Teilrevision Stalden

Zoning plan · Zug

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Zoning plan
Canton
Zug
Level
Communal
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BD
In force since
Jan 10, 2011

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Text

Genehmigung Zonenplanänderung Stalden.pdf

EINGANG Nr_ib -

Baudirektion

Kanton Zug

1 2. Jan. 2011 -,

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Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Stalden

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Gemeinde Menzingen

Die Baudirektion,

3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und§ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem­ ber 1999, gestützt auf§§

beschliesst:

1.

Die vom Gemeinderat Menzingen am 25. Januar 2010 im einfachen Verfahren gernäss §

2.

40 PBG beschlossene Zonenplanänderung Stalden wird genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat

des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Be­ schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Menzingen, Postfach 99, 6313 Menzingen (Beilage: 2 Expl. Zonenplan­ anderung Stalden und Planungsbericht) GIS-Fachstelle (Beilage: 1 Expl. Zonenplanänderung Stalden und Planungsbericht)

Landwirtschaftsamt (Beilage: 1 Expl. Zonenplanänderung Stalden und Planungsbe­ richt) Sekretariat der Baudirektion Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: je 2 Expl. Zonenplanänderung Stalden und Planungsbericht)

Zug, 10. Januar 2011 I AMAL /13907

Seite 212

A

Das GrundstUck Nr. 1710 im Gebiet Sialden ist der Wohnzone W3 zugeteilt und im

Norden mit dem Einfamilienhaus "Staldenhof" bebaut. Das östlich angrenzende Grundstück Nr. 242 liegt in der landwirtschaftszone. Die Ostfassade des Einfamilienhauses liegt exakt auf der GrundstOcksgrenze und somit gleichzeitig auch auf der Grenze zwischen der Bauzone und der Landwirtschaftszone. Ein Grossteil des Hausumschwunges mit den dazu gehörenden Anlagen liegt in der landwirtschaftszone. Die Bauzonengrenze verlauft durch ein freistehendes Naben­ gebaude und durch einen vorspringenden Teil des Hauptgebaudes. Diese Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone wurden und werden nicht landwirtschaftlich genutzt, somit entspre­ chen sie nicht den Zonenvorschriften der landwirtschaftszone. Gernass dem gemeindlichen Richtplan befinden sich samtliehe Bauten und Anlagen der Lie­ genschaft "Staldenhof" innerhalb der Siedlungsbegrenzungslinie. Mit der Umzonung von 1061 2 m des Grundstückes Nr. 242 von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone W3 wird die Bau­ zonengrenze mit der Siedlungsbegrenzungslinie gemass dem gemeindlichen Richtplan zu­ sammengelegt. Damit soll eine planungsrechtlich korrekte Situation hergestellt werden. Durch die Verschiebung der Bauzonengrenze, weg von der Ostfassade des Einfamilienhauses "Stal­ denhof", können Unterhaltsarbeiten sowie zukunftige Änderungen oder Erweiterungen an der Ostfassade vorgenommen werden. Mit dieser Umzonung wird auch der direkte Hausum­ schwung dieser Liegenschaft der Wohnzone W3 zugewiesen. B.

Die Zonenplananderung Sialden wurde am 27. November 2009 vom Amt für Raumpla-

nung vorgeprüft und am 18. und 24. Dezember 2009 im Amtsblatt publiziert. Während der öf­ fentlichen Auflage vom 18. Dezember 2009 bis und mit 18. Januar 2010 gingen keine Einwen­ dungen ein. Am 25. Januar 20 1 Q wurde die Zonenplanänderung Sialden vom Gemeinderat Menzingen im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 5. und 12. Februar 2010 im Amtsblatt publiziert und vom 5. bis und mit 24. Februar 2010 öffentlich aufgelegt. wah­ rend der Auflagefrist ist eine Beschwerde eingegangen, welche mit Schreiben vom 15. Novem­ ber 2010 zurückgezogen wurde. Die Beschwerde wurde demzufolge mit Beschluss der Saudi­ rektion vom 24. November 2010 als erledigt abgeschrieben. C.

Mit Schreiben vom 26. Februar 2010 reichte der Gemeinderat Menzingen die Zonen­

planänderung Sialden an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach § 7 der Delegations­ verordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindli­ chen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Ver­ fahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung Sialden steht nichts entgegen.

Plan Genehmigung Zonenplanänderung Stalden.pdf

Legende

KANTON ZUG

IJGEMEINDE MENZINGEN ZONENPLANÄNDERUNG STALDEN

Massstab: 1 :2500

Vom Gemeinderat beschlossen am: 05.10.2009 "� "'m""'''""""'''"'

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Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung: Zug, den:

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Genehmigungsinhalt Gemeinde

Lärmempfindlich­ keitsstufe

Bauzonen

I

I

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Wohnzone 2 (W2)

II

Wohnzone 3 (W3)

II

Wohn- und Arbeitszone 2

( WA2)

111

Wohn- und Arbeitszone 3

( WA3)

111

Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeiB)

II

Landwirtschaftszone (L)

111

Nichtbauzonen

Überlagernde Nutzungen und Bestimmungen

Der Kantonsplaner:

27.11.2009

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Bebauungsplan (bp) Arealbebauung (abe)

1. Publikation im Amtsblatt: Nr:

51/52

vom:

18. + 24.12.2009

Ziffer:

bis:

18.01.2010

bescheinigt:

6950/7078

1. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom: 18.12.2009

Der Gemeindeschreiber:

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2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom: ...

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Von der Baudirektion genehmigt am: 1 0. JAN. ZOll Zug,

Der Baudirektor:

Remund+Kuster 25.9.2009* Gez. aw, Kontr. IK Plotfile:

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Grundwasserschutzzone 2 (GS2) Grundwasserschutzzone 3 (GS3)

Informationsinhalt weitere Informationen

Wald Gewässer

2. Publikation im Amtsblatt: Nr:

______________________________________________ _

25 01 2010 ---·

Grundwasserschutzzone 1 (GS1) <

Vom Gemeinderat beschlossen am: D� Gomolodop�''"""'"'

Informationsinhalt Kanton

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Ziffer:

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Verkehrsflächen (VF)

Zonenplan rechtskräftig 2006

Neuer Zustand mit Zonenplanänderung

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242

211 211

0

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