Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) (Gültig ab 1.1.2022; Stand 1.1.2026)
Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS)
Gültig ab 1. Januar 2022
Stand: 1. Januar 2026
318.108.03 d
01.26
Vorwort 1. Januar 2026
Neugestaltung Codierung Verfügungen zur Haftung nach Art. 68quinquies IVG (gemäss Rundschreiben Nr. 453)
Bei Kostenübernahme
Rz 537.1 Leistungscode Haftung nach Art. 68quinquies IVG
Neue Randziffer mit neuem Leistungscode 599
Rz 543 Verknüpfung bei Haftung für Schäden in Einsatz
betrieben nach Art. 68quinqies IVG Ersetzt bisherige Rz 543 und regelt die Zusatzanga ben zum neuen Leistungscode 599
Bei Ablehnung
Rz 605 Betroffene Leistung
Neuer Code 12 «Haftung nach Art. 68quinquies IVG»
7 Beschlüsse betreffend Renten und HE für Volljährige
sowie Revisionen der Renten und der HE für XVI. Psychische Erkrankungen und schwere XIX. Missbildungen, bei denen mehrere Organsysteme
XXI. Angeborene Leiden ausserhalb des Anhangs GgV-EDI .. 77 XXIV. Allergien, Stoffwechsel- und Ernährungskrankheiten, XXV. Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Anhang 3: Übersichtstabelle Zusatzcodes berufliche
Abkürzungen
ALV Arbeitslosenversicherung
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
AHVG Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen versicherung
ATSG Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozial versicherungsrechts
BEFAS Berufliche Abklärungsstellen der IV
CMBB Case Management Berufsbildung
EBA Eidgenössisches Berufsattest
EbA Erstmalige berufliche Ausbildung
EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
GgV-EDI Verordnung über Geburtsgebrechen
HE Hilflosenentschädigung
HVA Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung
HVI Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung
KHMI KHMI
KSAB Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag
KSBEM Kreisschreiben über die beruflichen Eingliederungs massnahmen der Invalidenversicherung
KSGLS Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungs statistik
KSHE Kreisschreiben über die Hilflosenentschädigung der AHV/IV
KSIR Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der In validenversicherung
KSVI Kreisschreiben über das Verfahren in der Invaliden versicherung
KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung
KZIL Kreisschreiben über die Zahlung der individuellen Leistungen in der IV und der AHV
MBZV Mahn- und Bedenkzeitverfahren
IV Invalidenversicherung
IVG Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
IVV Verordnung über die Invalidenversicherung
Rz Randziffer
RAD Regionaler Ärztlicher Dienst
SAHB Schweizerische Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte
UV IV Unfallversicherung von Personen in Massnahmen der IV
UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung
VAG Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versiche rungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
vP versicherte Person(en)
WL DILIV Wegleitung zum Datenaustausch zwischen IV-Stel len und ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV
ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
1 Einleitung
1.1 Zweck
101 Das KSGLS regelt die Erhebung von Daten, die zur Auf
sicht über die Versicherung im Rahmen der IV und der AHV benötigt werden. Es richtet sich an die Fachpersonen der IV-Stellen, die für die Codierung zuständig sind. Es be inhaltet die Codes mit fachlicher Definition und die Anwei sungen zu deren Anwendung. Grundlage bilden die Art. 76
102 Die technischen Anforderungen, Abläufe und Definitionen
zur Erhebung sind in der Wegleitung zum Datenaustausch zwischen IV-Stellen und ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL DILIV) geregelt.
1.2 Anwendungsbereich
103 Die nachstehenden Weisungen sind anwendbar auf zuge
sprochene bzw. abgelehnte Leistungen in den Bereichen: – Früherfassung – Anmeldungen betreffend Leistungen der IV/AHV – Angebot medizinische Fallführung – Verfügungen/Mitteilungen betreffend externer medizini scher Fallführung – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Abklärungsmass nahmen – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Hilfsmittel der IV/AHV – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Massnahmen der Frühintervention der IV – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Eingliederungs massnahmen der IV – Abbruch Berufliche Eingliederungsmassnahmen – Abschluss beruflicher Eingliederungsprozess – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Auflagen – Abschluss Auflagen – Ablehnungen von Leistungen
– Mitteilungen des Beschlusses betreffend Invalidenrente und HE der IV – Mitteilung des Beschlusses betreffend HE der AHV
2 Früherfassung
201 Zeitpunkt
Die Daten werden beim Abschluss der Früherfassung an die ZAS übermittelt. Die Früherfassung gilt als abgeschlos sen, wenn die IV-Stelle die versicherte Person auffordert, sich bei der IV anzumelden, oder wenn sie ihr mitteilt, dass eine Anmeldung bei der IV nicht angezeigt ist.
202 Datum der Meldung
Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Eingang der Meldung
203 Versicherung
Code Bezeichnung und Erläuterungen 1 IV
204 Formular Meldung
Code Bezeichnung und Erläuterungen
001.100 Meldeformular für Erwachsene:
Früherfassung
001.101 Meldeformular für Jugendliche:
Früherfassung
205 Meldeinstanz
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Versicherte Person sowie deren gesetzliche
Vertretung
2 Im gemeinsamen Haushalt lebende Familien
angehörige der versicherten Person
3 Arbeitgeber der versicherten Person
4 behandelnde Ärzte/Chiropraktoren der versi
cherten Person
Code Bezeichnung und Erläuterungen
5 Krankentaggeldversicherer KVG
6 Die dem VAG unterstellten Versicherungsun
ternehmen, die eine Krankentaggeld- oder Rentenversicherung anbieten
7 Der Unfallversicherer nach Art. 58 des Bundes
gesetzes vom 20. März 1981 über die Unfall versicherung (UVG)
8 Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, die
dem Freizügigkeitsgesetz unterstehen
9 Durchführungsorgane der ALV
10 Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhil
fegesetze
11 die Militärversicherung
12 die Krankenversicherer
13 die kantonalen Instanzen nach Art. 68bis
Abs. 1bis IVG (Kantonale Koordinationsstel
14 die kantonalen Instanzen nach Art. 68bis Abs.
1ter IVG (kantonale Brückenangebote)
206 Datum Abschluss Früherfassung
Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Abschluss der Früherfassung
3 Anmeldungen
301 Zeitpunkt
Beim Eingang einer Anmeldung wird diese erfasst. Eine Anmeldung liegt dann vor, wenn eines der Formulare ge mäss Rz 304 bei der IV-Stelle eingereicht wird. Bei anderer Form der Anmeldung (z.B. telefonisch) ist der Eingang in den Akten zu vermerken und das Datum sinngemäss nach
Rz 302 zu setzen.
3.1 Angaben zur Anmeldung
302 Datum der Anmeldung
Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum − Datum des Eingangs des Formulars − Das Datum der Einreichung eines formlo sen Schreibens oder eines unrichtigen For mulars gilt als massgebendes Anmeldeda tum, sofern die Nachfrist zur Nachbesse rung der Anmeldung eingehalten wird.
303 Versicherung
Code Bezeichnung und Erläuterungen 1 IV 2 AHV
304 Anmeldeformular
Code Bezeichnung und Erläuterungen Anmeldungen der IV
001.001 Anmeldung für Erwachsene: Berufli
che Integration/Rente
001.002 Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmit
tel IV
001.003 Anmeldung für Minderjährige: Medizi
3 nische Massnahmen, Berufliche Mas
snahmen und Hilfsmittel
001.004 Anmeldung und Fragebogen für eine
Hilflosenentschädigung der IV
001.005 Anmeldung für eine Hilflosenentschä
digung Minderjährige
001.006 Anmeldung für Erwachsene: Assis
tenzbeitrag der IV
001.007 Anmeldung: Assistenzbeitrag für Min
derjährige Anmeldungen der AHV
009.001 Anmeldung für Hilfsmittel-Leistungen
der AHV
009.002 Anmeldung und Fragebogen für eine
Hilflosenentschädigung der AHV Kein Formular
9 Kein Formular/anderes Formular eingereicht
305 Erstanmeldung
Eine erstmalige Anmeldung liegt dann vor, wenn die versi cherte Person angibt, bisher noch keine Anmeldung für Leistungen der IV eingereicht zu haben und/oder
– Gemäss den Angaben in Telezas und/oder Sumex bis her keine Leistungen ausgerichtet wurden und/oder – Keine Verfügungen, Mitteilungen oder Beschlüsse bisher erlassen wurden.
