Payment order Ralf Waschinski
Payment order · Zurich · Nov 7, 2025
Notice
- Kind
- Payment order
- Canton
- Zurich
- Published
- Nov 7, 2025
- Enforcement number
- 117'306
- Published by
- Betreibungsamt Hinwil, Gossauerstrasse 14, 8340 Hinwil
- Publication number
- SB02-0000086125
- Published until
- Nov 7, 2026
Parties
Creditor
Walter Reist Vorsorgestiftung
0110
Debtor
ehemals: Emmishoferstrasse 30, 8280 Kreuzlingen
Representative
CHE-388.999.492 · 0151 · Walenbüchelstrasse 3, 9000 St. Gallen
Text
- Remarks
- Faustpfand Mietkaution 0862-1103049-80, Credit Suisse AG, IBAN CH87 0483 5110 3049 8000 0 lautend auf Herr Ralf Waschinski und Frau Jing Wu-Waschinski, Jona
- Office
- Betreibungsamt Hinwil Gossauerstrasse 14 8340 Hinwil
- Instructions
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.