Collocation plan Thomas Hans Hürlimann

Schedule of claims and inventory · Zurich · Nov 4, 2026

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Nov 4, 2026
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publication number
KK04-0000061370
Published until
Nov 4, 2031

Parties

Debtor

born Jan 3, 1961 · Molkenstrasse 5, 8004 Zürich

Text

Remarks
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 04.11.2026 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Where to file complaints
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Where to file claims and appeals
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Office
Konkursamt Aussersihl-Zürich Postfach, 8036 Zürich