Teilrevision Chrüzegg GS 2348

Zoning plan · Zug

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Zoning plan
Canton
Zug
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Communal
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BD
In force since
Aug 26, 2014

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Genehmigung Zonenplanaenderung Chruezegg GS 2348.pdf

-

Kanton Zug

Baudirektion

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Entsorgungszentrum Chrüzegg Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11} und § 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem­ ber 1999 (BGS 153.3),

)

beschliesst:

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1.

Die vom Gemeinderat Baar a m 21. Mai 2014 i m Verfahren gernäss§ 7 Abs. 2 Bst. d PBG beschlossene Zonenplanänderung Entsorgungszentrum Chrüzegg wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho­ ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung Entsorgungszentrum Chrüzegg in Kraft, sofern sie nicht ange­ fochten wird.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Postfach, 6341 Baar (Beilage: je 3 Expl. Zonenplanänderung Ent­

)

sorgungszentrum Chrozegg und Planungsbericht} GIS-Fachstelle Baudirektion Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonalplanung und Grundlagen Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche {Beilage: je 2 Expl. Zonenplanänderung Entsorgungszentrum ChrOzegg und Plan ungsbericht)

Zug, 26. August 2014/51765

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zug.ch/baudirektion

Seite 2/2

A.

Im westlichen Teil des GS Nr. 2348 betreibt die Risi AG eine Anlage zur Verflüssigung

von Kunststoffen und Plastikabfallen. Im Rahmen der Planungsarbeiten fOr den benachbarten Umschlag- und Aufbereitungsplatz für mineralische Bauabfalle am Standort Chrüzegg wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Nr. 2348 Industriebauten und -anlagen bestehen, welche nicht der Arbeitszone AC zugewiesen sind. Eine rund 525 m2 grosse, dreieckförmige Flache, welche Teile eines Lagergebäudes (Assek.-Nr. 1917b) sowie eine asphaltierte Abstellflache umfasst, liegen in der Landwirtschaftszone (L). Andererseits befinden sich Materialdepots (224 m2) und Teile eines Wasserrückhaltebeckens (301 m2), welche in funktionalem Zusammenhang mit dem angrenzenden Rekultivierungsgebiet stehen in der Zone AC. Die Zonengrenze folgt in diesem Gebiet weder den Grundstocksgrenzen, noch ist sie durch die Topographie zu erklaren. Sie verlauft diagonal zur Kantonsstrasse und ist bereits vor mehr als 30 Jahren so festgelegt worden. Dieser Zonenverlauf lässt sich mit der damals ge­ planten Linienführung des Hirzeltunnels erklären und schränkt die Nutzbarkeit der Grundstocke ein. Nun soll im Zuge der Ausscheidung der kantonalen Nutzungszone für den benachbarten Umschlag- und Aufbereitungsplatz durch einen 1: 1-Abtausch die Zonierung so angepasst werden, dass keine zonenfremden Nutzungen mehr verbleiben. Insbesondere soll der im Jahre 2008 erstellte Unterstand (Assek.-Nr. 1917b) und die asphaltierte Abstellflache der Zone AC zugeteilt werden. B.

Oie Zonenplanänderung Entsorgungszentrum ChrOzegg wurde vom Amt für Raumpla-

nung am 15. Juli 2009 vorgeprüft und zu'sammen mit dem Baugesuch und dem Gesuch um Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone for den Umschlag- und Aufbereitungsplatz vom 28. März bis zum 28. April 2014 öffentlich aufgelegt. Wahrend der Auflagefrist gingen gegen die Zonenplanänderung Entsorgungszentrum Chrüzegg keine Einwendungen ein. Am 21. Mai 2014 wurde die Zonenplanänderung Entsorgungszentrum Chrozegg vom Gemeinderat Baar im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 6. und 13. Juni 2014 im Amtsblatt publiziert und vom 6. bis und mit 25. Juni 2014 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen. C.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 21. Mai 2014 über die Zonenplananderung Entsor-

gungszentrum ChrOzegg ist an den Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht worden. Nach § 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmi­ gung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplanen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Ge­ nehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung Entsorgungszentrum Chrozegg steht nichts entgegen.

)

Plan Genehmigung Chruezegg GS 2348.pdf

I

• •

Gemeinde Baar

Kanton Zug

Zonenplanänderung Chrüzegg (GS Nr. 2348)

1:5'000

Abteilung Planung I Bau lr,

1 9. MRZ. 2014

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�

Der Abteilungsleiter;

Vom Gemeinderat verabschiedet am: 03. Juni 2009

1 9. MRZ. 2014

Der Gemeindepräsident

Der Gemeindeschreiber:

Andreas Hotz

WaRer Lipp

Vorprüfung durch

;,;

�

las Amt für Raumplanung:

Zug, 15. Juli 2009

Der Kantonsplaner: Rene Hutter

Z 3. MRZ. 2014

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom .Jbliziert im Amtsblatt

bis

2 8. APR. 2014

bescheinigt von der Abteilung P

Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren beschlossen am:

2 1. MAl 2014

P

I Bau

Der Gemeindepräsident

I Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom Publiziert im Amtsblatt

Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am:

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bis

bescheinigt von der Abte

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Z5. JUNi 10'!4 anung I Bau

ZONENPLAN

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NEU

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Kommunale Nutzungszonen -·-

.. III

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Land�rtschaftszone

AA

ArbeitszoneA

AC

Arbeitszone C

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Reserve Bauzone AC

Wald

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Kantonale Nutzungszonen (§ 9b PBG)

nicht rechtsvert>indlich. Massgebend sind die .om

ARK

Zone torAbbau und Rekultivierung

Aba

Zone torAbfallanlagen

kantonalen Forstamt festgelegten Grenz&n.

NSG

Naturschutzzone gemeindlich

LSG

Landschaftsschutzzone

GS1 -GSJ

Grundwasserschutzzone 1-3

lllolllllllllllll

Aussichtspunkt

-<>- Parzellengrenze

Dletm Zonenplan eingezeichneten Weidgrenzen sind

Gewässer

11111111111111111

*

Gemeindegrenze

�

Abau

Zone torAbfallanlagen gem.Art. 3 der Bestimmungen