Einfacher Bebauungsplan Unterfeld Nord
Special-use plan · Zug
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- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Simple development plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- GR
- Adopted
- Jun 22, 2021
- In force since
- Jun 22, 2021
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Text
Einwohnergemeinde Baar
SITUATIONSPLAN 1:500 92
INFORMATIVER INHALT
KOORDINATENVERZEICHNIS Koordinatenliste
b 1889a
2901
1893a
Nr.
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Schnitt A-A, 1:500 (mit Richtprojekt)
2904
456.00 m.ü.M.
1890a
A
10b
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN UNTERFELD NORD - PARTNERS GROUP
13
2902
1892a
2903
1891a
Geltungsbereich
1:500 Abteilung Planung / Bau, den 12. Januar 2021
Der Abteilungsleiter:
Terrain
2871
René Strehler
535
Der Gemeindepräsident:
10a
Vom Gemeinderat verabschiedet am 12. Januar 2021
Die Gemeindeschreiberin:
Walter Lipp
1303
Andrea Bertolosi
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 22. Januar 2021 bis 22. Februar 2021
Schnitt B-B, 1:500 (mit Richtprojekt)
1924a
2053a
2928
B1
René Strehler
Der Gemeindepräsident:
Neuhofbach
Vom Gemeinderat beschlossen am:
Die Gemeindeschreiberin:
441.50 m.ü.M.
Nordstrasse
1306
RRB vom 29.06.
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau:
2004
2756
B2 435.25 m.ü.M.
3040
RRB
vo
92
7.19
7 .0 m0
h
2597
23
22
17 kt 1
bje turo
Na
440.00 m.ü.M.
19
bac
hof
C
Terrain
24
Neu
451.50 m.ü.M.
451.00 m.ü.M.
37
36
1302
C
14
v RRB
INFORMATIONSINHALTE
BAUBEREICHE
Koordinaten zur Definition der Baubereiche für Passerellen Ziff. 5.3
12
09
A
Neue Spezialbaulinie (sep. Verfahren)
3786
4397
Aufzuhebende Gewässerbaulinie (sep. Verfahren)
A
Aufzuhebende Baulinie (sep. Verfahren)
Bestehendes Naturobjekt Nr. 117
Ziff. 6.3
Ziff. 7 Ziff. 7.8 Ziff. 7.5
Uferstreifen gemäss Übergangsbestimmung GSchV Interessenslinie SBB
3077a
V
öffentliche Fuss- und Radwege, kantonal (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter
4398
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage
Ziff. 7.2
Arealzu-/wegfahrt
Ziff. 7.1
Oberirdische Parkierung (Lage schematisch)
Ziff. 7.4
ZIFFER 6 FREIRAUM 1. Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 4.9.2020 zu gestalten. Im Baubewilligungsverfahren sind die Bepflanzung, Materialisierung und Ausstattung im Detail festzulegen. 2. Die als ökologisch wertvoll bezeichneten Flächen (min. 2'700 m2) sind naturnah auszugestalten. Im Baubewilligungsverfahren ist für diese Flächen ein Unterhaltskonzept sowie der Bodenaufbau nachzuweisen. Die bestehende Bestockung (Naturobjekt Nr. 117) entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ist zu erhalten und mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und aufzuwerten. 3. Der öffentlich zugängliche Quartierfreiraum hat eine Fläche von mindestens 1'350 m2 zu umfassen. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten sowie zweckmässig zu möblieren. Der entlang der nördlichen Grundstücksgrenze, im Quartierfreiraum liegenden Bestockung (Naturobjekt Nr. 117) ist ein genügend grosser Raum zu geben und insbesondere Richtung Bahndamm hin mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und aufzuwerten. Die Erstellung des Quartierfreiraums hat spätestens mit der Erstbebauung im Baubereich C zu erfolgen. 4. Der Bereich entlang des Neuhofbachs bei der Nordstrasse ist zusammen mit dem Übergangsbereich als zusammenhängender, naturnaher Vernetzungsraum mit ökologisch wertvollen Flächen auszugestalten. Innerhalb des Gewässerraums gemäss GSchV dürfen mit Ausnahme einer Brücke an bisheriger Lage keine Bauten und Anlagen erstellt werden. 5. Entlang der Nordstrasse und des zukünftigen kantonalen Fuss- und Radwegs bei der Bahnstrecke ist ein naturnah gestalteter Grünstreifen anzulegen (Übergangsbereiche siehe Situationsplan) und von Bauten und Anlagen freizuhalten. Bis zur Verlegung des kantonalen Fuss- und Radwegs ist der gesamte Bereich zwischen dem Baubereich C und dem bestehenden kantonalen Fussund Radweg naturnah auszugestalten. 6. An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind standortgerechte, einheimische Bäume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein genügend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum sicherzustellen. 7. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern und das Meteorwasser nach Möglichkeit in den Graben (Neuhofbach) entlang der nördlichen Parzellengrenze einzuleiten oder innerhalb des Geltungsbereiches zu versickern.
E
öffentliche Fuss- und Radwege, kommunal (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter
07 Interne Fusswege (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter
3832
06 05 04
Bäume ausserhalb Perimeter
578
4399
1590
81f
Bearbeitung: Adrian Grütter Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
1303
V
Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch)
Ziff. 7.9
A
Anlieferungsbereich (Lage schematisch)
Ziff. 7.10
E
Entsorgungsstelle (Unterflurcontainer)
Ziff. 7.11
Sperrung MIV (Lage schematisch)
Ziff. 7.3
om 29
.06.20
04
Ziff. 7.7
ZIFFER 5 BEBAUUNG 1. Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude (inklusive vorspringende Gebäudeteile) ergeben sich aus den im Situationsplan definierten Baubereichen A–D. Kein Gebäudeteil darf die im Situationsplan und den Schnitten festgelegten Höhenkoten überragen. Im Baubereich A sind die Geschosse des Gebäudes abzustufen. Die maximale Höhe von 29 m darf im Sinne des Richtprojekts nur punktuell ausgeschöpft werden. 2. Die als Baubereiche für Passerellen bezeichneten Gebäudeteile sind als Passerellen auszugestalten. Die Passerellen dürfen maximal eingeschossig ausgebildet werden. Für die Passerelle zwischen den Baubereichen C und B ist eine minimale lichte Höhe von 4.5 m und für die Passerelle zwischen den Baubereichen B und A eine minimale lichte Höhe von 3.2 m einzuhalten. 3. Im Baubereich D darf ein Hochkamin erstellt werden (maximale Abmessung gemäss Situationsplan). 4. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten, einzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge und dgl., sind unter Beachtung der durch Baulinien gesicherten Räume auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. 5. Die zonenkonforme Ausnützung darf gemäss § 32bis PBG um max. 20 % erhöht werden. 6. Die Terrassen des Gebäudes im Baubereich A sind partiell zu begrünen. Die Dachflächen im Baubereich A sind extensiv zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Neben technisch bedingten Aufbauten und Anlagen sind auf den Dächern lediglich Solaranlagen zulässig. Dachaufbauten sind zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten.
3390
Ziff. 7.6
Interne Fusswege (Lage schematisch) innerhalb Perimeter
ZIFFER 4 GESTALTUNG Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Sie haben die wesentlichen Vorzüge gemäss § 32 PBG zu erfüllen.
4
Ziff. 6.6
ZIFFER 3 GELTUNGSBEREICH Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten.
Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 26. August 2020 Richtprojekt axess architekten AG Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.
Unterfeld
81a 81e
4428
4186
1300
3835
1301 3775 6
x
13
A
Ziff. 6.2
ERSCHLIESSUNG
P
B
27
P
456.00 m.ü.M.
92
Ziff. 6.5
Bäume geplant (Lage und Anzahl schematisch)
öffentliche Fuss- und Radwege, kommunal (Lage schematisch) innerhalb Perimeter
02
ZIFFER 2 BESTANDTEILE 1. Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan, den Schnitten und den Bestimmungen. 2. Das Richtprojekt vom 23.6.2020 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
Interessensl
Ziff. 6.3
öffentliche Fuss- und Radwege, kantonal (Lage schematisch) innerhalb Perimeter
V
2018
Quartierfreiraum (Abgrenzung schematisch)
Vorplatz (Lage schematisch)
28
BDB vom 28.09.
Ziff. 6.1
Erschliessungsfläche (Lage schematisch)
20
Neue Unterniveaulinie (sep. Verfahren)
Freiflächen (Abgrenzung schematisch)
Ökologisch wertvolle Fläche (Abgrenzung schematisch)
RRB vom 29.06.
Rechtsgültige Strassenlinie
GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
Übergangsbereiche Nordstrasse/ kant. Rad- und Fussweg (Abgrenzung schematisch)
08
E
26
03
RRB v
Baubereich für Hochkamin mit Bezeichnung und max. Höhenkote
451.00 m.ü.M.
ZIFFER 1 ZWECK Der einfache Bebauungsplan Unterfeld Nord – Partners Group bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) und von § 36b der Bauordnung der Gemeinde Baar (BO) die zulässige Bauweise auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs zu definieren und die qualitativen Anforderungen an die städtebauliche Einordnung und die architektonische Gestaltung der Bauten und Freiräume festzulegen.
516
21
435.25 m.ü.M.
Rechtsgültige Baulinie
19
D
Ziff. 5.2
7.
