Baulinienplan Änderung Silbergasse

Building lines · Zug

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Canton
Zug
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Communal
Approved by
BD
Adopted
Sep 19, 2023
In force since
Sep 19, 2023

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Beschluss BDB 19.09.2023.PDFOpen in a new tab

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Beschluss BDB 19.09.2023.PDF

Kanton Zug

Zug,

Baudirektion

13. Sep. 202

Gemeindewesen Baulinienplan-Änderung Silbergasse, GS 213-218 und 640 Gemeinde Oberägeri

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 5 Abs. 2 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11),

beschliesst: 1.

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Die Baulinienplan-Änderung Silbergasse, GS 213-218 und 640, Plan-Nr. 001 vom 13. März 2023, wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an:

Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri (2 Pläne) 4,

Kopie an: Baudirektion Amt für Raum und Verkehr (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)

5.

Zur Kenntnisnahme an:

Geozug Ingenieure AG, Priska Schillig, Obermühle 8, 6340 Baar

Baudirektion

Florian Weber

Regierungsrat

08bl siibergasse_ bdb_2.docx

Seite 2/2

Ä. Entlang der Silbergasse wurden im Jahr 2009 Baulinien erlassen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser Silbergasse 2, 4 und 6 im Inventar der schützenswerten Denkmäler. Inzwischen hat die Bereinigung des Inventars stattgefunden und die Objekte sind aus dem Inventar entlassen worden. Um eine Entwicklung dieser Grundstücke zuzulassen, soll die nordwestliche Baulinie entlang der Silbergasse angepasst werden. Die Baulinie auf den Grundstücken 213 bis 218 und 640 hat neu einen Abstand vom Fahrbahnrand von 2,20 Meter. Die bebaubare Fläche wird durch die Verschiebung der Baulinie um 63,9 m2 vergrössert.

Der Gemeinderat Oberägeri hat dem Tiefbauamt die Baulinienplan-Änderung mit Schreiben vom 17. März 2023 zur Vorprüfung zugestellt. Der Vorprüfungsbericht vom 23. Juni 2023 enthielt lediglich zwei Hinweise. B.

Die Baulinienplan-Änderung wurde am 6. Juli 2023 im Amtsblatt publiziert und vom 6. Juli bis 7. August 2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist ging keine Einsprache ein.

C.

D.

Der Gemeinderat Oberägeri hat die Baulinienplan-Änderung am 4. September 2023 be-

schlossen. E. Die Baulinienplan-Änderung ist somit rechtmässig, so dass diese vorbehaltlos von der Baudirektion genehmigt werden kann.

Baulinienplan-Änderung Silbergasse, Gemeinde Oberägeri

48 Baulinienplan-Änderung Silbergasse, GS 213-218 und 640, 19.09.2023.pdf

EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI

KANTON ZUG

®

Legende Beschlussinhalt Neue Baulinie zu genehmigen Se

Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen

Informationsinhalt Genehmigte Baulinie

Baulinienplan-Änderung Silbergasse

Genehmigte Spezial Baulinie

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GS 213-218 und 640 SITUATION 1: 500 PLAN:

001

AUFTRAGSNR.:

06.10.025

DATUM:

13. März 2023

PLANUNG. VERMEISUNG. GEOINFORHATION.

GEBZUG

INGENLEURE

ÄNDERUNGEN VOM GEMEINDERAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 41.04. 2023

VORPRÜFUNG DURCH DAS TIEFBAUAMT DES KANTONS ZUG:

ZUG,DEN

973 junI 2023

7

DER KANTONSINGENIEUR:

-1

ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DER GEMEINDEKANZLEI

PUBLIZIERT IM AMTSBLATT NR

VOM

VOM:

DER GEMINDEPRÄSIDEN

bez.

BESCHEINIGT:

DER GEMINDESCHREIBER:

ZIFFER' VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM:

BIS

-&,SEP. 2023 DER GEMEINDESCHREIBER:

VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG GESTÜTZT AUF $ 7 DER DELEGATIONSVERORDNUNG GENEHMIGT AM:

19.SEP. 2029

1221050

bu