Payment order Ralf Waschinski

Payment order · Zurich · Nov 7, 2025

Notice

Kind
Payment order
Canton
Zurich
Published
Nov 7, 2025
Enforcement number
117'306
Published by
Betreibungsamt Hinwil, Gossauerstrasse 14, 8340 Hinwil
Publication number
SB02-0000086125
Published until
Nov 7, 2026

Parties

Creditor

Walter Reist Vorsorgestiftung

0110

Debtor

ehemals: Emmishoferstrasse 30, 8280 Kreuzlingen

Representative

CHE-388.999.492 · 0151 · Walenbüchelstrasse 3, 9000 St. Gallen

Text

Remarks
Faustpfand Mietkaution 0862-1103049-80, Credit Suisse AG, IBAN CH87 0483 5110 3049 8000 0 lautend auf Herr Ralf Waschinski und Frau Jing Wu-Waschinski, Jona
Office
Betreibungsamt Hinwil Gossauerstrasse 14 8340 Hinwil
Instructions
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.