Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bereich Sach- und Geldleistungen
21. April 2026
IV-Rundschreiben Nr. 459
Hilfsmittel – FM-Anlagen
Die IV kann FM-Anlagen (Frequenzmodulationsanlagen) als Hilfsmittel unter der Ziffer 13.01* HVI finanzieren. Oftmals sind dies Abgaben an hörbeeinträchtigte Kinder oder Kinder mit auditiven Wahrnehmungsstörungen im Rahmen der integrativen Schulung, sie werden aber auch an Erwachsene abgegeben, z.B. um das Verstehen in Sitzungen zu ermöglichen.
FM-Anlagen bestehen einerseits aus einem Sendemikrofon (das beispielsweise entweder die sprechende Person trägt, z.B. die Lehrperson, oder das in Form von einem Tischmikrofon für die Aufnahme aller Sprechenden an einer Sitzung eingesetzt wird). Andererseits wird ein Empfänger benötigt, damit die hörbeeinträchtige Person das ins Mikrofon Gesprochene direkt hören kann. Dieser Empfänger kann bei Hörgeräteträgern bereits im Hörgerät eingebaut sein und wird nicht mehr separat benötigt (dies ist der Fall bei den neueren Phonak-Hörgeräten). Ein zusätzlicher Empfänger ist insbesondere dann notwendig, wenn die versicherte Person nicht Phonak-Hörgeräte trägt, sondern ein Cochlea Implantat, ein Knochenleitungshörsystem oder bei Systemen von Oticon und Resound (bei diesen wird zusätzlich ein Vermittler notwendig). Ein Empfänger ist ebenfalls dann notwendig, wenn die versicherte Person gar kein Hörgerät trägt. Es können also für das Funktionieren einer FM-Anlage von einer bis zu maximal drei Komponenten (Sendemikrofon, Empfänger {binaural: zwei}, Vermittler) notwendig sein.
In letzter Zeit wurde festgestellt, dass auf dem Markt massive Preisunterschiede für FM-Anlagen bestehen. Zum Teil werden diese Geräte der IV viel zu teuer in Rechnung gestellt. Daher wurde beschlossen, Richtlimiten einzuführen. Die nachfolgende Tabelle wird bei der nächsten Überarbeitung ins Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (KHMI) integriert. Die Limiten gelten jedoch bereits ab Datum von diesem Rundschreiben.
Sie wurden wie folgt festgesetzt: Einkaufspreis Phonak (da die überwiegende Zahl der in der Schweiz verkauften Geräte von diesem Hersteller stammen) plus 30% Marge für die Abgabe bei Erwachsenen. Bei Kindern wurden 40% Marge inkludiert, da diese Abgaben in der Regel aufwändiger sind (Abklärungen mit Lehrpersonen oder vor Ort in der Schule, Schulungen der Kinder). Die MwSt von 8,1% wurde ebenfalls eingerechnet. In den nachfolgend aufgeführten Limiten sind somit sämtliche Kosten (Dienstleistungen) inkludiert.
Bitte zudem beachten: FM-Anlagen sind gemäss Rechnungsformular 318.635 zwingend unter Angabe der Tarifziffer 914.131.2 in Rechnung zu stellen.
Sendemikrofone (nehmen Ton auf und senden ihn an Limite Erwachsene in Limite Minderjährige Empfänger resp. Hörgerät) CHF bis 18-jährig in CHF Roger ON 3 2 388 2 572 Roger Select 3 2 156 2 322 Roger Touchscreen Mic 3 3 788 4 079
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EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 459 / Hilfsmittel – FM-Anlagen (gültig ab 21.04.2026)
Zubehör bei Anspruch Limite Erwachsene in Limite Minderjährige (auch Sendemikrofone): CHF bis 18-jährig in CHF
Tischmikrofon (z.B. Table Mic 3) 2 136 – Tischmikrofon zweifach (z.B. Table Mic 3) 3 541 – portabler Sender (bspw. für Schulkameraden, z.B. Roger Pass around) 745 802 Limite Erwachsene in Limite Minderjährige Empfänger CHF bis 18-jährig in CHF
Empfänger bei Cochlea Implantat (z.B. Roger 11/16/18/20/21) 745 802
Empfänger Roger X (nur notwendig bei Nicht- Phonak-Hörgeräten) 169 182
Empfänger Roger Focus II (für Nicht- Hörgerätetragende) 548 590
Roger Digimaster (sehr selten, nur wenn mehrere hörbehinderte Kinder in einer Klasse) – 1 513 Zusätzliche Vermittler (zum Empfänger von Phonak zwecks Limite Erwachsene in Limite Minderjährige Kompatibilität) CHF bis 18-jährig in CHF
Multimic+ (zusammen mit Roger X) 491 529
Edu-Mic (zusammen mit Roger X) 632 681
Der Inhalt dieses IV-Rundschreibens wird bei der nächsten Überarbeitung des KHMI (per 01.01.2027) übernommen werden.
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