Collocation plan Marcel Stephan Lauper

Schedule of claims and inventory · Zurich · Oct 10, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Oct 10, 2025
Deadline
Oct 20, 2025
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publication number
KK04-0000052378
Published until
Oct 10, 2030

Parties

Debtor

born Nov 18, 1974 · of Wohlen bei Bern · Neufrankengasse 6, 8004 Zürich

Text

Remarks
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10.10.2025 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Office
Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7 8004 Zürich Briefadresse: Postfach, 8036 Zürich