Gewässerlinienplan Mitteldorfbach Teilstück Brandeuli
Watercourse building lines · Oberägeri
Document
- Kind
- Watercourse building lines
- Commune
- Oberägeri
- Canton
- Zug
- Level
- Cantonal
- Authority
- Tiefbauamt (TBA)
- Approved by
- BD
- Adopted
- Sep 5, 2011
- In force since
- Sep 5, 2011
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Beschluss BDB 05.09.2011.PDFOpen in a new tab
Text
Beschluss BDB 05.09.2011.PDF
Baudirektion
Kanton Zug
Zug, 5. September2011
Tiefpauamt
Gewässerlinienplan Mitteldorfbach, Teilstück: Brandeuli Gemeinde Oberägeri
Die Baudirektion,
gestützt auf 8 7 Bst. c.der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
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Der Gewässerlinienplan Mitteldorfbach, Teilstück Brandeuli, Plan Nr. 10097.33-009 vom 20. Mai 2011 wird beschlossen.
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nachh derr Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an: -
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Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri (2 Ex., 3 Pläne) Amt für Raumplanung (1 Plan) Kantonsforstamt (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) Geozug Ingenieure AG, Obermühle 8, 6340 Baar
Baudire
Hein Tännler
Reg erungsrat
Seite 2/2
.
A. In den letzten Jahren sind mehrere Hochwasser aufgetreten, welche am Miitteldorfbach Schäden verursacht haben. Die Gemeinde Oberägeri hat Geschiebeabschätzungen durchführen und verschiedene Massnahmen untersuchen lassen, welche solche Schäden massgeblich verringern sollen. Aufgrund einer Vorstudie hat die Gemeinde festgelegt, welche dieser Massnahmen umgesetzt werden sollen. Vorgesehen sind unter anderem ein Geschiebesammler oberhalb Brandeulimit einem Ersatz der Eindolung des Mitteldorfbaches sowie ökologische Ausgleichsmassnahmen am Würzlibach. Damit die Nutzung innerhalb des Gewässerabstandes respektive des Gewässerraumes der beiden Bäche geregelt werden kann, wurde ein Gewässerlinienplan im Bereich Brandeuli ausgearbeitet.
Der Gemeinderat hat mit Schreiben vom 4. Juli 2011 mitgeteilt, dass er grundsätzlich keine Einwände gegen den Gewässerlinienplan hat. B.
Der Gewässerlinienplan wurde am 15. und 22. Juli 2011 gemäss $ 38 PBG im Amtsblatt publiziert und vom 15. Juli bis 16. August2011 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein.
C.
D.
kann.
Der Gewässerlinienplan ist rechtmässig, so dass dieser vorbehaltlos beschlossen werden
31 Gewässerlinienplan Mitteldorfbach, Teilstück Brandeuli, 05.09.2011.pdf
Legende:
Kanton Zug
31
Genehmigungsinhalt: neue Gewässerlinie zu beschliessen
Gemeinde Oberägeri
Informationsinhalt:
Gerinnesohle / Zufahrt
Böschung
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Gewässerlinienplan
Wald Blocksteinrampe / Kolkschutz
Mitteldorfbach oo
Teilstück: Brandeuli
ORS
501
Situation 1: 500° I
I
196
Mitbericht des Gemeinderates vom: 04. Juli 2011
Publiziert im Amtsblatt: Nr.:
28/29
Vom:
15. Juli 2011 / 22. Juli 2011
Ziffer:
4055 / 4180
öffentliche Auflage beim Tiefbauamt und auf der Gemeindekanzlei vom 15. Juli bis 16.August2011 Bescheinigt: Der Kantonsingenieur:
1921
1149
Von der Baudirektion beschlossen am:
Plan Nr.: 10097.33-009 Datum: 20.05.2011 187
5, Sep, 20M
4 Auftrag-Nr.: 2010 _39 Planformat: 42 x 29.7
Rev.: Visum: Planer: belop gmbh, Tulpenweg 2, 6060 Sarnen / FMB Engineering AG, Mühlegasse 18e, 6340 Baar
ee
Bauherr: Tiefbauamt des Kantons Zug