Detailnutzungsplan (DNP) - "Kieswerk"
Land-use plan · Fieschertal
Document
- Number
- 2012.00872
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Fieschertal
- Canton
- Valais
- Level
- Communal
- Authority
- Administration communale
- Approved by
- Conseil d'Etat
- Adopted
- Mar 21, 2012
- In force since
- Mar 21, 2012
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
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CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS
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Präsidium des Staatsrates 2012.00872 Staatskanzlei
Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen des Staatsrates
Eingesehen das Gesuch der Einwohnergemeinde Fieschertal vom 24. Mai 2011 mit dem Antrag auf Homologation des von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Fieschertal am .2. Dezember 2010 beschlossenen Detailnutzungsplanes "Kieswerk" mit dem dazugehörenden Reglement; . j
Eingesehen das Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG); Eingesehen die Raumplanungsverordnung vom 28, Juni 2000 (RPV); Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantonsverfassung vom 8. März 1907 (KV);
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Eingesehen das Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG); 5
Eingesehen den Entscheid des Grossen Rates über die Raumplanungsziele vom 2. Oktober 1992;
Eingesehen den kantonalen Richtplan;
Eingesehen das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004 (GemG); '
Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996 (BauG);
Eingesehen die Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (BauV); Eingesehen den Vorprüfungsentscheid des Staatsrates vom 10. Mai 2006;
Eingesehen die im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens erstellten Mitberichte der Dienststelle für Raumentwicklung 4. April 2002, vom 25. Juni 2003 und vom 24. April 2006, welche integrierenden Bestandteil des vorerwähnten Vorprüfungsentscheids bilden;
Eingesehen die öffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 33 vom 20. August 2010;
Eingesehen den Beschluss der Urversammlung der Einwohnergemeinde Fieschertal vom 2. Dezember 2010, womit der oben genannte Detailnutzungsplan mit dem dazugehörenden Reglement beschlossen wurde;
Eingesehen die öffentliche Auflage dieses Urversammlungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 51 vom 24. Dezember 2010;
Eingesehen den Synthesebericht der Dienststelle für Raumentwicklung vom 29. Februar 2012;
Eingesehen die verfahrensleitende Verfügung der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten vom 5. März 2012,. womit dieser Synthesebericht der Gemeinde zur Kenntnis gebracht und der Schriftenwechsel abgeschlossen wurde;
Eingesehen die übrigen Akten; Erwägend, dass keine Beschwerden eingereicht worden sind;
Erwägend, dass die im Synthesebericht der Dienststelle für Raumentwicklung vom 29. Februar 2012 aufgelisteten Auflagen integrierender Bestandteil: des vorliegenden
Genehmigungsentscheids bilden;
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Erwägend, dass diese Teilrevision des Zonennutzungsplanes im Bereich des Kies- und“
- - . Betonwerks der Einwohnergemeinde Fieschertal die Ziele. und Grundsätze den Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigt sowie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere des Umweltrechts, Rechnung trägt;
auf Antrag des Departements für Finanzen, Institutionen und Gesundheit,
entscheidet der Staatsrat
als Homologationsbehörde i.S,v. Art. 38 Abs, 2 kRPG
: Der von der Urversammiung der Einwohnergemeinde Fieschertal am 2. Dezember 2010 beschlossene Detailnutzungsplan "Kieswerk" wird mit dem dazugehörenden Reglement
homologiert.
Sizungvom 25 März 2012
Für getreue Abschrift, Der Staatskanzler
Entscheidgebühr ° Fr. 150.-- Gesundheitstempel Fr. 7-
Verteiler 5 Ausz.DFIG 1 Ausz. Fl
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Reglement - Detailnutzungspla "Kieswerk"
Kanton Wallis
Gemeinde Fieschertal
OP - FIESCHERTAL
Reglement zum Detailnutzungsplan Kieswerk
Homologationsexemplar Mai 2011
Gemeinde Fieschertal Der Schreiber:
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Vom Staatsrate genehmigt In der Sitzung vom ···2··t.·Mäu 2012 Siegelg eb C:hr: Fr........I- s.9.. :. :~...
o>- Fieschertal Reglement zum Detailnutzungsplan Kieswerk
REGLEMENT ZUM DETAILNUTZUNGSPLAN KIESWERK
Art. 1 Bestandteil des
Detailnutzungsplanes
Der Detailnutzungsplan Kieswerk besteht aus dem vorliegenden Reglement sowie dem dazugehörigen Plan 1:2'000
Art. 2 Zweck
Der Detailnutzungsplan Kieswerk konkretis iert den im Zonennutzungsplan ausgeschiedenen Perimeter. Er bestimmt im Einzelnen die in diesem Perimeter zulässige Nutzung. Mit dem Detailnutzungsplan sollen die Grundvoraussetzungen für eine zweckmässige Nutzung des Betriebsareals sowie ein immissionsarmer und landschaftsschonender Bau und Betrieb des Kieswerkes gewährleistet werden.
