Risch Bebauungsplan Nr. 13 - Lindenmatt

Special-use plan · Zug

Document

Number
RI-2025-114
Kind
Special-use plan
Subkind
Development plan
Canton
Zug
Level
Communal
Approved by
BD
Adopted
May 5, 2026
In force since
May 5, 2026

Map

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Files

20260505_01_Kantonale Genehmigung_BBP Lindenmatt.pdfOpen in a new tab

Text

3 31

Kanton Zug

Gemeinde Risch

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31

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3 31

Bebauungsplan "Lindenmatt", Rotkreuz Situationsplan + Schnitt | 1:500

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Baufelder 1 - 3

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Perimeter Bebauungsplan

31

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Inhalt des Beschlusses

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Kantonale Genehmigung:

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Nr. 10 vom 05. März 2026

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Publiziert im Amtsblatt

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vom 05. März 2026 bis 25. März 2026

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Silja Studer

2. Öffentliche Auflage

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Patrick Wahl

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Die Gemeindeschreiberin:

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Der Stv.-Gemeindepräsident:

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17. Februar 2026

Vom Gemeinderat beschlossen am:

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Nr. 49 vom 04. Dezember 2025

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Publiziert im Amtsblatt

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vom 04. Dezember 2025 bis 05. Januar 2026

1. Öffentliche Auflage

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Der Amtsleiter-Stv:

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15. September 2025

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Von der Baudirektion vorgeprüft am:

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Silja Studer

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Patrick Wahl

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Die Gemeindeschreiberin:

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Der Stv.-Gemeindepräsident:

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12. August 2025

Vom Gemeinderat verabschiedet am:

11

Baufelder 4 - 8

76

d

Anordnungsbereich Zwingender Rücksprung Attika durchgrünter Freiraum (Lage schematisch) Umgebungsbereich (Lage schematisch) öffentlich zugänglicher Platz Verkehrsfläche Erschliessung MIV, LV (Lage schematisch) öffentlich Fuss- und Radwegverbindung (Lage schematisch)

PB

11

76

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Parkierung Besucher Erschliessung Tiefgarage ab Tiefgarage Lindenmatt II

11

76

i

Baubereich Unterniveaubauten

6g

7 11 Schnitt 1-1 1:500

Strassenbaulinie

4.40

79.50

Baufeld 2

8.20

26.60

448.40 müM 442.70 müM Strassenbaulinie

Baufeld 1

N

gew. Terrain

0

5

10

20

50 m

NUTZUNG

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Der durchgrünte Freiraum dient als Wohnumfeld und wird gemeinschaftlich genutzt. Ausschliesslich den Wohnungen in den Erdgeschossen zugeordnete Aussenraumgestaltungen und Kleinbauten sind nicht zulässig.

Der Bebauungsplan Lindenmatt III bezweckt als Umsetzung des Sieger-

Art. 1 1

Zweck und Ziele

projekts aus dem Studienauftrag Überbauung Lindenmatt die qualitative 1

1

Nutzungsmass

chenbare Geschossflächen zulässig, davon max. 2'400.00 m2 für Gewerbe-, Gastro- und Dienstleistungsnutzungen.3

Weiterentwicklung des Areals Lindenmatt. Grundlage für die Umgebung bildet das verbindliche Konzept Konzept Freiraum2. 2

-

Es werden folgende Ziele verfolgt: Weiterentwicklung des Areals Lindenmatt zu einem modernen Quartier

-

Bildung eines auf Grund seiner Mischung und Vernetzung attraktiven Nutzungsangebotes durch die Anbindung an den Dorfkern Stärkung der Identität des Ortes und Bildung einer neuen Adresse

Art. 10 Erschliessung

einfahrt an der Luzernerstrasse und die Tiefgarage der Bebauung Linden-

hohe städtebauliche Qualitäten bei angemessener Verdichtung

-

hohe Qualität der Aussenraumgestaltung nach übergeordnetem Koneffiziente Lösung der Erschliessungsaufgaben für den motorisierten

Wegleitende Elemente des Bebauungsplans sind:

Wegleitende Elemente

-

Zwei Langbauten parallel zur Kantonsstrasse

-

ein niedrigerer Punktbau als Übergangselement zwischen öffentlichem fünf quer zu den Langbauten stehende Wohnbauten im Süden mit

Raum.

