Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Versicherungsaufsichtsgesetz. Teilrevision (Rückversicherungsvermittlung und Sanierungsrecht)

25.089 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 5. Dez. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/25-089/de/versicherungsaufsichtsgesetz-teilrevision-ruckversicherungsvermittlung-und-sanierungsrecht

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Versicherungsaufsichtsgesetz. Teilrevision (Rückversicherungsvermittlung und Sanierungsrecht) (18.06.2026)

Bundesblatt: Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (BBl 2025 3700),

25.089

Versicherungsaufsichtsgesetz. Teilrevision (Rückversicherungsvermittlung und Sanierungsrecht)

Zusammenfassung

Botschaft vom 5. Dezember 2025 zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet. Mit der Vorlage will der Bundesrat den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken.

Wie sich in der Praxis gezeigt hat, führt das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das am 1. Januar 2024 mit dem Ziel der Verbesserung des Kundenschutzes in Kraft getreten ist, in unbeabsichtigter Weise zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Rückversicherungsunternehmen.

Unter dem geltenden, revidierten VAG dürfen Versicherungsunternehmen nur mit ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese bei der Finanzmarktaufsicht FINMA registriert sind. Im Falle des häufig international ausgerichteten Rückversicherungsgeschäfts sind jedoch hochspezialisierte ausländische Vermittlerinnen und Vermittler nicht immer in der Schweiz registriert. Folglich meiden diese ausländischen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler Schweizer Rückversicherer und Geschäfte mit Schweizer Rückversicherungskunden verlagern sich ins Ausland.

Der Bundesrat schlägt deshalb vor, Vermittlerinnen und Vermittler von Rückversicherungsverträgen von der Registrierungsflicht und der Aufsicht durch die FINMA auszunehmen. Diese Ausnahme ist umso mehr angezeigt, als das Rückversicherungsgeschäft zwischen Versicherungsgesellschaften abgewickelt wird und der Kundenschutz von Endkunden nicht tangiert wird. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion 24.3208 «Vermeidung von Standortschäden. Anpassung des Versicherungsaufsichtsrechts zur Vermittlung von Rückversicherungen» um. Gleichzeitig sollen einzelne technische Aspekte im VAG angepasst werden.

In der Vernehmlassung, die von Mai bis September 2025 gedauert hat, wurde die Vorlage ausnahmslos begrüsst. Diverse eingegangene Empfehlungen für weitere Anpassungen des VAG werden indessen nicht umgesetzt.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 18.06.2026

Beschluss gemäss Entwurf

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 18.08.2026

Die Kommission beriet die bundesrätliche Vorlage zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (25.089), welche Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Rückversicherungsbranche beheben soll. Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung unverändert und einstimmig angenommen. Einen Antrag zur Anpassung der Vorschriften zur Solvabilität in Artikel 9b Absatz 1 lehnte die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen ab. Hierzu liegt eine Minderheit vor.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)

wak.cer@parl.admin.ch

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)