AS 2000 1853
Beamtengesetz
Änderung vom 24. März 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 19981,
beschliesst:
I
Das Beamtengesetz vom 30. Juni 19272 wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf Artikel 85 Ziffern1 und 3 der Bundesverfassung3, ...
Art. 6 Abs. 3
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Amtsdauer der Beamtinnen und Beamten auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse beim Bund zu beenden und die Überführung des Bundespersonals in das neue Arbeitsverhältnis zu regeln.
II
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 24. März 2000 Ständerat, 24. März 2000 Der Präsident: Seiler Der Präsident: Schmid Carlo Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz