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Informationen zu den Währungsumrechnungskursen CH-EU/EFTA

Grundsatz Grundsätzlich ist für die Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 der jeweilige Tageskurs der Europäischen Zentralbank (EZB) massgebend. Währungsrechner der EZB: European Central Bank > Currency converter

Der Beschluss Nr. H12 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit präzisiert je nach vorliegender Situation das Datum, welches für die Festlegung des Wechselkurses zu berücksichtigen ist.

Altrechtliche Fälle Die im Amtsblatt der EU quartalsweise publizierten Währungsumrechnungskurse sind nur noch in sehr seltenen Fällen aufgrund von Artikel 107 Absätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 anwendbar. Diese Verordnung ist seit dem 31. März 2012 (im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU) bzw. seit dem 31. Dezember 2015 (im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EFTA) nicht mehr in Kraft.