Zurich Social Insurance Court, Rückforderung von bezahlten Prämien für die Taggeldversicherung; Abweisung, da die bezahlten Prämien für die Einzel-Taggeldversicherung die vertraglich geschuldete Gegenleistung für die von der Beklagten erbrachte Gefahrtragung waren und die Leistungsverweigerung der Beklagten keine Vertragsverletzung darstellte. (2026) | Lexipedia