1

Insgesamt dürfen max. 218 Parkplätze erstellt werden.

Art. 16 Spielflächen gemäss § 12 Bauordnung Risch werden im Konzept Freiraum

Parkplätze, Veloab-

2

Im Rahmen der zulässigen Parkplätze gemäss Abs. 1 dürfen max. 21 Be-

Spiel- und Freizeitflä-

dargestellt. Deren Lage und Ausstattung sind mit der Baubewilligung dau-

chen

erhaft zu sichern.

Art. 17 Entsorgungsstellen gemäss § 17 Bauordnung Risch werden im Konzept

Entsorgungsstellen

Freiraum dargestellt. Deren Lage und Ausstattung sind mit der Baubewilli-

stellplätze

sucherparkplätze oberirdisch erstellt werden. Sie sind mit einem sickerfähi-

3

-

Gemeinschafts- und Spielbereich Mitte

schossfläche (aGF) mindestens 1 Besucherparkplatz zu erstellen und als

-

Begrünter Freiraum Süd

-

Lindenmattstrasse

Von den Parkplätzen fürs Wohnen ist pro 700 m2 anrechenbare Ge-

solcher dauernd zu sichern und zu bezeichnen. Die Besucherparkplätze

gung dauerhaft zu sichern.

sind Teil der zulässigen Parkplätze gemäss Abs. 1. 4

Es gelten die Vorschriften der Bauordnung und der übergeordneten Ge-

setzgebung, wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Festlegungen

ordnung und massge-

enthält.

Im Rahmen der zulässigen Parkplätze gemäss Abs. 1 sind bei Bedarf min-

destens 2 Carsharing-Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist

LÄRMSCHUTZ

anzustreben in der Tiefgarage Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu schaffen.

bende Gesetze

5

Zwischen den Einfahrten Küntwilerstrasse und Luzernerstrasse zu den

Tiefgaragenparkplätzen darf keine durchgehende Verbindung entstehen. 1

von ADP Architekten, Zürich

2

Umsetzung des Konzepts Freiraum von Nipkow Landschaftsarchitektur, Stand Juli 2013

Veloabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte sind gedeckt und von

Erstellung von Kleinbauten, Erschliessungsanlagen, Erschliessungsanlagen

aussen ohne Treppen, allenfalls mit Rampen zugänglich zu erstellen.

Tiefgarage, Entsorgungsanlagen, Elementen der Frei- und Aussenraumge-

7

staltung und dergleichen gestattet.

3 VG

2 5 VG

3 4 VG

5

6

7

8

Art. 12 1

5 VG

5 VG

5 VG

5 VG

5 VG

Gestaltungsgrundsatz

sichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und

+ AG

+ AG

+ AG

+ AG

+ AG

zung hat mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen.

werden:

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2

3

4

5

6

7

8

OK Dach

442.70

448.40

444.50

450.10

450.10

450.20

450.70

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Alle Aussenräume, Anlagen und Bauten sind so zu gestalten, dass hin-

ökologischem Wert eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht. Die Bepflan-

Die folgenden Oberkanten (OK) Dach (m ü. M.) dürfen nicht überschritten 1

Die Gestaltung der Aussenräume erfolgt gestützt auf das verbindliche

Konzept Freiraum. Für die Projektierung und Ausführung der Umgebungsarbeiten muss ein qualifizierter Landschaftsarchitekt beigezogen werden. Der Gemeinderat verfügt die Realisierung der Massnahmen mit der Bau-

Im Baufeld 1 muss das Erdgeschoss eine lichte Raumhöhe von mindes-

bewilligung.

tens 4.00 m aufweisen.

3

Im Baufeld 2 müssen die zur Kantonsstrasse orientierend Räume im EG

Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren sind für Bauten und Anlagen

detaillierte Material- und Farbkonzepte vorzulegen.

eine lichte Raumhöhe von mindestens 4.00 m aufweisen.

