Unterägeri Bebauungsplan Nr. 6 - Brunnematt

Special-use plan · Zug · Repealed Mar 27, 2025

Document

Kind
Special-use plan
Subkind
Development plan
Canton
Zug
Level
Communal
Approved by
BD
Adopted
Oct 25, 2007
In force since
Oct 25, 2007
Repealed
Mar 27, 2025

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Gemeinde Unterägeri

Bebauungsplan

Brunnenmatt 1:500

du AP 7/7775 7. L- Ersetzt Plan Nr: 01/2027 7

Vom Gemeinderat beschlossen am: 27.27 7X

Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: - À 7, - Me Le: Vom Amt für Flunsplanung Der Kantonspläner:

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| vorgeprüftam: Aue 2° A rg 1. Publikation im Amts | 1. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Nr /Z ZA [AL LT Nom CL AT LAN Bi LILANZ Vom: DWOR LIT O7

Show the full text

Von der Gemeindeversammlung (vem-Gemeinderat) beschlossen am: LAZ Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin:

Segr = 2. Publikation im Amtsbla | 2. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung N 2/8323 [IULM Nom. VA LI Bis: 7202 vom: VA KR

Verm-Regiersmgsrat (Von der Baudirektion) genehmigt am:

25. Okt. 2007

Kanton Zug

Legende

Inhalt des Beschlusses

BEI cu Baubewiligte Gebäude IE nr

[728 | OK Dach (First) inm. ü.M. um Unterniveaubauten —- Zu- und Wegfahrten

ne Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle

«> ‚Anbindung Einstellhalle Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt Dachaufbauten Erschliessungsfläche Begrünter Aussenraum Wasserrückhaltebecken Wasserrückhaltevolumen

Grosskronige Bäume

Kleinkronige Zierbäume auf Einstellhalle in Pfianztrögen

Informationsinhalt

®:

Oberirdische Parkierung

| Schemaschnitt 1:500

Bestimmungen

1. Zweck / Ziel: 1.1 Ziel des Bebauungsplanes ist es, anstelle der beantragten Umzonung der bestehenden Wohnzone 3 auf GS 478 und Teil GS 480 In eine Kernzone, mittels Bebauungsplan, eine bessere Gestaltung und Bebauung dieses zentrumsnahen Baufeldes zu erreichen,

2. Bebauung:

2.1 Die Gebäude sind in ihrem maximalen Ausmass im Bebauungsplan definiert.

2.2 Das Dachgeschoss ist als Schrägdach vorzusehen. Die Dachaufoauten sind als Schleppgauben, in der im Bebauungsplan dargestellten Anzahl und Lage auszuführen und dürfen in Ihrer maximalen Ausdehnung nicht mehr als 60% der Gebäudelänge

betragen.

2.3 Die Ausnützungsziffer für das Erdgeschoss und die darüber liegenden Vollgeschosse beträgt maximal 0.676. Im Dachgeschoss gilt die Kniestockregelung gemäss kantonalem PBG. Im Übrigen werden die in der Höhe gestaffelten Bauvolumen durch die Firstund Gebäudehöhe im Bebauungsplan bestimmt. Die Geschossflächen in den Untergeschossen werden, unabhängig von ihrer Nutzung, nicht an die maximale Ausnützung angerechnet. In Haus 2 + 3 werden in den Untergeschossen, in denen zum vorgelagerten Platz orientierten Räumen, Nutzungen für mässig störendes Gewerbe vorgesehen.

3. Fassaden:

3.1 Die Fassaden haben erhöhten Anforderungen zu genügen, d.h. sind architektonisch besonders gut zu gestalten und vor der Baueingabe aufzuzeigen.

4. Erschliessung:

4.1 Für die Parkierung ist eine unterirdische Einstellhalle anzuordnen. Die innerhalb des Bebauungsplanperimeters mögliche Anzahl von oberirdischen und unterirdischen Parkplätzen beträgt maximal 113 Parkplätze. Davon sind 23 Parkplätze in der bewilligten Tiefgarage der Kernzonenbebauung "Alte Landstrasse" enthalten, die angeschlossen wird. Die Einstellhalle ist west- und nordseitig im gewachsenen Terrain integriert. Sie darf süd- und westseltig das gewachsene Terrain um höchstens 2.50m überragen, die Übergänge sind fliessend durch flach geneigte Böschungen oder Abstufungen zu gestalten.

4.2 An gut zugänglichen Stellen in Eingangsnähe der Gebäude, im UG und EG, sind mindestens 110 Abstellplätze für Velos zu erstellen.

5. Umgebungsgestaltung: 5.1 Die Bepflanzung hat mit einheimischen Pfianzarten zu erfolgen. 5.2 Wasserrückhaltevolumen - unterirdischer abgedichteter Kieskörper (Retentionsgraben).

6. Allgemeine Bestimmungen:

6.1 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Gemeinderat kann kleine Abweichungen bewilligen.

6.2 Für die bestehenden und baubewilligten Gebäude auf den GS Nm. 479, 480, 481 und 925 gelten die Vorschriften der Bauordnung. Sind Erweiterungen und Neubauten geplant, welche nicht mit den Vorschriften der Bauordnung vereinbar sind, ist der Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren zu ergänzen. Dis im Bebauungsplan bezüglich der Umgebung getroffenen Festlegungen sind verbindlich.

7. Unterschriften: Grundeigentümer GS 478 ; Grundeigentümer GS 480: DS

NE

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