Bankruptcy publication/call to creditors Aptex Security AG
Bankruptcy opened, creditors called · Zurich · Aug 2, 2024
Notice
- Kind
- Bankruptcy opened, creditors called
- Canton
- Zurich
- Published
- Aug 2, 2024
- Decided
- Jun 26, 2024
- Deadline
- Sep 2, 2024
- Published by
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren
- Publication number
- KK02-0000042607
- Published until
- Aug 2, 2029
Parties
Debtor
CHE-477.802.858 · Zürcherstrasse 133, 8952 Schlieren
Text
- Remarks
- Der Konkursverwaltung liegt ein verbindliches Kaufangebot im Umfang von CHF 25'000.00 (inkl. MwSt) für folgende Fahrzeuge vor: -Personenwagen, Mercedes-Benz E 400 4M, Limousine, schwarz-met. Km-Stand: ca. 133'000; -Lieferwagen, Mercedes-Benz Vito 114 CDI, Kasten, weiss, Km-Stand: ca. 280'000. Gläubiger und Drittinteressenten, die vom Höherbietungsrecht nach Art. 256 Abs. 3 SchKG Gebrauch machen möchten, sind gebeten, schriftlich bis spätestens Mittwoch, 14.08.2024, ein verbindliches höheres Angebot zu unterbreiten, ansonsten gilt dieses Recht als verwirkt. Die minimale Erhöhung beträgt CHF 500.00, somit ist das nächst höhere, mögliche Angebot CHF 25'500.00. Falls innert der angesetzten Frist solche höheren Angebote bei der Konkursverwaltung eingehen, wird die Konkursverwaltung im Anschluss in einer internen Steigerung das höchste Angebot ermitteln.
- Legal remedy
- Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).
- Office
- Konkursamt Schlieren Uitikonerstrasse 9 8952 Schlieren