Teilrevision GS 1488 Zimbel

Zoning plan · Zug

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Zoning plan
Canton
Zug
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Communal
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RR
In force since
Dec 18, 2015

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Genehmigung Zonenplanaenderung GS 1488 Zimbel.pdf

. Kanton Zug

Regierungsrat .

L s. Z.J

Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 15. Dezember 2015 hs Versandt am

1 8. DEZ. 2015

Gemeindeaufsicht Genehmigung, der Teilumzonung GS 1488 «Zimbel» sowie der Änderung von§ 41 Bauordnung,

Gemeinde Baar

Der Regierungsrat, gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (BGS 721.11; PBG) vom

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26. November 1998, beschliesst: Die an der Einwohnergemeindeversammlung am 16. September 2015 im ordentlichen

1.

Verfahren gernäss§ 39 PBG beschlossene Teilumzonung von GS 1488 «Zimbel» sowie die Änderung von§ 41 der Bauordnung der Gemeinde Baar (BO) werden genehmigt. Gegen diesen Entscheid kann irinert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht

2.

des Kantons Zug, Postfach, 6301· Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho­ ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tre� ten die Teilumzonung von GS 1488 «Zimbel» sowie die Änderung von§ 41 BO in Kraft, sofern sie nicht angefochten werden. Mitteilung an:

3.

Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (Beilage: Je 5 Expl. Teilumzonung GS 1488, Änderung von§ 41 BO sowie Planungsbericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung; RPV) Baudirektion Amt für Denkmalpflege und Archäologie Amt für Umweltschutz Grundbuch- und Vermessungsamt, GIS-Fachstelle Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: Je 2 Expl. des vollständigen Genehmigungsdossiers)

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Tobias Maser Landschreiber

Seite 2/2

A.

Der Weiler Zimbel befindet sich in der Landwi�schaftszone. ln der Landwirtschaftszone

sind ausschliesslich Bauten zonenkonform, die der Landwirtschaft dienen oder standortgebun­ den sind. Der heutige Reitsportbetrieb auf GS 1488 mit seinen Bauten und Anlagen ist in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform, da er keine eigentliche landwirtschaftliche Nutzung darstellt. Die Grundeigentümer planen die Erweiterung ihres Reitsportbetriebes um einen Aus­ senplatz mit einer Grundfläche von 1'065 m2. Die durch den Reitsport genutzte Fläche wird der Übrigen Zone mit speziellen Vorschriften «Reitsportanlagen» (UeRS) gemas�§ 41 der Bauord­ nung (BO) zugewiesen. Mit der Teilumzonung von GS 1488 ist auch eine geringfügige Anpas­ sung von§ 41 BO erforderlich. B.

Die Teilumzonung von GS 1488 sowie die Änderung von§ 41 BO wurden am 6. März

2015 durch die Baudirektion vorgeprüft Der Vorprüfungsbericht enthält keine Vorbehalte. Die Publikation der Teilumzonung von GS 1488 sowie der Änderung von§ 41 BO im Amtsblatt erfolgte am 2. und 10. April 2015. Während der öffentlichen Auflage vom 2. April bis und mit 4. Mai 2015 ging gegen die Teilumzonung von GS 1488 sowie die Änderung von§ 41 BO eine Einwendung der Pro Natura Zug, Bofeld 1, 6340 Baar ein. Die Pro Natura Zug begrün­ det ihre Einwendung unter anderem damit, dass der heutige Reitbetrieb Zimbel sich in der kommunalen Landschaftsschutzzone und im kantonalen Landschaftsschongebiet an einer landschaftlich heiklen .Lage befinde. Aufgrund fehlender Nutzungsbestimmungen der Zone für

·

Reitsportanlagen bestehe die Gefahr einer baulichen Vergrösserung und Nutzungsintensivie­ rung der Reitsportanlage Zimbel. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich dadurch mit den Jahren ein nicht mehr landschaftsverträglicher Sport- und Freizeitbetrieb entwickle. Im Bereich einer bisherigen Pferdeweide solle ein Aussenreitplatz gebaut werden und eine übrige Zqne für Reitsportanlagen ausgeschieden werden. Im abfallenden Gelände wirke der grosse Platz als Fremdkörper. Anforderungen an die Gestaltung, die Errichtung und die ökologische Eingliederung der Anlage gäbe es keine. Es sei deshalb zu befürchten, dass mit dem Platz wei­ tere Einricht�ngen entst�hen wOrden und mit einer Erstellung der Flutlichtanlage zu rechnen sei. Aufgrund der Waldnähe in dem für die Vernetzung wichtigen Gebiet sei dies undenkbar. Zudem müsse die Zone für Reitsportanlagen in der vorliegenden Form als isolierte Kleinbauzo­ ne und damit als Umgehung der begrenzten baulichen Möglichkeiten für das Bauen ausserhalb der Bauzone bezeichnet werden.

·

Am 16. September 2015 beschloss die Einwohnergemeindeversammlung Baar die Tei­

lumzonung von GS 1488 sowie die Änderung von§ 41 BO im ordentlichen Verfahren gernäss § 39 PBG. Die Einwendung wurde im Sinne der Berichterstattung des Gemeinderates teilweise gutgeheissen und im·Übrigen abgewiesen. Die Einwendung ist damit erledigt. Der Beschluss wurde am 2. und 9. Oktober 2015 im Amtsblatt publiziert und vom 2. bis und mit 21. Oktober 2015 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen keine Be­ schwerden an den Regierungsrat ein.

C.

Mit Schreiben vom 30. September 2015 reichte die Einwohnergemeinde Baar die Teilum-

zonung von GS 1488 sowie die Änderung von§ 41 BO der B�udirektion zur Genehmigung ein. Gernäss§ 3 Abs. 3 und§ 42 PBG bedürfen neue, geänderte oder aufgehobene gemeindliche Zonenpläne zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Regierungsrates. Der Genehmigung der Teilumzonung von GS 1488 sowie die Änderung von§ 41 BO steht nichts entgegen.

Beilag·e:

Botschaft zur Gemeindeversammlung Baar vom 16. September 2015, Trak­ tandum 2 «Teilrevision Zonenplan und Anpassung Bauordnung, GS Nr. 1488, Pensions- und Ausbildungsstall Zimbel, Baar»

Plan Genehmigung GS 1488 Zimbel.pdf

•

Kanton Zug

Gemeinde Baar

•

Teilrevision des Zonenplanes

Teilumzonung GS 1488

Abteilung Planung/Bau Baar,

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Der Abteilungsleiter:

2 2. JAN. 2015

Vom Gemeinderat verabschiedet am

i. JI.

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion: Zug,

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2 1. JAN. 2015 / 2 5. MRZ. 2015

Der Gemeindepräsident

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Der Landammann: Heinz Tännler

6. MRZ. 2015

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom Publiziert im Amtsblatt

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Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom· 01. OKT. 2615-21. OKT.2015 Publiziert im Amtsblatt

Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau

(fr Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am

Inhalt des Beschlusses UeRs

Reitsportanlage

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Unveränderter Inhalt

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