Zug Bebauungsplan Nr. 7095 - Im Rank
Special-use plan · Zug
Document
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Development plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- RR
- Adopted
- Apr 8, 2014
- In force since
- Apr 8, 2014
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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BESTIMMUNGEN
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BAUDEPARTEMENT
BEBAUUNGSPLAN
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Im Rank
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VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 03. JULI 2012
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VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 09. APRIL 2013
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1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
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3.1 Es sind Wohnnutzungen und nicht störende gewerlbliche Nutzungen zulässig. 3.2 ln den Baubereichen A Ist preisgünstiger Wohnraum gemass der jeweiligen Verordnung Ober die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau zu erstellen. Im Baubereich B kann übriger Wohnraum geschaffen werden. 3.3 in den Baubereichen A sind gesamthaft maximal 4'120m2 anrechenbare Geschossflächen (aGF) zulassig. 3.4 Im Baubereich B sind maximal 3'800m2 anrechenbare Geschossflächen (aGF) zulassig. Sofern im Baubereich B ebenfalls preisgünstiger Wohnungsbau erstellt wird, wird ein AusnOtzungszuschlag von 10% gewährt.
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4. Umgebungsgestaltung
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NR: 24 UND 25
BIS: 15. JULI 2013
VOM: 14. JUNI 2013
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ZIFFER: 3191,3339
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VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 29. OKTOBER 2013 DER PRÄSIDENT:
DER STADTSCHREIBER:
STEFAN MOOS
ARTHUR CANTIENI
2. PUBLIKATION IM AMTSBLATI
2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
NR: 1 UND 2
VOM: 03. JANUAR 2014
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4.3 Die TerraingestaHung richtet sich nach dem Umgebungskonzept 4.4 Far die Gestaltung der Lärmschutzwand ist das Richtprojekt vom 21. November 2012 wegleitend.
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5. Uirmschutz
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VOM: 03. UND 10. JANUAR 2014 ZIFFER:
VOM REGIERUNGSRAT GENEHMIGT AM:
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�.leJs Kantons Zug
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legende
5.1 Im Planungsgebiet sind die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe ES 111 nach der Eidgenössischen Larmschutz verordnung einzuheilen. 5.2 Die im Lärmgutachten vom 18. Juni 2012 aufgezeigten verschiedenen Lärmschutz-Massnahmen sind zu realisieren, soweit diese zur Einhaltung der Planungswerte notwendig sind. 5.3 Im Baugesuchsverfahren ist der notwendige Lärmnachweis zu erlbringen.
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BIS: 22. JANUAR 2014
Regierungsrat
4.1 Das Umgebungskonzept vom 15. Februar 2013 ist verlbindlich und Bestandtell dieses Bebauungsplans. Für die UmgebungsgestaHung sind einheimische und standortgerechte Pflanzenarten zu wählen. Die Substrathöhe für Bäume auf der Tiefgarage hat mindestens 1.00 m zu betragen. Dazu darf von der vorgeschriebenen Terrainhöhe von 419.00 m.O.M. punktuell abgewichen werden. 4.2 Eingeschossige gedeckte Aussenbereiche für Veloabstellplatze und als Aufenthaltsbereiche sind sowohl innerhalb der Umgebungsgestaltung wie auch des Aufenthalts- und Spielplatzes zulässig.
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VOM: 14. UND 21. JUNI 2013
2.1 Bautan, Anlagen und Aussenraume sind so zu konzipieren und zu gesteHen, dass hinsichtlich Massstablichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine gute Gesamtwirkung erzle� wird. Dies gilt auch für eine etappierte Realisierung. 2.2 Hauptgebäude sowie dazugehörige vorspringende und auskragende Bauteile dürfen nur innerhalb der Baubereiche A und B erstellt werden. Balkone und Vordächer dOrfen die Baubereiche maxlmal 2.00 m Oberragen. 2.3 Als Erdgeschosskote gilt 419.00 m.O.M. 2.4 Die Höhe von 428.20 m.ü.M. darf Oberlkant Dach von keinem Gebäudeteil durchstossen werden. Davon ausgenommen sind Kamine, Sonnenkollektoren und dergleichen. 2.5 Die Dächer sind nicht begehbar auszugesiaHen und naturnah zu begrOnen. 2.6 Die maximale zulässige Gebäudelange darf Innerhalb der Baubereiche Oberschritten werden.
