Naturschutzgebiet Egelsee

Cantonal zoning plan NSK · Zug

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Cantonal zoning plan NSK
Canton
Zug
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Cantonal
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RR
Adopted
Sep 29, 2009
In force since
Sep 29, 2009

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RRB_2009-09-29_NSK_Revision_Erlass.pdf

Kanton Zug

Regierungsrat

Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 29. September 2009 hs

Versandt am 01.0HL2009

Natur- und Umweltschutz Erlass und öffentliche Auflage von Schutzplänen gemäss dem Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993

Der Regierungsrat, gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli

1993(GNL), beschliesst: 1. Die von der Baudirektion ausgearbeiteten Schutzpläne gemäss Beilage werden genehmigt.

2. Die Baudirektion wird beauftragt, die Schutzpläne öffentlich aufzulegen und die betroffenen Grundeigentömerinnen und Grundeigentümer zu benachrichtigen. 3. • Allfälligen Einsprachen kommt gemäss § 23 Abs. 3 GNL keine aufschiebende Wirkung zu.

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4. Mitteilung an: /Baudirektion (Beilage: 1 Satz Schutzpläne) "AmtfürRaumplanung (Beilage; 1 Satz Schutzpläne) Kantonsforstamt (Beilage: 1 Satz Schutzpläne)

Regierungsrat des Kantons Zug

2^-

Peter bf^g§lin Landammann

Tinoll Lancfechl eiber

Seite 2/4

A. Der Teilrichtplan Naturschutzgebiete, der 1982 erlassen und 1993 ergänzt wurde, umfasste 97 kantonale Naturschutzgebiefe. Der Teilrichtplan wurde 2004 in den kantonaien Richtplan integriert, mit Richtplantexten ergänzt und vom Kantonsrat neu beschlossen. Die rechtskräftigen Naturschutzgebiete wurden in die Ausgangslage aufgenommen und der bisherige Teilrichtplan aufgehoben. Für alle kantonalen Naturschutzgebiete liegen grundeigentümerverbindliche Schutzpläne des Regierungsrates vor (Regierungsratsbeschlüsse vom 2.11.1982, 1.9.1993 sowie 11.11.1997).

B. Die Gemeinden haben weitere 75 Naturschutzgebiete behördenverbindlich sowie 52 grundeigentümerverbindlich ausgeschieden. Der Richtplan 2004 legt fest, dass diejenigen, welche in national geschützten Moorlandschaften liegen, als kantonale Naturschutzgebiete in den Richtplan überführt werden (Oberführungsgebiete). Dasselbe gilt für diejenigen, welche unmittelbar an kantonale Naturschutzgebiete anschliessen und mit diesen eine Einheit bilden. Zusammen sind dies 105 Hektaren neue kantonale Naturschutzgebiete. Mit der überführung zu kantonalen Naturschutzgebieten kann derVollzug für diese Gebiete vereinfacht werden. C. Für die überführungsgebiete wurden Schutzpläne ausgearbeitet. Dies erfolgte in Abspraehe mit den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern. Grenzten die Uberführungsgebiete an bestehende Naturschutzgebiete, erfolgte bei den bestehenden Schutzplänen eine Schutzplananpassung bzw. Schutzplanerweiterung. Dies war der Fall bei den Schutzplänen Hafenbach-Elsisried, Rainli, Vorderes Hürital, Twerfallen, Neugrundmoor, Schmittli, Wannhüseren, Frauental III und Rüss-Spitz. Bei den übrigen Uberführungsgebieten wurde je ein eigener neuer Schutzplan erarbeitet. Dies gilt für die Gebiete tjenriedli, Rämselbach, Chaibetschachen, Höli, Vorderchuewart, Bruedermettli, Wisstanneggen, Sattel/Lothenbach, Schnuristein und Lienisberg.

D. Der Richtplan 2004 verlangte die Überführung bis ins Jahr 2008. Voraussetzung für die Schutzplananpassungen bzw. die neuen Schutzpläne waren aber umfangreiche Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtsc haftem über die künftige Nutzung in den betroffenen Gebieten. Die Entscheidungsfindung wurde verzögert durch die kantonsweite Neuerfassung der Bodenbedeckung durch das Vermessungsamt in den Jahren 2007/08. Zudem wurde per 1.Januar 2008 die Ökoqualitätsverordnung auf Bundesebene revidiert. Diese Revision führte zu einer starken Erhöhung der Ökobeiträge mit landwirtschaftlichen Mitteln. Daher mussten auch die kantonalen Richtlinien für die Beiträge und Abgeltungen im Natur- und Landschaftsschutz und beim ökologischen Ausgleich angepasst werden (RRB vom 1. April 2008). Da diese Faktoren einen grossen Einfluss auf die Festlegung der Nutzungen in den Naturschutzgebieten und damit auf die Erarbeitung der Schutzpläne hatten, verzögerte sich die Überführung bis ins Jahr 2009. E. Die Nutzung und Pflege in den bestehenden kantonalen Naturschutzgebieten ist mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern in Verträgen und über die landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung geregelt. Diese Regelungen erfordern eine stellenweise Anpassung bestehender Schutzpläne. Diese erfolgt immer unter der Voraussetzung, dass die Schutzziele gewährleistet bleiben. Betroffen sind die Naturschutzgebiete Birchriedli, Ägeriried, Hürital, Egelsee und WannhQseren. Bei den Gebieten Birchriedli, Egelsee und Wannhüseren sind die Ausweitungen der Zone B und die entsprechenden Anpassungen der Schutzpläne unabdingbar zur Gewährleistung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen nach Bundesvorschrift.