30
Rechtsgültige Gewässerbaulinie
.0
440.00
Baubereich für Passerelle mit Anordnungsspielraum und max. Höhenkote
29
2
2'681'584.901 1'226'619.232
3
2'681'577.451 1'226'612.871
4
2'681'572.103 1'226'534.492
5
2'681'553.127 1'226'535.974 BL
6
2'681'553.600 1'226'541.969 BL
7
2'681'529.288 1'226'543.887 BL
8
2'681'533.686 1'226'605.155 BL
9
2'681'539.692 1'226'604.699 BL
10
2'681'542.105 1'226'638.069 BL / SBL
11
2'681'655.415 1'226'653.158 SBL
12
2'681'652.551 1'226'613.261
13
2'681'607.677 1'226'616.482
14
2'681'610.549 1'226'656.504 SBL
15
2'681'610.093 1'226'650.145 SBL
16
2'681'609.111 1'226'636.469
17
2'681'595.292 1'226'637.461 SBL
18
2'681'596.273 1'226'651.137 SBL
19
2’681’727.090 1’226’687.204
20
2’681’722.900 1’226’629.099
21
2'681'674.615 1'226'632.566
22
2'681'677.954 1'226'679.076 SBL
23
2'681'681.195 1'226'678.843 SBL
24
2'681'682.028 1'226'690.438 SBL
25
2'681'599.377 1'226'634.767 KZ
26
2'681'608.426 1'226'626.929 PA
27
2'681'608.014 1'226'621.177 PA
28
2'681'585.022 1'226'621.012 PA
29
2'681'585.422 1'226'626.866 PA
30
2'681'675.573 1'226'645.917 PA
31
2'681'675.161 1'226'640.166 PA
32
2'681'654.472 1'226'640.018 PA
33
2'681'654.885 1'226'645.769 PA
34
2'681'723.854 1'226'642.385
35
2'681'724.883 1'226'642.310
36
2’681’727.265 1’226’675.557
37
2’681’726.255 1’226’675.637
SBL
BESTIMMUNGEN
07
Koordinaten zur Definition der Baubereiche
Bestehende Bauten ausserhalb Perimeter
D
449.00 m.ü.M.
B
m
12
Ziff. 5.1
25
B1
35
vo
456.00
01
Abmessungen Richtprojekt Passerelle
31
32
16
34
B
A
Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung und max. Höhenkote
17
2004
Ziff. 3
440.00 m.ü.M.
441.50 m.ü.M.
RR
Geltungsbereich
10
Abmessungen Richtprojekt (oberirdisch / unterirdisch)
2'681'585.942 1'226'634.499 SBL
30
33
B2
A
PERIMETER
1
2
inie SBB
VERBINDLICHER INHALT
9 7.19
7.0 om 0
Nord
K = Kreiszentrum / PA = Passerelle
3835
15
18
Ost
BL = Baulinien / SBL = Spezialbaulinien
451.50 m.ü.M.
11
32746 - 9.6.2021
Geltungsbereich
Kanton Zug
ZIFFER 7 ERSCHLIESSUNG 1. Die Erschliessung des Geltungsbereichs hat an bezeichneter Stelle ab der Ringstrasse zu erfolgen. Die Vorfahrt beim Baubereich B ist gemäss den Richtungspfeilen im Situationsplan im Einbahnregime zu organisieren. 2. Die drei Baubereiche sind über eine gemeinsame Tiefgarage zu erschliessen. Die Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage hat an der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage zu erfolgen. Die Rampe ist mehrheitlich in das Gebäude im Baubereich C zu integrieren. 3. Die Nord-Süd-Verbindung zwischen der Ringstrasse und der Oberneuhofstrasse ist mit einer Mindestbreite von 5.7 m auszugestalten. Sie ist für den Fuss- und Radverkehr sowie für öffentliche Verkehrsmittel durchgängig zu gestalten. Für den motorisierten Individualverkehr ist die Durchfahrt mit baulichen Massnahmen (z.B. Poller) an der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage zu verhindern. 4. Das maximale Parkplatzangebot ist gemäss den Vorgaben des Strassenplans vom 28. September 2018 im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. An der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage dürfen maximal 3 oberirdische Besucherparkplätze erstellt werden. Die restlichen Besucherparkplätze sind in der Tiefgarage an gut erreichbarer Stelle anzuordnen. 5. Der mit dem Ausbau der Bahnstrecke zu erstellende und im Situationsplan bezeichnete kantonale Fuss- und Radweg ist mit einer Mindestbreite von 4 m zu erstellen. 6. Mit einem ersten Bauvorhaben ist entlang der nördlichen Grundstücksgrenze gemäss Eintrag im Situationsplan ein öffentlicher Fuss- und Radweg mit einer Mindestbreite von 3.5 m zu realisieren. Er ist versickerungsfähig auszubilden. 7. Für die arealinternen Fusswege sind versickerungsfähige Materialien zu verwenden. 8. Die Vorplatzbereiche sind in Abstimmung auf die Erschliessungsstrassen (Ringstrasse) so zu gestalten, dass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht. 9. An der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage sind 1/3 der erforderlichen Veloabstellplätze als gedeckte Veloabstellplätze zu erstellen. 10. An der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage hat die Anlieferung für das gesamte Areal zu erfolgen. 11. An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind Entsorgungsstellen mit Unterflurcontainern zu errichten. ZIFFER 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Die Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Die Umgebungsflächen sind mit einem ersten Bauvorhaben umzusetzen. 2. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht – der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 3. Der einfache Bebauungsplan Unterfeld Nord – Partners Group wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.