Collocation plan and inventory Naim Gashi

Schedule of claims and inventory · Zurich · Mar 8, 2024

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Mar 8, 2024
Deadline
Apr 12, 2024
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH
Publication number
KK04-0000040127
Published until
Mar 8, 2029

Parties

Debtor

born Apr 28, 1979 · Tödistrasse 16, 8330 Pfäffikon ZH

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Freitag, 8. März 2024, beim Bezirksgericht Pfäffikon rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Pfäffikon als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Pfäffikon: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Where to file complaints
Bezirksgericht Pfäffikon Hörnlistrasse 55 8330 Pfäffikon
Office
Konkursamt Pfäffikon Hörnlistrasse 71 8330 Pfäffikon