Seizure notice and report Jamal Boughaba
Seizure notice · Schaffhausen · Feb 16, 2024
Notice
- Kind
- Seizure notice
- Canton
- Schaffhausen
- Published
- Feb 16, 2024
- Enforcement number
- 202306956 / Pfändung Nr. 202450758
- Payment order issued
- May 25, 2023
- Claimed
- CHF 2'734.05
- Published by
- Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
- Publication number
- SB04-0000008690
- Published until
- Feb 16, 2027
Claims
- Arresturkunde vom 17.05.2023, Arrestbefehl Nr. 202375007 BA Schaffhausen Sicherstellungsverfügung per 15.05.2023 im Amtsblatt des Kantons St. Gallen publiziert Verfügung und Schlussrechnung vom 01.09.2020 Kantons- und Gemeindesteuern 2019Interest 4% a year since Oct 2, 2020
- CHF 2'650.75
- Arrestkosten
- CHF 83.30
- Total
- CHF 2'734.05
- Costs
- Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Parties
Creditor
Kanton St.Gallen und Politische Gemeinde Rorschach
0221
Debtor
Jamal Boughaba
born Jul 5, 1983
Representative
Steueramt Rorschach
0221
Text
- Remarks
- Dem Schuldner wird hiermit angezeigt, dass der Gläubiger für seine Forderung die Pfändung verlangt hat. Gemäss Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 und 90 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs wird hiermit dem Schuldner in der vorgenannten Betreibung die Pfändung durch öffentliche Bekanntmachung angekündigt. Die Pfändung wird am 19.02.2024 um 08:00 Uhr vollzogen. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht: «Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB).» Die vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Pfändungsankündigung/Pfändungsvollzug an den unbekannten Aufenthaltes abwesenden Schuldner.
- Legal remedy
- Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
- Office
- Betreibungsamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen
- Further remedy
- Dem Schuldner wird eine Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen diese/n Pfändungsankündigung/Pfändungsvollzug angesetzt. Beschwerdeinstanz ist das Obergericht des Kantons Schaffhausen, Aufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen Die Beschwerde hat ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.