasse 2, Postfach, 8573 Siegershausen, unter Beilage der Dossiers Festlegung Gewässerraumlinien Bachöffnung Altshof, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - Fröhlich Wasserbau AG, Allmendweg 31, 8500 Frauenfeld - Forstamt - Jagd- und Fischereiverwaltung - Landwirtschaftsamt - Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers Festlegung Gewässerraumlinien Bachöffnung Altshof, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.
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Erwägungen: 1.
Mit Schreiben vom 27. August 2024 ersucht die Politische Gemeinde Kemmental um Genehmigung des Gewässerraumlinienplans für das Gewässer Nr. 07.15.25.01 im Bereich der Bachöffnung Altshof. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig. Die Genehmigungsvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 23. August 2023 vorgeprüft.
Thurgau 2/2
2.
Der zur Genehmigung eingereichte Gewässerraumlinienplan betrifft das Gewässer Nr. 07.15.25.01 südwestlich von Altshof. Im Projektperimeter fliesst der Bach eingedolt durch Landwirtschaftsgebiet. Mit dem Revitalisierungsprojekt „Bachöffnung Altshof“ soll der Bach nun über ca. 350 m ausgedolt und mit einem möglichst naturnahen Profil (Sohlgleite mit Niedrigwasserrinne) gestaltet werden. Zudem soll auf der Parzelle Nr. 3248 nördlich des Waldes ein Amphibientümpel erstellt werden. Abgestimmt auf das Revitalisierungsprojekt legt die Politische Gemeinde Kemmental den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) über den betreffenden Abschnitt fest. Die minimale Gewässerraumbreite wurde auf 11.0 m festgelegt. Die Gewässerraumlinien verlaufen symmetrisch entlang der Bachachse. Im Bereich des Amphibientümpels wird der Gewässerraum auf das Revitalisierungsprojekt angepasst und etwas vergrössert. Die minimale Gewässerraumbreite und die Anordnung der Gewässerraumlinien sind zweckmässig und erfüllen die Anforderungen der GSchV.
3.
Die anlässlich der Vorprüfung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden hinreichend berücksichtigt. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt. Nach Inkraftsetzung der Gewässerraumlinien durch die Politische Gemeinde Kemmental müssen die Geodäten über die zuständige Datensammelstelle dem Amt für Geoinformation abgegeben werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:
1 2. NOV. 2024
Legal bases
RB 700 · PBG · Cantonal
RB 721.1 · WBSNG · Cantonal
RB 721.11 · WBSNV · Cantonal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal