Confirmation of composition agreement Csaba Simkó
Composition agreement approved · Bern · Aug 7, 2024
Notice
- Kind
- Composition agreement approved
- Canton
- Bern
- Published
- Aug 7, 2024
- Agreement of
- Aug 5, 2024
- Published by
- Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
- Publication number
- NA07-0000001010
- Published until
- Aug 7, 2029
Parties
Debtor
Scheidweg 2, 3858 Hofstetten b. Brienz
Text
- Decision
- Die Gerichtspräsidentin hat entschieden: 1. Der den Gläubigern von Csaba Simkó vorgeschlagene und von diesen mit dem erforderlichen Mehr angenommenen ordentlichen Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich wird durch das Nachlassgericht bestätigt. 2. Die Sachwalterin, Voser Treuhand AG, Mandatsleiter: Christian Voser, Mittelstrasse 24, 2560 Nidau, wird mit dem Vollzug des Nachlassvertrags beauftrag. 3. (...) 4. Das Nachlassgericht wird den Sachwalterbericht vom 24.05.2024 mitsamt den Beilagen nach Eintritt der Vollstreckbarkeit dem Betreibungs- und Konkursamt Oberland weiterleiten. Es wird festgestellt, dass die Sachverwalterin über keine weiteren relevan-ten Nachlassakten per Entscheiddatum verfügt. 5. (...) 6. Dem Vertreter der Sachwalterin eröffnet durch Übergabe, kurz mündlich begründet und unter Hinweis auf die nachstehende Rechtsmittelbelehrung schriftlich im Dispositiv ausgehändigt. 7. Durch das Regionalgericht Oberland nach Eintritt der Vollstreckbarkeit einmal öffentlich bekannt zu machen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Bern. 8. Schriftlich zu eröffnen: - Gesuchsteller: Simkó Csaba, Scheidweg 2, 3858 Hofstetten b. Brienz 9. Schriftlich mitzuteilen: - dem Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost (vorab per E-Mail, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit mit A-Post) - dem Konkursamt Oberland (vorab per E-Mail, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit eingeschrieben mitsamt den Beilagen gemäss Ziff. 4) - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern (vorab per E-Mail, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit mit A-Post) - dem Grundbuchamt Oberland (vorab per E-Mail, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit mit A-Post) sig. Wyss Iff, Gerichtspräsidentin sig. Joseph Patrick Navaratnam, Gerichtsschreiberin i.V.
- Legal remedy
- Publikation nach SchKG Art. 308.
- Authority office
- Regionalgericht Oberland Scheibenstrasse 11b 3600 Thun
- Further remedy
- Rechtsmittelbelehrung Die gesuchstellende Partei und die Gläubiger können innert 10 Tagen seit Zustellung/Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird.