Strassen- und Baulinienplan Geosswaldstrasse
Building lines · Zug
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- Kind
- Building lines
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- GR
- Adopted
- Oct 26, 2011
- In force since
- Oct 26, 2011
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Text
BDB_20111026.PDF
Kanton Zug
Baudirektion
Zug, 26. Oktober2011
Gemeindewesen Strassen- und Baulinienplan Geisswaldstrasse Gemeinde Waichwil
Die Baudirektion,
gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der Strassen- und Baulinienplan Geisswaldstrasse, Plan-Nr. 10.10.010-001, vom 11. Juli2011, wird genehmigt.
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2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an: -
Gemeinderat Walchwil, Postfach 93, 6318 Walchwil (2 Ex., 4 Pläne)
-
Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) -Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)' -
-
f
Baudirektion,
Heinz/Tännler
Regierungsrat
o: \vtbp\gemeindliche planungen\baulinienpläne\w&_bl geisswaldstrasse, bdb_3.doc
Seite 2/2
A.
Das Grundstück 309 in der Ochsenrüti liegt in der Wohnzone W1, welche bereits seit der
Ortsplanung 1975 eingezont wurde. Die private Erschliessungsstrasse führt über Landwirtschaftsland.
B. Der Gemeinderat Walchwil hat den Strassen- und Baulinienplan dem Tiefbauamt am 24. August 2009 zur Vorprüfung eingereicht. Der Strassen- und Baulinienplan.wurde am 15. September 2009 durch das Tiefbauamt vorgeprüft. Der Vorprüfungsbericht enthielt Hinweise.
c.
Der Strassen- und Baulinienplan wurde im Amtsblatt publiziert und vom 25. September bis 26. Oktober 2009 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist erhoben Einsprache. Der Gemeinderat Walchwil hat am 4. Januar 2010 in Abweisung der Einsprachen den Strassen- und Baulinienplan beschlossen. In der Folge haben beide Einsprechenden den Entscheid des Gemeinderates Walchwil mittels Verwaltungsbeschwerden beim Regierungsrat angefochten. zog seine Verwaltungsbeschwerde am &. April 2010 zurück. Sie konnte daraufhin als erledigt abschrieben werden. Nach langen Verhandlungen zwischen dem Gemeinderat Walchwil und wurde am 30. September2011 auch die zweite Verwaltungsbeschwerde zurückgezogen. Damit steht einer Genehmigung des revidierten und angepassten Strassen- und Baulinienplans Geisswaldstrasse durch die Baudirektion nichts mehr im Weg.
Der Strassen- und Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.. D.
BDB_20111026-Nr.9.pdf
10.10.010
GEBZUG
GEMEINDE WALCHWIL
INGENLEURE rn"
sig. J. Hürlimann sig. P. Pfister
a
Korporation Walchwil, Bahnhofstr. 2, 6318 Walchwil
sig. J. Hürlimann
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Teen
GS 207, 310
Hr. Josef Hürlimann, Zipfel, 6318 Walchwil
8
Legende
Neue Strassenlinie zu genehmigen
Neue Baulinie zu genehmigen
Genehmigungsinhalt
Informationsinhalt
Genehmigte statische Waldgrenze
Übrige Bauten
Projektierte Bauten
3,3
Br
x
01
N
KANTON ZUG
Strassen- und Baulinienplan Geisswaldstrasse
AUFTRAGSNR.: 11.Juli2011
SITUATION 1: 500
DATUM:
ÄNDERUNGEN:
GS 307, 311,312
Aula AG, Gewerbestrasse 10, 6330 Cham
Die Grundeigentümer
GS 1396
sig. R. Schnarwyler sig. N. Staub
DER GEMEINDESCHREIBER:
25. 047, 201
VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 11. Juli 2011
DER GEMEINDEPRÄSIDENT: sig. Tobias Hürlimann
VON DER BAUDIREKTION GENEHMIGT AM:
x
9
288°