Teilrevision Trischenbächli GS 1605
Zoning plan · Zug
Document
- Kind
- Zoning plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- BD
- Adopted
- Mar 7, 2014
- In force since
- Mar 7, 2014
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Genehmigung Zonenplanaenderung Trischenbächli.pdf
4' Baudirektion
Kanton Zug
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-
Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Trischenbächli GS 1605 Gemeinde Unterägeri
Die Baudirektion, gestützt auf §§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und § 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem ber 1999 (BGS 153.3), beschliesst: 1.
Die vom Gemeinderat Unterägeri am 11. Dezember 2013 im einfachen Verfahren gernäss § 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung Trischenbächli GS 1605 wird genehmigt.
2.
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Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung Trischenbächli GS 1605 in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Unterägeri, Seestrasse 2, Postfach 79, 6314 Unterägeri (Beilage: Je 6 Expl. Zonenplanänderung Trischenbächli GS 1605, Mst. 1: 1'000) Baudirektion GIS-Fachstelle Landwirtschaftsamt
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Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: Je 2 Expl. Z Baudirekr
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planänderung Trischenbächli GS 1605, Mst. 1 : 1 000)
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Zug, 7. März 2014 / 3.2.1.2/35 / 51632 huad
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A.
Die Liegen�chaft GS Nr. 1605 liegt teils in der Wohnzone W1a (2'976 m2), teils in der
Landwirtschaftszone (514 m\ Das Grundstück unterliegt als Ganzes dem Bundesgesetz über
das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Um das Grundstück aus dem Geltungsbereich des BGBB
zu entlassen, wird es vollständig der Bauzone zugewiesen. Mit der Zonenplanänderung werden 514 m2 von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone umgezont. Damit korrespondiert die Grundstücksgrenze mit der Zonengrenze. B.
.
.
Die Zonenplanänderung Trischenbächli GS 1605 wurde vom Amt für Raumplanung am
26. August 2013 vcirgeprüft. Im Rahmen der Vorprüfung wurde kein Vorbehalt gegen die Zo nenplanänderung geäussert. Eine Anhörung der Betroffenen gernäss§ 7 Abs. 2 Bst. d PBG wurde durchgeführt, weshalb die öffentliche Auflage unterbleiben konn�e. Gernäss Schreiben· des Gemeinderats Unterägeri vom 19. Dezember 2013 sind keine Einwendungen eingegangen. Am 11. Dezember 2013 wurde die Zonenplanänderung Trischenbächli GS 1605 vom Gemein derat Unterägeri im einfachen Verfahren gernäss§ 40 PBG beschlossen. Der Beschluss wurde am 14. und 21. Februar 2014 im Amtsblatt publiiiert und vom 14. bis und mit 5 März 2014 öf fentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen. C.
Am 19. Dezember 2013 reichte der Gemeinderat Unterägeri die Zonenplanänderung
'frischenbächli GS 1605 zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsverordnung vom 23: November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwen . dungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und .Bedingungen zu erteilen. Im vorlie · gendeil Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungs rat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung Trischenbächli GS 1605 steht nichts entgegen.
Genehmigung Zonenplanaenderung Trischenbächli_Plan.pdf
13/062
Kanton Zug
Zonenplanänderung
Unterägeri ZONENPLAN -ÄNDERUNG 2013 Trischenbächli GS 1605 1 . 1000
Legende
Plan:
001
Genehmigungsinhalt
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Nr.:
UA-2013-062_ZPA
��31 Wohnzone 1a
Datum:
10.07.2013
Änderungen :
Rechtsgült� ger Zonenplan 2008
Vorprüfung durch die kantonaleBaudirektion :
.
Zug, den
Der Kantonsplaner :
2 6. AUG. 2013
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1. Öffentliche Auflage auf
Publiziert im Amtsblatt:
der Gemeindekanzlei 1. Publikation Nr.: ......................... vom: ...................... .
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Von derB udirektion des Kantons Zug genehmigt am : . ·..
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Bau + Unterhalt,
Seestrasse 2,
Postfach 79,
6314 Unterägeri
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Einwohnergemeinde Unterägeri,
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2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei
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2. Publikation vom ..............
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