Collocation plan Ergül Dede

Schedule of claims and inventory · Zurich · Feb 7, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Feb 7, 2025
Deadline
Feb 26, 2025
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publication number
KK04-0000047270
Published until
Feb 7, 2030

Parties

Debtor

born Feb 1, 1973 · Schwimmbadweg 1, 8400 Winterthur

Text

Remarks
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthaustr. 12, 8400 Winterthur, einzureichen.
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Office
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, P.O.B. 2146, 8401 Winterthur, 8400 Winterthur