4

Die Bauten in den Baufeldern 4 bis 8 müssen als zwei gegeneinander ver-

Mit dem Baugesuch ist darzulegen, wie die notwendige Retention für das

gesamte Bebauungsplanareal sichergestellt wird.

schobene, unterschiedlich grosse Baukörper in Erscheinung treten, deren Grundflächen nicht gleich gross, aber auch nicht mehr als 20% voneinander abweichen dürfen, wobei 100% der Grundfläche in einem Baufeld im

Art. 13 Rund um das Baufeld 1 ist ein urban gestalteter, öffentlich zugänglicher

Bebauungsplan entsprechen.

Öffentlich zugängli-

Platz zu realisieren, der sich zum Dorfkern orientiert und als Portalraum

cher Platz

den Zugang zur Bebauung signalisiert. Er dient als öffentlicher Treffpunkt

Art. 6 Die Flachdächer sind zu begrünen soweit sie nicht als Terrasse oder der

Dachgestaltung

Energiegewinnung dienen. Es sind angemessene Retentionsmassnahmen

und darf benutzt werden, z.B. für Restauration, Verkauf, Veranstaltungen, Ausstellungen etc., nicht aber für Parkierung. Auf dem Platz sind raumbestimmende, hochstämmige Bäume zu pflanzen,

auszubilden, sofern dies technisch möglich ist.

Unterniveaubauten sind nur in dem im Bebauungsplan gekennzeichneten „Bereich Unterniveaubauten“ sowie in den Baufeldern zulässig.

welche Identität stiften und die Aufenthaltsqualität erhöhen.

Art. 14 Der durchgrünte Freiraum umfasst zu mindestens 70% begrünte bzw. un-

Durchgrünter Frei-

befestigte Flächen. Er bietet Möglichkeiten zum Naturerlebnis, ist Spiel-

raum

raum für Kinder und verleiht dem ganzen Areal eine naturnahe Wohnat-

Innerhalb der gekennzeichneten Anordnungsbereiche ist die Fassade des

mosphäre.

entsprechenden Baufelds zu realisieren. Es dürfen keine Bauteile, wie z.B.

Die Wiesenflächen sind mit locker eingestreuten Hochstammbäumen

Balkone darüber hinausragen.

Art. 19

In diesen Bestimmungen werden die maximalen Nutzungsmasse definiert.

Qualitätserfüllung

Im Rahmen der Baubewilligung werden diese maximalen Nutzungsmasse nur gewährt, wenn sinngemäss mindestens die Qualitäten gemäss § 45 BO

4

Baufeld

QUALITÄTSSICHERUNG

Für Kunden und Besucher sind oberirdische Veloabstellplätze zu erstellen.

GESTALTUNG/FREI- UND AUSSENRAUM

Es sind folgende Anzahl Vollgeschosse (VG) und Attikageschosse (AG) zu 1

Lärmschutzmassnahmen am Gebäude erforderlich (z.B. gewerbliche Nutzung, lärmoptimierte Grundrissgestaltung o.a.). Der Nachweis der IGW-

ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.

Baufelder

Baufeld

(IGW) der Empfindlichkeitsstufe ES III. In den Baufeldern 1 und 2 sind

ner zu trennen. 6

Baufelder 1 bis 8

Lärmschutz

Einhaltung bzw. die Begründung für allfällig erforderliche Erleichterungen

Ausserhalb der Baufelder ist unter Wahrung der Abstandsvorschriften die

realisieren:

Im gesamten Bebauungsplangebiet gelten die Immissionsgrenzwerte

Die Besucher- und Kundenparkplätze sind von den Parkplätzen für Bewoh-

Art. 4 Bauweise

Art. 18

3 Dies entspricht einer Ausnützungsziffer von gegenwärtig 1.10.

BAUFELDER / BAUWEISE

Anordnungsbereiche

geschossräumen dient der graduellen Differenzierung zum öffentlichen

Art. 11 Freiraum entlang der Luzernerstrasse

Stellung zur Grund-

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Art. 8 gelöst. Der Binnenraum zu den leicht erhöhten Loggien und vor den Erd-

Der Verkehrsbereich Lindenmattstrasse dient der Erschliessung der an-

-

1

Unterniveaubauten

Die südlichen Vorzonen vor den Langbauten sind ebenfalls chaussiert

und räumlich mit Heckenstrukturen vom öffentlichen Erschliessungsweg

ren.

