Decision under Art. 153 CRO, MasterMaster GmbH
Order by an authority · Lucerne · Oct 16, 2019
Notice
- Kind
- Order by an authority
- Canton
- Lucerne
- Published
- Oct 16, 2019
- Deadline
- Nov 15, 2019
- Published by
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Publication number
- BH07-0000001185
Parties
Company
CHE-166.475.653 · 0107 · Unterstadt 5, 6210 Sursee
Text
- Legal remedy
- Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
- Authority decree
- Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Die MasterMaster GmbH, in Sursee (CHE-166.475.653), wird von Amtes wegen gemäss HRegV 153b Abs. 1 lit. a. aufgelöst. 2. Die eingetragenen Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans (Gasper Krasniqi und Oliver Cikes) werden als Liquidatoren eingesetzt. 3. Weiterer Inhalt des Eintrags im Handelsregister: Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bisher: Krasniqi, Gasper, von Sempach, in Sursee, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift Neu: Krasniqi, Gasper, von Sempach, in Rothenburg, Gesellschafter, Vorsitzender der Geschäftsführung und Liquidator mit Einzelunterschrift Bisher: Cikes, Oliver, kroatischer Staatsangehöriger, in Luzern, Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift Neu: Cikes, Oliver, kroatischer Staatsangehöriger, in Schinznach, Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator mit Einzelunterschrift Die Firma der Gesellschaft lautet neu: MasterMaster GmbH in Liq. 4. Für zusätzliche Aufwendungen wird eine Gebühr von CHF 100.-- erhoben. 5. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.
- Authority office
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
- Background
- <p>Es fällt in Betracht:</p><p>1. Mit Schreiben vom 12. Juli 2019 wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, innert <b>30 Tagen</b> ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>2. Das Schreiben vom 12. Juli 2019 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB Nr. 155, vom 14.08.2019 eine Aufforderung gemäss HRegV 153a Abs. 3 publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>3. Nach Ablauf der Frist von <b>30 Tagen</b> wurde dem Handelsregister kein neues Rechtsdomizil angemeldet oder eine Bestätigung eingereicht, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.</p><p><br/></p>
- Office
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern