Teilrevision Gebiet Unterfeld Nord

Zoning plan · Zug

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Zoning plan
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Zug
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Communal
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Oct 4, 2018

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Genehmigung Zonenplanaenderung Unterfeld-Nord.pdf

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Baudirektion

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Ge�ehmigung Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung Unterfeld Nord Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und§ 42 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) sowie auf§ 7 Äbs. 1 Ziff. 2 Delegationsverordnung vom 28. November 2017 (DeiV; BGS 153.3),

beschliesst:

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1. . Die von der Gemeindeversammlung Baar am 13. Juni 2018 im ordentlichen Verfahren gernäss§ 39 PBG beschlossene Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung Unter­ feld Nord wird genehmigt. ·

- :

Gegen � iesen Entscheid ka':Jn innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho­ ben werden. Die Beschwetdeschrift muss einen Antrag und eine BegrUndung �nthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufOgen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung Unterfeld Nord in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

2.

(

3.

Mitteilung an·: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, ·Postfach, 6341 Baar (Beilage: 6 Expl. Teilrevi�ion Zonenplan und Teilrevision Bauordnu�g Unterfeld Nord) GIS-Fachstelle

·

.

Baudirektionssekretariat . .. ..... Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei

Amt für Umweltschutz Amt für öffentlichen Verkehr Amt für Raumplanung,.Aöteilung Kantonalplanung und Grundlagen Amt für Raumplanung; Abtei. lung Ortsplanung und Baugesuche . (Beilage: 2 Expl. Teilrevision Zonenplan und Teilrevision Bauordnung Unterfeld Nord) ·

·

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Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728. 53 09 www.zg.ch/baudireklion

:

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Seite 2/3

Baudirektion des Kantons Zug .

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Urs HOrlimann Regierungsrat

Zug, 4. Oktober 2018/ BA-2017-060

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Seite 3/3

A Das Gebiet Unterfeld {Gemeinde Baar) befindet sich gernäss rechtskräftigem Zonen­ plan in der Reservebauzone und ist mit einer Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume überlagert. Die GrundstOcke Nrn. 1302, 3390 und 3831 (Unterfeld Nord) sind konkret der Re­ servebauzone Arbeitszone RB AD zugeteilt und sollen neu der Bauzone mit speziellen Vor­ schriften (BsV)- Unterfeld Nord zugeteilt werden. Es handelt sich um eines der letzten grossen zusammenhängenden und unbebauten Arbeits­ gebiete der Gemeinde Baar mit hervorragender Standortqualit�H in Bezug auf Erschliessung und städtebauliche Lage. Durch eine bereits projektierte Basiserschliessung ab dem bestehen­ den Kreisel an der Nordstrasse wird das Unterfeld in eine nördliche und eine südliche Pla­ nungseinheit unterteilt, die unabhängig voneinander entwickelt werden können. Das Gebiet Un­ terfeld liegt in einem Verdichtungsgebiet gernäss kantonalem Richtplan. Die maximale Bau­ 2 3 2 3 massenziffer {anzurechnende) Landfläche wird von 5 m pro m auf 7 m pro m erhöht.

0

Die Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung Unterfeld Nord wurde von der Baudirektion am 11. Dezember 2017 vorgeprott und am 5. und 12. Januar 2018 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 5. Januar bis am 5. Februar 2018 gingen zwei Einwendungen ein. Am 13. Juni 2018 wurde die Teilrevision des Zonenplans und der Bauord­ nung Unterfeld Nord von der Gemeindeversammlung Baar im ordentlichen Verfahren beschlos­ sen. Der Beschluss. wurde.. am.29. Juni un� 6. J_uli 2018 im Amtsblatt publiziert und vom 29. Ju­ _ ni bis am 19. Juli 2018 öffentlic� aufgelegt. Währe�d der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat ein�eg_1ilngen. 8

·.

G . Mit.Schreiben vom 3.· Juli 20.Ü3 reichte der Gemeinderat Baar die Teilrevision des Zo· nenpl ��s und der B �uord �ung Unte'rreld Nord zur Genehmigung ein. Nach§ 3 Abs. 3 und§ 42 PBG i. __Y.:m· § 7 Abs. 1 Ziff. 2 D�ry bedqrf�n neu�._.geänderte oder aufgehobene gemeindliche Bauvorschriften zu ihrer Gültigkeit de·r Genehmigung der. Baudirektion. Die Prüfung durch die Baudirek�i.on erstreckt s!ch au� Ü be rein�timmung mitdem eidgenössischen und kantonalen Recht insbesondere mit dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem ' Der Genehmigung der Teilrevision Planungs- und. Baugesetz und dem kantonalen . . Richtplan. . des Zonenplans und der Bauordnung Unterfeld Nord steht nichts entgegen. ,• • '

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Plan Genehmigung Unterfeld-Nord.pdf

•

Kanton Zug

Gemeinde Baar

•

Teilrevision Zonenplan Gebiet Unterfeld Nord

1:2500

Abteilung Planung/Bau Baar, 12.9.2017

Der Abteilungsleiter: i.V. EtWin Grob

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Vom Gemeinderat verabschiedet am 6.9.2017 Der Gemeindepräsident Andreas Hotz

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug,11.12.2017

Der Gemeindeschrei bar: Walter Lipp

Der Baudirektor: Urs Hürlimann

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018 Publiziert im Amtsblatt

Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Urs Spillmann

An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13.6.2018 Der Gemeindepräsident

Öffentliche Aufla .

Der Gem

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im Erdgeschoss �athausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018

Publiziert im Amtsblatt

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bteitung Planung/Bau

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Von der Baudirektion genehmigt am: Zug,

- 4. OKT. 2018

D�udir�ktor:

Inhalt des Beschlusses Bauzonen

I BsV I I I I RBAD

Bauzone mit speziellen Vorschriften - Unterfeld Nord Reserve-Bauzone

(BZ 5.0)

Empfindlich­ keitsstufe IV IV

Überlagernde Festlegungen

[:::� bp

Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume (vgl. § 11 Abs. 5 Bauordnung)

Unveränderter Inhalt Empfindlich­ keilsstufe

Bauzonen WA4

Wohn- und Arbeitszone

(AZ 0.9)

111

WAS

Wohn- und Arbeitszone

(BZ 5.0)

111

RBWA5

Reserve-Bauzone

(BZ 5.0)

111

AD

Arbeitszone

(BZ 5.0}

IV

RBOeiB

Reserve-Bauzone

II

Überlagernde Festlegungen

I

I bp

Bebauungsplanpflicht allgemein

Nicht-Bauzonen

1---1 l

Landwirtschaftszone

Weitere Informationen Verkehrsfläche I Bahnareal

111

Änderung Zonenplan

•

Kanton Zug

Gemeinde Baar

•

Teilrevision Bauordnung § 36b, § 44 und Anhang 5

Abteilung Planung/Bau Der Abteilungsleiter:

Baar, 12.9.2017

i.V. Erwin Grob

Vom Gemeinderat verabschiedet am 6.9.2017 Der Gemeindepräsident

Der Gemeindeschreiber:

Andreas Hatz

Walter Lipp

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 11.12.2017

Der Baudirektor: Urs Hürlimann

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018 Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau

Publiziert im Amtsblatt

Urs Spillmann

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An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13. 6.2018 Der Ge

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Öffentliche Auflag

Der Ge

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geschoss Rathausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018

Publiziert im Amtsblatt

.

Von der Baudirektion genehmigt am: Zug,

4 - . OKT. 2018

.

er A Ieitung Planung/Bau

Der Baudirektor: --

'

Inhalt des Beschlusses: Neuer§ 36b der Bauordnung § 36b

1

Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Nord

Die A rbeitszone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Nord bezweckt eine baulich verdichtete Nutzung de r Grundstücke

und die Sicherstellu ng einer guten Freiraumqualität 2

Die Baumassenziffer beträgt maximal 7.0 m3/m2.