Art. 3

Art. 7

chaussierter Vorzone zum Gebäude mit Grünstruktur ist zu realisieren.

wehrzufahrten.

Öffentlicher Platz zum Kreisel

5

streifen mit hochstämmiger Baumreihe, Gehweg und offen wirkender, 5

-

4

mit einer Schichtung der Öffentlichkeitsstufen von Strassenraum, Grün-

Der Freiraum zwischen den Baufeldern wird nicht für den motorisierten

gen Belag zu versehen und an den im Plan bezeichneten Stellen zu platzie-

3

senraum baulich geschlossen abzutrennen. Eine stadträumliche Situation,

Die Besucher- und Kundenparkplätze in der Tiefgarage sind über die

rückspringenden Attikageschossen

Geschosse

renzierten Begrünung die Privatheit dieser Vorzone, ohne sich vom Stras-

denmatt III.

Dorfkern und privatem Wohngebiet

Der bandförmige Freiraum vor dem Langbau entlang der Luzernerstrasse

bezeichnet mit einem feinen Höhenversatz zum Gehweg und einer diffe-

grenzenden Quartiere und allfälliger Besucherparkplätze des Areals Lin-

Art. 2 Anzahl

hochstämmigen Bäumen erlaubt.

Individualverkehr erschlossen. Zulässig sind Service-, Rettungs- und Feuer4

optimaler Lärmschutz für das gesamte Areal

Der gesamte Tiefgaragenbereich ist statisch und höhenmässig so ausge-

legt, dass eine ausreichende Substratüberdeckung die Bepflanzung mit

Küntwilerstrasse zu erschliessen.

Verkehr und den Fuss- und Radverkehr

2

für Orientierung, Erschliessung und Aktivität.

matt II zu erschliessen.

3

Das Wegnetz mit Asphaltbelag weitet sich zu chaussierten, platzartigen

und baumbestandenen Orten des Aufenthalts und Spiels, der Ankerzone

4

2

-

1

2

Die Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte sind über die Tiefgaragen-

1

zept Freiraum

Art. 5

und Radverkehr sowie als Spiel- und Aufenthaltsbereich.

3

durch eine bauliche Akzentbildung am Lindenplatz

-

In den Erdgeschossen der Baufelder 1, 2 und 3 sind zum öffentlich zu-

festigt und begrünt. Er dient der Erschliessung der Gebäude für den Fuss-

ERSCHLIESSUNG

Gestaltung des Übergangs zwischen Kern- und Wohnzone

-

3

Umgebungsbereich

Ergänzung des bestehenden Quartiers Lindenmatt zu einer überzeu-

-

-

Im Baufeld 1 sind keine Wohnnutzungen zulässig.

1

zungen sowie Gemeinschaftsräume zulässig.

genden Einheit

-

2

Der durch die beiden Langbauten geschützte Umgebungsbereich ist be-

Art. 15 gänglichen Platz orientiert nur Gewerbe-, Gastro- und Dienstleistungsnut-

mit hoher Wohnqualität -

Über alle Baufelder sind max. 16‘000.00 m2 (ohne Attikageschosse) anre-

Art. 9 durchsetzt. Einzelne Heckeninseln kombiniert mit Steinhaufen dienen als

Nahrungsbasis und Lebensraum für Vögel und Kleintiere und erhöhen so den ökologischen Wert des Freiraues. Einzelne Bereiche in der Wiese können als Rasenflächen ausgebildet werden und so als besondere Spielflächen dienen.

(Arealüberbauungen: erhöhte Anforderungen) für Wohnbauten erfüllt sind.

Küntwilerstrasse

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