Baar Bebauungsplan Nr. 8 - Neumühle / Bahnhofstrasse
Special-use plan · Zug
Document
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Development plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- BD
- Adopted
- Apr 25, 2012
- In force since
- Apr 25, 2012
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Kanton Zug È A « 4 Gemeinde Baar
Teilrevision Bebauungs- und Baulinienplan Neumühle / Bahnhofstrasse
1:500
Abteilung Planung / Bau
Baar, 28.10.2011 / 20.01.2012 Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann
Vom Gemeinderat verabschiedet am 26.10.2011
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Andreas Hotz Walter Lipp
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion
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Zug, 28.12.2011 Der Kantonsplaner: René Hutter
1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 27.1.2012 bis 27.2.2012
Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Vom Gemeinderat im einfachen Verfahren beschlossen am ‚07. MR 2012 Der Gemeindepräsident: Der ber eschreiber: ©
NSG 2. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 16. MRZ. 201bis 0 4. APR. 2012 Publiziert im Amtsblatt
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am
25. APR, 2012
Änderung der Bestimmungen
Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan Geltungsbereich
Bezeichnung der Baubereiche Baubereiche mit max. Höhen (m i. M.) Auskragungsbereiche
Arkaden im EG
Bereich für abgestützte Terrassen
Ummantelungsbereich Anlieferung
000000 _ Öffentliches Fusswegnetz
rer =. Unterirdische Zu- / Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch) es Zu- / Wegfahrt Anlieferung für alle Baubereiche #4 --- | Standplätze Anlieferung [V] Gedeckter Velounterstand (min. 60 Plätze, Lage schematisch)
SRE Hofbereich Gestaltete Fussgängerbereiche Grünbereiche Gestaltete Fussgänger- und Fahrbereiche
Bäume (Lage und Anzahl schematisch)
0442.88 Höhenkoten bei Höhenfixpunkten (m ü. M.)
DR, Bestehende Gebäude Ron RES
| 3564 ° Zum Abbruch vorgesehene Bauten
boy Fusswege und unterirdische Zu- / Wegfahrt ausserhalb Geltungsbereich
Situation Bebauungsplan v
o000000000000
Neugasse
9°
do
O Ne, eee 092 O Ö (2 Bi T7 ok
44;
0000000
Poststrasse
c
4218 BDB 22.5.2007
Tiefgarage-Richtplan (Informativer Inhalt)
Informativer Inhalt Bebauungsplan - Baulinien
V 02.805510
Genehmigte Baulinien Genehmigte Unterniveaubaulinien Genehmigte Arkadenbaulinien Genehmigte Zwangsbaulinien
Baubereichsflächen (gemäss Bebauungsplan)
20 30 40 50 m
7324
Konturen bestehender Silo
à À 1 Tiefgarage 439.00
Schnitt 1 - 1
0 ——— Konturen bestehender Silo
temo 4 Slo peg Ti
Si ASIA Schnitt 2 - 2
Bestimmungen
Zweck
1. Mit dem Bebauungsplan Neumühle/Bahnhofstrasse werden folgende Hauptziele angestrebt: Bauliche Erneuerung auf der Basis eines stàdtebaulichen Gesamtkonzeptes Beibehalten der Merkzeichenfunktion durch ein neues Hochhaus anstelle der Silos Stärkung der Zentrumsfunktion mit Wohn-, Verkaufs- und Gastronomienutzungen Gewährleistung eines grosszügigen verkehrsarmen Hofbereiches
* Sicherung einer hohen ortsbaulichen und gestalterischen Qualität
Bebauung
2. Gebäude dürfen nur in den Baubereichen erstellt werden, welche in der Situation und den Schemaschnitten definiert sind.
3. Die Grundfläche des bestehenden Gebäudes im Baubereich A darf im Rahmen von Fassadensanierungen allseitig um max. 0.20 m erweitert werden.
4. Die in den Baubereichen vermerkten Höhenkoten beziehen sich auf die fertigen Geschossböden und Dachflächen. Sie dürfen nur durch untergeordnete technische Aufbauten überschritten werden. Beim Baubereich B ist zudem ein Aufbau zur Gewährleistung eines Notausganges für die Dachrettung zulässig.
5. Für die einzelnen Baubereiche gelten folgende maximalen anrechenbaren Geschossflächen (einschliesslich Dachgeschosse, aber ohne Aussenwandquerschnitte):
oberirdisch unterirdisch Baubereich A 4'300 m2 _ Baubereich B 4'480 m2 4'430-m2 75 m2 Baubereich C 2'650 m2 115 m2 Baubereich D 2'300 m2 60 m2 Baubereich E 870 m2 — Total 14'600 m2 14'550-.m2 250 m2
6. Geschossflächenverlagerungen zwischen einzelnen Baubereichen sind zulässig. Dabei darf die Abweichung von den festgelegten Geschossflächen pro Baubereich höchstens 5% betragen und die anrechenbare Geschossfläche von 14'560-.m2 gemäss Ziffer 5 nicht überschritten werden.
En
In den Erdgeschossen sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen.
8. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist für Wohnnutzungen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte hinsichtlich Bahn- und Strassenlärm nachzuweisen.
9. In den Auskragungsbereichen dürfen nicht abgestützte Balkone auf höchstens 1/3 der Fassadenlänge um max. 1.50 m und Sonnenschutzelemente um max. 0.70 m über den Baubereich hinausragen.
10. Südlich und nördlich an den Baubereich A angrenzend sind abgestützte Terrassen vorrangig für Restaurants zulässig. Die Höhenlage und die maximal zulässigen Abmessungen ergeben sich aus den Festlegungen im Situationsplan und in den Schnitten.