Art . 3 Geltungsbereich
Das Reglement gilt für das Betriebsareal im Perimeter des Detailnutzungsplanes Kieswerk zwischen der Kantonsstrasse, dem Wysswasser und dem Bregeraweg.
Art . 4 Nutzungssektoren
Der Perimeter des Detailnutzungsplanes wird in 3 Nutzungssektoren eingeteilt: - Materialveredelung - Materialentnahme - Grünbereich
Art . 5 Sektor Materialveredelung
Im Sektor .Materialveredelunq" sind grundsätzlich die betriebsnotwendigen Gebäude und mobilen Anlagen mit den dazugehörigen Verkehrs- und Umschlagsflächen anzuordnen. Die Materialveredelung beinhaltet die Aufarbeitung des Rohmaterials hin bis zu den Endprodukten Beton und Kiessand. Im Weiteren dient dieser Sektor der Lagerung des Rohmaterials sowie der verschiedenen End- und Zwischenprodukte, namentlich der Kiessande 0 - 4 mm , 4 - 8 mm, 8 - 15 mm und 15 - 30 mm sowie von Steinblöcken, Strassenbaumaterialien wie Kiessande I und 11, Feinplaniematerial , wiederaufbereiteter Asphalt usw . Mit einer zweckmässigen Beregnungsanlage muss sichergestellt werden , dass die Staubentwicklung beim gelagerten Material nicht zu einer Beeinträchtigung in der Umgebung führt .
Art . 6 Sektor Materialentnahme
Der Sektor . Materialentnanme" umfasst das Gebiet des Baggersees mit den Anlagen zur Förderung des Rohmaterials aus dem See.
Art. 7 Grünbereich
Der . Grünbereich" umfasst die bestehende natürliche Bestockung . Diese muss geschützt und als wichtiges Landschaftselement erhalten werden. Falls sich das Kieswerk dennoch in Richtung Bestockung ausdehnt, ist der Gesuchstelier/Betreiber verpflichtet, auf Verlangen der Dienststelle für Wald und Landschaft einen Waldkataster erstellen zu lassen.
op- Fieschertal Reglement zum Detailnutzungsplan Kieswerk
Art. 8 Umzäunung
Der Unterhalt des Zaunes entlang des .Breqeraweqes" ist vom Betreiber des Kieswerkes zum Schutz der Wanderer zu gewährleisten.
Art. 9 Nutzungsdauer
Nach Aufgabe des Kieswerkbetriebes tritt wieder die Grundnutzung gemäss Zonennutzungsplan in Kraft.
Art. 10 Vorbehalt des
Baureglementes
Insoweit der Detailnutzungsplan keine abweichende Regelung enthält, gelten die Bestimmungen des Bau- und Zonenreglementes. Die bestehenden Bauten und Anlagen (Betonanlage, Baggersee, Wasserentnahme, Betriebslager, usw.), welche über keine Baubewilligung verfügen, sind im Rahmen eines umfassenden Baugesuches zu regularisieren.
Art. 11 Inkrafttreten
20.05.2011
Der Detailnutzungsplan Kiesaufbereitung tritt mit der Homologation durch den Staatsrat in Kraft.
_. Gemeinde Fieschertal
Kanton Wallis
OP-FIESCHERTAL Detailnutzungsplan Kieswerk 1:2'000 ,.---- -- --- -.---
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Legende: Nutzungssektoren
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Materialveredelung Materialentnahme Grünbereich
Weitere Angaben: Gewässer Wald Gebäude und Bauwerke Perimeter Detailnutzungsplan "<,
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BSAP Ingenieure AG
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23 .09.2009
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Legal bases
BZR_FIL.1999 · Communal · The canton's text
RS-VS 701.1 · LcAT · Cantonal
RS-VS 705.1 · LC · Cantonal
RS-VS 705.100 · OC · Cantonal
RS-VS 705.101 · AIHC · Cantonal
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Federal