09.074
Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)"
1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "pour un traitement fiscal privilégié de l'épargne-logement destinée à l'acquisition d'une habitation à usage personnel ou au financement de travaux visant à économiser l'énergie ou à préserver l'environnement (Initiative sur l'épargne-logement)"
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): In Bezug auf die Vorlage 1 ist die Ausgangslage die folgende: Der Nationalrat als Erstrat hat am 28. September 2011 den Antrag der Einigungskonferenz zu Artikel 2 verworfen. Dieser Antrag wird somit unter Hinweis auf Artikel 93 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom Ständerat nicht behandelt. Das bedeutet, dass die Bundesversammlung bei dieser Initiative keine Empfehlung abgeben wird.
2. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen"
2. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Accéder à la propriété grâce à l'épargne-logement"
Art. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Minderheit
(Fässler, Marty Dick, de Buman, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Art. 2
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité
(Fässler, Marty Dick, de Buman, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer)
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es liegt Ihnen nun tatsächlich nur noch die Vorlage 2 vor. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, dass die Bundesversammlung die Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" Volk und Ständen zur Annahme empfiehlt. Der Entscheid in der Einigungskonferenz ist mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefallen.
Eine positive Stellungnahme des Parlamentes hätte zumindest den Vorteil, dass sie einer allenfalls ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates gegenüberstehen würde. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat nämlich gestern zu unser aller Überraschung angekündigt, der Bundesrat werde doch Stellung beziehen, und dies, nachdem die Meinung eigentlich war, es gebe gar keine Empfehlung aus der Bundesversammlung.
Kurz und gut: Die Einigungskonferenz empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Marty Dick · Mit-M · Ständerat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Pour la dernière fois sur ce sujet j'espère, j'aimerais vous rappeler que notre conseil a toujours recommandé au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative. Alors, indépendamment de ce que sont nos opinions individuelles, j'aimerais vous poser les questions suivantes: Pensez-vous qu'il est vraiment honnête de dire au peuple suisse que le Parlement est pour ce projet alors qu'une chambre s'y est toujours opposée? Est-il juste qu'on donne une consigne de vote positive seulement sur la base d'une décision de la Conférence de conciliation? Au fond, la Conférence de conciliation est conçue pour chercher des solutions de compromis entre deux textes de loi qui sont divergents. Mais ici, pour une recommandation au sujet d'une initiative populaire, c'est soit oui, soit non. Il ne peut pas y avoir de conciliation; il n'y a pas de solution de compromis.
Je vous propose d'avoir la même attitude que le Conseil national pour le projet 1. Le Conseil national rejette la proposition de la Conférence de conciliation et reste cohérent avec lui-même, ce qui est acceptable et honorable. Je propose de faire exactement la même chose et de rester cohérents avec ce que nous avons toujours dit ici. D'ailleurs, nous avons toujours dit que ces initiatives n'étaient pas bonnes, à tel point que nous avions décidé de faire un contre-projet. Si celui-ci est caduc, c'est pour d'autres raisons. Mais je crois que nous n'avons pas le droit aujourd'hui de recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative alors que nous nous y sommes toujours opposés.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie auch im Namen des Bundesrates bitten, ebenfalls diese zweite Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch sie hat Mängel. Sie hat weniger Mängel als die Bauspar-Initiative, die auch noch harmonisierungswidrig gewesen wäre, aber auch sie hat Mängel. Sie waren sich, wir waren uns alle im Klaren und einig darin, dass diese Initiative des Hauseigentümerverbandes grosse Mängel in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Fragen, in Bezug auf die sozialpolitische Wirksamkeit und auch in Bezug auf die Umsetzbarkeit hat. Sie haben sich darum entschieden, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Der konnte dann nicht mehr weiterverfolgt werden, aber das ändert ja an der ursprünglichen Begründung nichts, dass diese HEV-Initiative verfassungsrechtlich fragwürdig ist, dass sie sozialpolitisch fragwürdig ist und dass die Umsetzung nur mit grossem Aufwand möglich ist. Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt einfach konsequent bei der Haltung zu bleiben, die Sie, wie ich meine, zu Recht einmal eingenommen haben.
Ich möchte Ihnen auch noch kurz etwas zur Frage der Abstimmungsempfehlungen sagen, weil Herr Germann darauf hingewiesen hat. Er hat gesagt, man sei sich immer einig darin gewesen, dass der Bundesrat im Falle einer Nichtstellungnahme des Parlamentes nichts zu sagen hätte, also wenn das Parlament keine Empfehlung abgeben würde. Das wurde anlässlich einer Kommissionssitzung so gesagt, mit Hinweis auf das Parlamentsgesetz, in dem es heisst, dass der Bundesrat keine Empfehlung abgeben darf, die der Empfehlung des Parlamentes widerspricht, also im Gegensatz zur Empfehlung des Parlamentes steht.
Wir haben überprüft, ob keine Empfehlung abzugeben bzw. nichts zu sagen dann auch heisst, dass der Bundesrat nichts gegen nichts zu sagen zu sagen hat. (Heiterkeit) Ja, minus mal minus ergibt plus. Ich habe diese Abklärungen sowohl bei meinem Rechtsdienst als auch beim Bundesamt für Justiz veranlasst, und wir sind übereinstimmend zur Meinung gekommen, dass sich der Bundesrat, wenn das Parlament nichts sagt und er etwas sagt, nicht auf einen Gegenstandpunkt zum Nichtssagen des Parlamentes stellt.
Der Bundesrat darf durchaus eine Meinung haben, auch wenn das Parlament keine Meinung hat und es die Initiative nicht zur Ablehnung empfiehlt. Insofern steht es dem Bundesrat frei, in den Abstimmungserläuterungen zu begründen, wie er zu dieser Ablehnung gekommen ist bzw. was die Ursache seiner Botschaft war.
Natürlich müssen wir im Bundesrat noch die rechtliche Situation diskutieren; wir haben das noch nicht getan. Man muss diskutieren, ob alle anderen Voraussetzungen nach Parlamentsgesetz eingehalten sind. Aber nur die Tatsache, dass Sie keine Empfehlung abgeben, heisst nicht, dass sich der Bundesrat in diesem Fall in keiner Art und Weise äussern dürfte. Wenn dies der Bundesrat nicht macht, werden es sicher die Kantone machen; mit Ausnahme von zwei Kantonen haben sich alle schon sehr klar geäussert.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 16 Stimmen
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Auch die Vorlage 2 wird somit Volk und Ständen ohne Empfehlung der Bundesversammlung unterbreitet werden.