11. In den Baubereichen B, C und D sind die Flachdächer über dem obersten Geschoss extensiv zu begrünen. Auf dem Flachdach des Baubereiches E ist eine Spiel- und Aufenthaltsfläche mit hohem Grünanteil vorzusehen.
12. Die Arkaden haben eine lichte Höhe von min. 3.50 m aufzuweisen; sie sind mit Einzelstützen transparent zu gestalten und frei durchgängig zu halten.
13. Für den Baubereich B gelten zusätzlich folgende Festlegungen:
- Die bestehenden Silos dürfen nicht umgenutzt werden.
- Der Abbruch der Silos ist bewilligungspflichtig.
- Obergeschosse dürfen max. 85% der Baubereichsfläche beanspruchen.
- Im obersten Geschoss ist ein öffentlich zugänglicher Gastronomiebetrieb mit mindestens 60 Sitzplätzen und-einer Aussichtsterrasse zu realisieren.
- Ein Neubau ist vor dem Baubereich E oder gleichzeitig mit diesem zu erstellen.
Erschliessung
14. Zusammen mit dem Neubau im Baubereich B ist die Coop-Anlieferung zur Lärmabschirmung mit einer vollständigen Ummantelung zu versehen.
15. Die Tiefgarage ist von der Neugasse her über die Tiefgarage unter dem Bahnhofplatz zu erschliessen. Die Tiefgarage ist mit einer Sprinkleranlage auszurüsten.
16. Unterirdisch dürfen max. 150 Autoabstellplätze realisiert werden, welche im Verhältnis der Geschossflächen den einzelnen Baubereichen zuzuordnen sind. Zusätzlich sind oberirdisch je 2 Autoabstellplätze für Behinderte und für Carsharing zulässig.
17. Die Besucher- und Kundenparkplätze sind ab erster Minute mit Gebühren zu bewirtschaften. Die Tarifgestaltung ist mit dem Bauprojekt nachzuweisen.
18. Bei den Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sind Fahrtenzählanlagen zu installieren. Die durchschnittlich registrierten Fahrten pro Tag sind der Gemeinde jährlich zu melden.
19. Pro Autoabstellplatz sind zwei Veloabstellplätze zu erstellen. Mindestens ein Fünftel dieser Veloabstellplätze sind oberirdisch und witterungsgeschützt im Bereich der im Plan schematisch bezeichneten Stelle vorzusehen.
20. Es sind mindestens 20 Motorradabstellplätze zu erstellen, wovon mindestens 5 oberirdisch und witterungsgeschützt anzulegen sind.
21. Zwischen der Poststrasse und dem Bahnhofplatz ist für Velofahrer eine sichere Verbindung über den Hofbereich anzubieten.
22. Die Zufahrt für die Anlieferung sowie für die oberirdischen Auto- und Motorradabstellplätze ist nur von der Poststrasse her zulässig. Die ebenerdige Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ab Poststrasse und Bahnhofstrasse ist bei der Dimensionierung der Tiefgarage zu berücksichtigen.
Gestaltung
23. Bauten, Anlagen und Umschwung sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Die in der Bauordnung umschriebenen Anforderungen an Arealbebauungen sind sinngemäss zu erfüllen.
24. Zur Sicherstellung einer hochwertigen architektonischen Gestaltung des neuen Hochhauses im Baubereich B sowie der Umgebungsgestaltung ist in Absprache mit der Gemeinde ein Konkurrenzverfahren unter min. 3 qualifizierten Projektteams mit Fachleuten aus den Bereichen Architektur und Landschaftsarchitektur durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens sind für folgende Aspekte überdurchschnittlich gute Lösungen nachzuweisen:
- Wahrnehmbarkeit und Merkzeichenwirkung im Ortsbild (Baubereich B)
- Volumetrische Gliederung und Proportionen (Baubereich B)
- Städtebauliche Verträglichkeit der maximalen anrechenbaren Geschossfläche gemäss Ziff. 7 (Baubereich B)
- Fassadenstruktur mit Materialien, Oberflächen und Farben (Baubereiche B-E)
- Gestaltung der Nebenbauten (Ummantelungsbereich Anlieferung und abgestützte Terrassen Baubereich A)
- Umgebungsgestaltung für den gesamten Geltungsbereich, insbesondere Hofbereich und Zugangsbereich ab Bahnhofstrasse
25. Der Hofbereich ist als aufenthaltsfreundlicher und nutzungsneutraler Freiraum auszubilden und mit Bäumen aufzuwerten. Die detaillierte Gestaltung ist einschliesslich der gestalteten Fussgängerbereiche, des Spiel- und Aufenthaltsbereiches im Baubereich E, der begrünten Flachdächer sowie der erforderlichen Baumgruben für die Baumpflanzungen im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Die oberirdische Wendemöglichkeit für Lastwagen zur Anlieferung des Baubereichs A ist bei der Umgebungsgestaltung des Hofbereichs zu gewährleisten.
26. Spätestens bei Fertigstellung des Neubaus im Baubereich B sind die östlich an das bestehende Gebäude Assek. Nr. 451a grenzenden Nebenbauten abzubrechen.
27. Der bezeichnete Fussgänger- und Fahrbereich an der Bahnhofstrasse ist in die Umgebungsgestaltung miteinzubeziehen, namentlich hinsichtlich Oberflächengestaltung und Niveauunterschieden. Die Detailausbildung ist im Bauprojekt nachzuweisen.
Schlussbestimmungen
28. Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne von $ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen gestatten. Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen.
29. Der am 10. Dezember 2001 festgesetzte und am 23. April 2002 genehmigte Bebauungsplan Neumühle/Bahnhofstrasse (1. Etappe) wird aufgehoben.
30. Der Bebauungsplan Neumühle/Bahnhofstrasse tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat sofort in Kraft.