Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
4. Februar 2015
IV-Rundschreiben Nr. 331
Aufhebung von Rundschreiben Im Zuge einer Bereinigung aller IV-Rundschreiben erhalten Sie nachfolgend eine Liste mit allen IV- Rundschreiben, welche ausser Kraft gesetzt und infolgedessen ins Archiv verschoben worden sind. Im Archiv ist sodann hinterlegt, aus welchem Grund das entsprechende Rundschreiben archiviert wurde. Das Archiv aller IV-Rundschreiben ist abrufbar unter - https://www.ahv-iv.ch/de/Extranet/IV/Rundschreiben#extranet-1724 oder - http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:189/lang:deu
IV-Rundschreiben Nr. Grund der Aufhebung
157 Die Inhalte des Rundschreibens sind im KSBE aufgenommen worden.
205 Ab dem 1.1.2015 wird ein neuer Vertrag zwischen dem Konsortium und
dem Kontraktmanagement der IV-Stellen in Kraft treten.
222 Die Kostenvergütung wird künftig vom Kontraktmanagement der IV-
Stelle festgelegt.
252 Die Kostenvergütung wird künftig vom Kontraktmanagement der IV-
Stelle festgelegt.
295 Seit 1.7.2014 neuer Vertrag mit Active Communication. Dem BSV müs-
sen ab sofort auch keine Bestätigungen der versicherten Personen be- züglich Anzahl der vor Ort erbrachten Stunden mehr zugestellt werden.
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 331 / Aufhebung von Rundschreiben (gültig ab 4.02.2015)
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