Decision under Art. 934a Abs. 1 OR, Simsek

Order by an authority · St. Gallen · Jun 22, 2021

Notice

Kind
Order by an authority
Canton
St. Gallen
Published
Jun 22, 2021
Deadline
Jul 22, 2021
Published by
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Publication number
BH07-0000002329

Parties

Company

CHE-100.591.240 · 0101 · Wilerstrasse 2, 9602 Bazenheid

Text

Authority off
Art. 934a Abs. 1 OR
Authority decree
1. Das Einzelunternehmen Simsek, in Bazenheid (Kirchberg SG) wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Simsek, in Kirchberg (SG), CHE-100.591.240, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 261 vom 10.11.1987, S.4381). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. 3. Es werden keine Gebühren erhoben. 4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).
Authority office
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen
Background
<p>1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:</p><ul><li><b>Simsek</b> (CHE-100.591.240), in Bazenheid (Kirchberg SG)</li></ul><p>2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 24.03.2021 und dreimalige Publikation der Aufforderung im SHAB vom 07.04.2021, 08.04.2021 sowie 09.04.2021, Nrn. BH00-0000000788, BH00-0000000881, BH00-0000000919 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet.</p>
Office
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Further remedy
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).