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Summons by the register office · Appenzell Ausserrhoden · Sep 17, 2025
Notice
- Kind
- Summons by the register office
- Canton
- Appenzell Ausserrhoden
- Published
- Sep 17, 2025
- Deadline
- Oct 17, 2025
- Published by
- Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
- Publication number
- BH00-0000018470
Parties
Company
CHE-425.343.636 · 0106 · Schlipf 103, 9410 Heiden
Text
- Office
- Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
- Further remedy
- Aufforderung nach Art. 938 Abs. 1 OR und Art. 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Bei der aufgeführten Rechtseinheit stimmt der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des einzigen in der Schweiz wohnhaften Zeichnungsberechtigten unbekannt). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. . Da der Wohnort des einzigen in der Schweiz wohnhaften Zeichnungsberechtigten unbekannt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die aufgeführte Rechtseinheit einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation in Bezug auf die Vertretung (keine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz [Art. 718 Abs. 4 OR]) aufweist. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich der Vertretung wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung notwendig ist. Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist behoben, so überweist das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift (Art. 939 Abs. 2 OR).