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Summons by the register office · Appenzell Ausserrhoden · Jan 20, 2023

Notice

Kind
Summons by the register office
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Published
Jan 20, 2023
Deadline
Feb 20, 2023
Published by
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publication number
BH00-0000009807

Parties

Company

CHE-229.708.888 · 0107 · Dorfstrasse 68, 9055 Bühler

Text

Office
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Further remedy
Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Bei der aufgeführten Rechtseinheit stimmt der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der einzigen Gesellschafterin und Geschäftsführerin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. . Damit weist die aufgeführte Rechtseinheit einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation in Bezug auf die Verwaltung und Vertretung (keine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz [Art. 814 Abs. 3 OR]) auf. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den Mangel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung notwendig ist. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR).