Teilrevision Carmel

Zoning plan · Zug

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Zoning plan
Canton
Zug
Level
Communal
Approved by
BD
In force since
Jun 29, 2012

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Genehmigung Zonenplanänderung Carmel.pdf

Kanton Zug

Sitzung vom:

- 9. Juli 2012

Baudirektion

EINGANG Nr. Z=f8

-2 Juli 2012 Einwohnerkanzlei Menzingen

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Carmel Gemeinde Menzingen

Die Baudirektion,

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gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und§ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem­ ber 1999 (BGS 153.3),

beschliesst:

1.

Die vom Gemeinderat Menzingen am 23. April 2012 im einfachen Verfahren gernäss § 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung Carmel wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefoch­ tene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu be­ nennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonen­ planänderung Carmel in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Menzingen, Postfach 99, 6313 Menzingen (Beilage: 1 Expl. . Zonenplanänderung Carmel, Mst. 1:1'000) GIS-Fachstelle Amt für Denkmalpflege und Archäologie Baudirektionssekretariat Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei Amt für Umweltschutz Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zo­ nenplanänderung, Mst. 1:1'000)

Baudirektion /

Zug, 29. Juni 2012 I 3.2.1.2/11

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J-

Seite 2/2

A.

Die Teilrevision des Zonenplanes betrifft das Areal Carmel, welches zum Institut der

Schweizer Provinz der Schwestern vom Heiligen Kreuz (Kloster Menzingen) gehört. Auf dem genannten Areal befindet sich unter anderem ein vom Orden betriebenes Pflege- und Alters­ heim. Dieses wird mittlerweile nicht mehr für institutseigene Zwecke benötigt und soll zuguns­ len einer Arealüberbauung abgebrochen werden. Die Situierung der projektierten Neubauten drängt eine Verlegung der Zonengrenze zwischen der Wohnzone W4 und der Kernzone B auf. Dabei soll ein geringfügiger und flächenneutraler Abtausch zwischen den beiden genannten Zonen erfolgen. B.

Die Zonenplanänderung Carmel wurde vom Amt fOr Raumplanung am 14. Februar

2012 vorgeprüft Die Zonenplanänderung wurde am 24. Februar und 2. März 2012 im Amtsblatt publiziert Während der öffentlichen Auflage vom 24. Februar bis und mit 24. März 2012 gingen gegen die Zonenplanänderung Carmel keine Einwendungen ein. Am 23. Apri12012 wurde die Zonenplananderung Carmel vom Gemeinderat Menzingen im einfachen Verfahren beschlos­ sen. Der Beschluss wurde am 27. April und 4. Mai 2012 im Amtsblatt publiziert und vom 27. April bis und mit 16. Mai 2012 öffentlich aufgelegt Während der Auflagefrist sind keine Be­ schwerden an den Regierungsrat eingegangen. C.

Am 12. Juni 2012 reichte der Gemeinderat Menzingen die Zonenplanänderung Carmel

zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebau­ ungsplanen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gOilieh beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Ge­ nehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kri­ terien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung Carmel steht nichts entgegen.

Plan Genehmigung Zonenplanänderung Carmel.pdf

KANTON ZUG

GEMEINDE MENZINGEN Überlagernde Nutzungen und Bestimmungen

Legende

Ortsbildschutzzone (OS)

Genehmigungsinhalt Gemeinde

ZONENPLANÄNDERUNG CARMEL

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Bauzonen

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Wohnzone 3 (W3)

Archäologische Fundstätte (arf)

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Wohn- und Arbeitszone 2 (WA2)

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Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3)

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Wohn- und Arbeitszone 4 (WA4)

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Wohn- und Arbeitszone 5 (WA5)

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Arbeitszone A (AA)

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Kernzone A (KA)

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Kernzone B (KB)

-

Kernzone C (KC)

-

Zone des öffentlichen Interesses

Massgebender Lärm Belastungsgrenzwert: Planungswert (siehe§ 12 Abs. 3 Bauordnung)

Informationsinhalt Kanton

-

Naturschutzzone kantonal (NSK) Zone für Abbau- und Rekultivierung (ARK) Grundwasserschutzzone 1 (GS1) Grundwasserschutzzone 2 (GS2) Grundwasserschutzzone 3 (GS3)

für Bauten und Anlagen (OeiB)

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Informationsinhalt weitere Informationen

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Nichtbauzonen

2. Publikation im Amtsblatt: Nr:

Arealbebauung (abe)

bescheinigt:

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Vom Gemeinderat besc

Wohnzone 2 (W2)

Wohnzone 4 (W4)

1. Publikation im Amtsblatt: Nr:

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Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung:

Zug, den:

Bebauungsplan (bp)

Landwirtschaftszone (L)

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Ziffer:

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Wald

-

Gewässer

2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei: vom:

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Verkehrsflächen (VF)

bescheinigt:

Gemeindliche Schutzzonen

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DerGemeindeschreibe

Von der Baudirektion genehmigt am: Zug,

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2 9. JUNI ZOll

Der Baudirektor:

Naturschutzzone gemeindlich (NSG)

ZONENPLAN RECHTSKRÄFTIG

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ÄNDERUNG ZONENPLAN

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Neuhus

Neuhus

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> 153

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