IV-Rundschreiben Nr. 303 / Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV (überholt)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
7. Dezember 2011
IV-Rundschreiben Nr. 303
Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditäts- bemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt ab 1.1.2012 neu 77 000 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge:
Nach Vollendung Vor Vollendung Prozentsatz Franken von ... Altersjahren von ... Altersjahren
21 70 53 900 21 25 80 61 600 25 30 90 69 300
Das IV-Rundschreiben Nr. 294 wird aufgehoben.
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