3. Nutzung I Ausnutzungsmass
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VOM: 09. April 2013
1. PUBLIKATION IM AMTSBLATI
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VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 15. OKTOBER 2012
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DATUM: 22. AUGUST 2013
GGR - VORLAGE NR: 2251
2.Bebauung
Im Rank
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PLAN NR: 7095
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Der Bebauungsplan Im Rank bezweckt - Die Voraussetzungen für eine städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Wohnüberbauung im Rahmen des preisgünstigen Wohnungsbaus zu schaffen. Die Lärmschutzmassnahmen zur Einhaltung der Planungswerte gernäss Lärmschutzverordnung zu sichern. Das Überlbauungs-, Erschliessungs- und Freiraumkonzept zu sichern.
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1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
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RRB vom 13.05.2002
6. Erschliessung I Parkienmg
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6.1 Die Zu- und Wegfahrt fOr den motorisierten lndividualverlkehr erfolgt Ober die Zu- und Wegfahrten ab der Rankstrasse. 6.2 Das Untergeschoss ist als Tiefgarage auszugestalten. Innerhalb der Tiefgaragen bestehen unentgeHIIche Fuss- und Fahrwegrechte zugunsten und zu Lasten aller an der jeweiligen Tiefgarage angeschlossenen Parzellen. 6.3 Die Parlkierung erfolgt unterirdisch. Entlang der Rankstrasse sind maximal 8 Besucherparkplatze zulässig. Die Anzahl Parlkplätze richtet sich nach dem jeweils rechtsgültigen Parlkplatzreglement. 6.4 FOr Fahrradar Ist pro Zimmer mindestens 1 Abstellplatz zu erstellen. Die Abstellplatze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 70% sind zu überdachen. 6.5 An den im Plan bezeichneten Orten ist der Öffentlichkeit ein unentgeltliches Fusswegrecht einzuraumen.
Genehmigungsinhalt
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7. Entwilsserung I Siedlungs6kologie Bebauungsplanperimeter
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Chamerstrasse Baubereich 3 Geschosse, Bereich fOr prelsgOnstlgen Wohnungsbau
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Baubereich 3 Geschosse, Bereich fOr Obrlger Wohnungsbau
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Larmschutzwand
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UmgebungsgestaHung nach Umgebungskonzept
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Aufenthalts- und Spielplatz
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Erschliessungsflache
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Unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht, Lage schematisch
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Arealinterne Fusswegerschliessung, Lage schematisch
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Schemaschnitt A-A
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Ok Dach 428.20 m.O.M.
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Lärmschutzwand 422.00 m.O.M. 419.00 m.O.M.
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Veloabstellplätze
Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt, Fahrwegrecht fOr Kommunallehrzeuge und Fahrrader, Lage schematisch Unterflurcontainer fOr Hauskehricht, Lage schematisch
Bäume, Lage schematisch; Mindestaufbau Ober Tiefgarage 1.00 m
Oberirdische Besucherparlkplätze
Informatio nsinhalt RRB vom 05.11.1974
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Ein- bzw. Ausfahrt Tiefgarage, Lage schematisch
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Genehmigte Baulinie Zonengrenze
7.1 Das Meteorwasser ist soweit möglich Im Planungsgebiet versickern zu lassen oder m� Retentionsmassnahmen zurQckzuhaHen. 7.2 Am bezeichneten Standort ist in Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainern einzurichten.
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Schemaschnitt 8-B
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Ok Dach 428.20 m.ü.M
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Terrain 419.00 m.O.M.
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Stra�,e 418.10 m.O.M.
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8. Allgemeine Bestimmungen
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonen planes. Der Stadtrat kann Im Sinne von § 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 Ausnahmen gestatten. Eintragungen aussarihalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.