Seite 3/4

F. Die Schutzpläne aus dem Jahr 1982 bzw. 1993 wurden mit den damaligen beschränkten technischen Mitteln gezeichnet. Die heutigen Mittel ermöglichen eine viel genauere Erfassung von geographischen Strukturen und landwirtschaftlichen Nutzungsgrenzen. Unter Beibehaltung der Schutzziele ist auch aus diesem Grund eine Anpassung einiger Schutzpläne notwendig. Betroffen sind die Schu.tzpläne Zigerhüttli II, Zigermoos, Tubenloch, Chnoden und Heumoos. G. Gemäss Richfplan 2004 ist bei der Reussdammaufweitung Chamau ein kantonales Naturschutzgebiet auszuscheiden. Hier wurde der Schutzplan Rüssweiden erarbeitet. H. Der Kanton Zug ist ein Moorkanton. Trockene Standorte mit einer grossen biologischen Vielfalt sind sehr selten und entsprechend schützenswert. Einer davon liegt in Walchwil im Gebiet Bossenweid. Die Bezeichnung als kantonaies Naturschutzgebiet kann den Standort langfrisfig sichern. Die betroffenen Grundeigentömer und Bewirtschafter begrüssen die Unterschutzstellung. Entsprechend wurde auch für die Bossenweid ein Schutzplan erarbeitet. l. Die Schutzpläne beinhalten neben offenem Landwirtschaftsland auch Wald. Gestützt auf § 3 Abs. 3 lit. b des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 ist hier die Direktion des Innern die vollziehende Behörde. Um eine Überlagemng der kantonalen Naturschufzgebiete mit Waldnaturschutzgebieten zu vermeiden, wurden die Schufzpläne mit dem Kantonsforstamt abgesprochen.

K. Die Nutzung und Bewirtschaftung des Landes im Bereich der vorliegenden neuen Schutzplane und Schutzplananpassungen wurde mit allen betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern abgesprochen und im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Dies bildete die Basis für die neuen Schufzpfäne bzw. die Schutzplananpassungen, die ebenfalls im Einvernehmen mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern erarbeitet wurden. L. Die angepassten und die neuen Schutzpläne (Übersicht siehe beiliegende Tabelle) sind gemäss § 21 GNL auf den Gemeindekanzleien öffentlich aufzulegen. Die Auflagefrist beträgt 30 Tage. Die Auflage ist im Amtsblatt zweimal zu publizieren. Die betroffenen Grundeigentümer sind direkt zu benachrichtigen. Die Baudirektion ist mit der Durchführung des Auflageverfahrens zu beauftragen.

Seite 4/4

Aus den neuen Schutzplänen bzw. den Schutzplananpassungen ergeben sich für den Kanton die folgenden Kosten:

3W 1.

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BIBI^BSMWBHBISSMSslffiiMSISI g^g^|^^iiSU^Ü:^^^wIs^K^^CU^^|^Stw?|

Gemäss Budget oder Finanzplan: bereits...gs.P.lante.Aysgabe

bereits geplante Einnahmen 2.

Gemäss vorliegendem Antrag: .effe.kt.ive-..Aysgaben

• 3.

effektive Einnahmen yH^SS^SSw^f:

Gemäss Budget oder Finanzplan: bereits geplante Abschreibungen

4.

Gemäss vorliegendem Antrag: effektive Abschreibungen ^^S^S^^ä^^^^ä^'^v^^S^Ki^i^^^^^^w^K^-^

Gemäss Budget oder Finanzplan: bereits...g.eplanter^Aufwand

28'000

28'000

28-000

28'000

28'000

28'000

28-000

28'000

bereits geplanter Ertrag Gemäss vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand effektiver Ertrag

Baudirektion Amt für Raumplanung

Naturschutz: Schutzplananpassungen und neue Schutzpläne 2009 1. Schutzplananpassungen 3emeinde :ug_

3berägeri

aturschutzgebiet irchriedli geriried

igerhüttli 11 Jnterägeri

igermoos

ubenloch afenbach-Elsisried ainli

ürital orderes Hürital Menzingen

;gelsee werfallen leugrundmoor

rundstücke Nrn.

