Collocation plan Cosswiss International AG

Schedule of claims and inventory · Zurich · May 9, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
May 9, 2025
Deadline
May 29, 2025
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Küsnacht, Kohlrainstrasse 10, 8700 Küsnacht ZH
Publication number
KK04-0000049059
Published until
May 9, 2030

Parties

Debtor

CHE-408.023.248 · Seestrasse 59, 8703 Erlenbach ZH

Text

Remarks
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt von heute beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Küsnacht schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO)
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Where to file claims and appeals
Bezirksgericht Meilen Postfach 8706 Meilen
Office
Konkursamt Küsnacht Kohlrainstrasse 10 8700 Küsnacht ZH