Collocation plan Lüssi GmbH in Liquidation
Schedule of claims and inventory · Zurich · Aug 22, 2025
Notice
- Kind
- Schedule of claims and inventory
- Canton
- Zurich
- Published
- Aug 22, 2025
- Published by
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bauma, Dorfstrasse 42, 8494 Bauma
- Publication number
- KK04-0000051249
- Published until
- Aug 22, 2030
Parties
Debtor
CHE-294.833.244 · 0107 · Gupfstrasse 15, 8344 Bäretswil
Text
- Legal remedy
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Further remedy
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 22.08.2025 beim Bezirksgericht Hinwil rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Bauma, vertreten durch die Mobile Equipe Konkurs, schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Office
- Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich und Konkursamt Bauma (ohne Eingaben) Dorfstrasse 42 8494 Bauma