Payment order Roger Daniel Kaufmann
Payment order · Bern · Nov 26, 2025
Notice
- Kind
- Payment order
- Canton
- Bern
- Published
- Nov 26, 2025
- Enforcement number
- 225003410
- Published by
- Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken
- Publication number
- SB02-0000087251
- Published until
- Nov 26, 2026
Parties
Creditor
Kanton Bern, EG Iseltwald
0223
Debtor
born Jul 13, 1976 · Hübeli 66, 3807 Iseltwald
Representative
Steuerverwaltung des Kantons Bern
0221
Text
- Office
- Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost Schloss 5 3800 Interlaken
- Further remedy
- Erläuterungen: 1.Auf Verlangen des Schuldners wird der Gläubiger aufgefordert, innerhalb der Bestreitungsfrist die Beweismittel für seine Forderung beim Betreibungsamt zur Einsicht vorzulegen. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, so wird der Ablauf der Bestreitungsfrist dadurch nicht gehemmt; in einem nachfolgenden Rechtsstreit hat jedoch der Richter beim Entscheid über die Prozesskosten den Umstand zu berücksichtigen, dass der Schuldner die Beweismittel nicht einsehen konnte (Art. 73 SchKG). 2.2. Betreibungsferien und Rechtsstillstand hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder eines Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die vorstehende Publikation der Betreibungsurkunden ersetzt die persönliche Zustellung derselben an den Schuldner.
- Instructions
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.