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IV-Rundschreiben Nr. 282 / Neuer Zahntechnikertarif, gültig ab 1.3.2009 / Newsletter der Zentralstelle für Medizinaltarife ZMT in Luzern (Informationscharakter)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

9. September 2009

IV-Rundschreiben Nr. 282

Neuer Zahntechnikertarif, gültig ab 1.3.2009 / Newsletter der Zent- ralstelle für Medizinaltarife ZMT in Luzern Aufgrund verschiedener Rückfragen von IV-Stellen und Leistungserbringern teilen wir Ihnen mit, dass die Invalidenversicherung die Leistungsverrechnung nach dem neuen Zahntechnikertarif ab dem 1. März 2009 akzeptiert. Die entsprechende Information findet sich auf der ZMT-Homepage

Dort steht: Die MTK empfiehlt den Versicherern, die Abrechnungen auf der Basis des revidierten Tari- fes für zahntechnische Arbeiten ab 1. März 2009 zu akzeptieren. Militärversicherung und Invaliden- versicherung schliessen sich dieser Empfehlung an.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass die IV-Stellen die ZMT- Homepage als Informationsquelle für tariftechnische Fragen nutzen sollten. Die Möglichkeit dazu wur- de bereits im Jahre 2004 mit dem Rundschreiben 198 gegeben, damit ein Zugang zum Closed-User- Bereich der ZMT-Homepage eingerichtet werden kann und die IV-Stellen regelmässig durch einen Newsletter über Neuerungen bei den Medizinaltarifen im UV/MV/IV-Bereich orientiert sind.

Wir bitten die IV-Stellen also, sich regelmässig auf der ZMT-Homepage zu informieren und die Ver- rechnung nach dem neuen Zahntechnikertarif zu akzeptieren.

Bereich Steuerung I Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch

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