igentümer

dresse

375 993 348 364 363

srporation Zug

3Ststr. 16, 6300 Zug

srporation Oberägeri

jrlaubenhaus, 6315 Oberägeri

orporation Unterägeri

ugerstr. 32, 6314 Unterägeri

D08,2060

723 647 558 769 550 90 78 64 75 146,1147 i98

i99 roo

1140 (Strasse) Baar

Cham

ichmittli

344

/Vannhüseren

1113,1114,1115,1085

=rauental III

1116 1107 2726,1105,

1098 1099 1101 1211

enossame Sattel

. Betschart, Eumatt, 6417 Sattel

iberallmendkorporation Schwyz

i. Reichmuth, BrQöl 2, 6430 Schwyz

ansruedi AIbisser Korporation Unterägeri istitut Menzingen lerbert Zürcher Jfred Hausheer

utischwand, 6314 Unterageri iiflerstr. 32, 6314 Unterägeri 'ostfach 11, 6313 Menzingen ipitzenbüel, 6313 Menzingen ionnenberg 6, 6313 Menzingen

osef Schüler

jeugrund, 6313 Menzingen ichwandegg, 6313 Menzingen

^nton Röllin osef Staub osef Staub Erben /leinrad Staub Einwohnergemeinde Corporation Baar <loster Frauental 3aul Leuthold <loster Frauental <anton Zug Bruno Bitzi Beat Ulrich

/lorgental, 6313 Edlibach l. Burch, Huobweg 2a, 6330 Cham

3schwänd, 6313 Menzingen ichutzengelstr. 25, 6340 Baar =rauental, 6332 Hagendorn Jnterdorfstr. 7,.8933 Maschwanden

Frauental, 6332 Hagendorn Dorfstr. 73, 6332 Hagendorn Dorfstr. 93, 6332 Hagendorn

Einwohnergemeinde Bodenverbesserungsgenossenschc

6330 Cham

Wuhrgraben

Amt für Raumplanung, Naturschutz: Schutzplananpassungen und neue Schutzplane 2009 Zua. 14 Ssntp.mhfir 7nna

1/2

Hünenberg

Walchwil

Rüss-Spitz Chnoden

423 355

Heumoos

505 355 505

Kanton Zug Korporation Walchwil Korporation Zug Korporation Walchwil Korporation Zug

Bahnhofstr. 2, 6318 Walchwil Poststr. 16, 6300 Zug Bahnhofstr. 2, 6318 Walchwil Poststr. 16, 6300 Zug

2. Neue Schutzpläne

Gemeinde Oberageri Unterägeri

Jaturschutzgebiet

Srundstücke Nrn.

ienriedli

061

^ämselbach ihaibetschachen

:008,2028

4öli

1063 '010 '063 '009 H1, 413,415 l,392,393 ?93,355, 576,601,603, 379,726,727

/orderchuewart iruedermettli A/isstanneggen Hünenberg

^üssweiden

Walchwil

3attel/Lotenbach

Schnuristein Lienisberg Bossenweid

idresse

ETH Forschungsstation <anton Zug <orporation Walchwil

;hamau 10,6331 Hünenberg

Josef HQrlimann Peter Rust Alfred Curiger Josef Moos Korporation Walchwil Albert Fuchs Korporation Walchwil Thomas Rust Pius Merz

3ossetschwendi, 6318 Walchwil Sattel, 6318 Walchwil Oberschwendi, 6318 Walchwil Oelberg,6318Walchwil Bahnhofstr. 2, 6318 Walchwil Lienisberg 3, 6318 Walchwil Bahnhofstr. 2, 6318 Walchwil Oberbossen, 6318 Walchwil Obermatt, 6318Walchwil

:urlaubenhaus, 6315 Oberägeri :ugerstr. 32, 6314 Unterägeri

1010

266 290 291 292 355 262 355 258 508

Amt für Raumplanung, Naturschutz: Schutzplananpassungen und neue Schutzpläne 2009 Zug, 14. September 2009

Eigentümer Korporation Oberägeri Korporation Unterägeri

3ahnhofstr. 2, 6318 Walchwil

2/2

RRB_2009-09-29_NSK_Beschlussplan_Schutzplan_Egelsee.pdf

Schutzplananpassung Egelsee 4.01

Informationsinhalt (Beschlossen vom Regierungsrat am 02.11.1982)

D Zone (engerer Schutzbereich) D Zone (Umgebungsschutzbereich) A

B

Anpassung

[8

Neue Zone A I Zone B

Massstab 1 :5000

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Standort:

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300

Grundstück Nr.:

143, 190

Gemeinde:

Menzingen

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Öffentliche Auflage vom:

2 3. OKT. 2009

Publikation im Amtsblatt:

400

-

2 3. OKT. 2009

500m

2 1. NOV. Z009

/ 3 0. OKT. 2009

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Im Namen des Regierungsrates

Der Landamann:

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Kanton Zug

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@Am 1 für Raum planunc Zu:, 23.09.2009