3

Im Rahmen von Bauvorhaben, welche das zulässige Nutzungsmass nicht ausschöpfen, ist der Nachweis zu erbringen,

dass eine Baumassenziffer von mindestens 6.5 m3/m2 auch nach der Erstellung der bewilligten Neubauten als über­ zeugende Gesamtlösung realisiert werden kann. 4

Die maximale Fassadenhöhe/Firsthöhe beträgt 23.5 m.

5

Es gelten folgende Anforderungen: Bauten, Anlagen und Freiräume müssen gut gestaltet und zweckmässig ausgestattet sein; es sind mindestens 2 öffentlich zugängliche Quartierfreiräume zu realisieren; innerhalb des Verbindungskorridors sind ökologisch wertvolle Flächen anzulegen, die extensiv zu bewirtschaften sind; die Grundstücke sind zweckmässig und rationell zu erschliessen. Es ist eine Verbindung zur Oberneuhofstrasse für den öffentlichen Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen. Überdies ist entlang des Neuhofgrabens eine Fuss- und Velowegverbindung zu realisieren: das zulässige Parkplatzangebot ist in Abstimmung auf die Kapazität des übergeordneten Strassennetzes zu reduzie­ ren. Mit Ausnahme von Besucher- und Kundenparkplätzen sind die Autoabstellplätze in Gebäude zu integrieren.

Der Situationsplan im Anhang 5 der Bauordnung enthält zu diesen Anforderungen ergänzende Festlegungen. Der Gemeinderat konkretisiert die Anforderungen in einem Quartiergestaltungsplan, der als Ausführungsrichtlinie gilt. 8

Im Rahmen von Bebauungsplänen sind eine Baumassenziffer von max. 8.0 m3/m2 sowie punktuell Gebäude mit Fassadenhöhen/Firsthöhen von max. 29m zulässig. Ansonsten gelten die Bestimmungen gernäss § 31 und § 44 für die Arbeitszone AD.

Inhalt des Beschlusses: Anpassung § 44 Zone

Fassadenhöhe

Firsthöhe

zahl

m ax .

rnax. rn

-

20

Geschoss-

AD I 5.0

Gebäudelänge

Grenzabstand

rnax.rn

rnax.m

rnin. rn

23.5

- 10)

4/8 7)10)

klein 1l

Siehe separate Zonenvorschriften gernäss § 35, § 36 und§ 36b BO

BsV

Zone

Grenz-

AZ 5>

BZ

abstand

Wohn-

Gewerbe-

anteil

anteil

gross 1l rnin.rn

4/8 3) 7)10)

AD /5.0 BsV

rnax.

rnax.

rnin.%

rnin.%

-

5.0

- 10)

- 10)

Siehe separate Zonenvorschriften gernäss § 35, § 36 und § 36b 80

1l

Die Abstände gelten auch gegenüber der Landwirtschaftszone

3>

Grösserer Abstand gilt bei Büros, kleinerer Abstand bei Gewerbe und Industrie

7)

Siehe § 31 Abs. 7 BO

101

Gilt auch für die Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Nord

Inhalt des Beschlusses: Neuer Anhang 5 -. Situationsplan BsV Unterfeld Nord

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Unterf<>ld

Öffentliche zugängliche Quartierfreiräume (Abgrenzung schematisch} (Flächen: a 1'350 m2, b 500m2) =

=

Ökologisch wertvolle Flächen ca. 2'700m2 (Abgrenzung schematisch) Verbindung zur Oberneuhofstrasse für den öffentlichen Verkehr sowie

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für den Fuss- und Veloverkehr (Abgrenzung schematisch)

e-+

Öffentliche Fuss- und Velowegverbindung (Breite min. 3m}

-

N

Sperrung Durchgangsverkehr (MIV)

Informationsinhalt Baufelder gernäss Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord Interessenlinie SBB Kantonale Radroute bestehend I geplant Bestehender Fuss- und Radweg GVRZ Kanal

0

50

100m