Falls vorgängig einzig eine Meldung nach Art. 3b IVG (Früherfassung) folgte, ist die nachfolgende Anmeldung als erstmalig zu erfassen.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Nein
1 Ja
2 Ja, bei Grenzgängern, die noch keine IV-An
meldung eingereicht haben
9 Unbekannt
306 Bezug ALV-Taggelder/Arbeitslosigkeit
Im Formular 001.001 Anmeldung für Erwachsene: Berufli che Integration/Rente ist der Bezug von ALV-taggeldern zu überprüfen: Wird ein Taggeldbezug innerhalb der letzten drei Jahre vor der Anmeldung ausgewiesen, ist die Arbeits losigkeit zu erfassen. Im Zweifelsfall ist diese Angabe ge sondert zu überprüfen. Liegen sowohl Zeiten von teilweiser und voller Arbeitslosigkeit vor, ist Code 2 anzugeben
Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Nein
1 Ja, Teilarbeitslosigkeit
2 Ja, Vollarbeitslosigkeit
9 Unbekannt
307 Sozialhilfebezug
7/23 Unter denselben Voraussetzungen wie der Bezug von ALV-Taggeldern/Arbeitslosigkeit gemäss Rz 306 ist der Bezug von Sozialhilfe innerhalb der letzten drei Jahre vor der Anmeldung zu prüfen.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Nein
1 Sozialhilfebezug
9 Unbekannt
3.2 Zusatzangaben zur Erwerbstätigkeit vor der Anmeldung
308 Zeitpunkt
Die Angaben zur Erwerbstätigkeit werden beim Eingang des Formulars Anmeldung für Erwachsene: Berufliche In tegration/Rente (001.001) erfasst oder spätestens zum Zeitpunkt der Verfügung/Mitteilung einer beruflichen Mass nahme bzw. zum Zeitpunkt des Beschlusses für eine or dentliche Rente vergeben.
309 Die Erhebung beschränkt sich auf versicherte Personen,
die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
310 Arbeitsplatz bei Anmeldung
Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Arbeitsplatz nicht vorhanden
1 Arbeitsplatz vorhanden
311 Branche / Funktion / Beruf / Ausbildung
Es sind die Angaben der letzten Erwerbstätigkeit vor der Anmeldung zu erfassen. Liegt diese mehr als drei Jahre vor der Anmeldung zurück, ist «nicht erwerbstätig» (Code 40/8/37) zu verwenden. Übte die versicherte Person vor Einreichen der Anmeldung gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten aus, so sind die Angaben für jene Erwerbstätigkeit zu erfassen, in der die versicherte Person das höchste Einkommen erzielt hat. Ausbildungen im Ausland sind analog der schweizerischen Ausbildungen zu codieren.
Ausnahmen: – Bei «erstmaliger beruflicher Ausbildung» (Codes 401 – 430) ist nur die Ausbildung zu erfassen. Die anderen An gaben (Branchen/Funktionen/ausgeübter Beruf) sind als «Nicht erwerbstätig» (Code 40/8/37) zu codieren
312 Codes Branche
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Land- und Forstwirtschaft
2 Bergbau, Steine und Erden
3 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak
4 Textilien und Bekleidung
5 Lederwaren, Schuhe
6 Be- und Verarbeitung von Holz
7 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
8 Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung
9 Gummi- und Kunststoffwaren
10 Glas-, Keramik- und Zementwaren
11 Metall, Metallerzeugnisse
12 Maschinenbau
13 Elektrotechnik, Elektronik, Optik
14 Uhren
15 Fahrzeugbau
16 Möbel, Schmuck, usw.; Recycling
17 Energie- und Wasserversorgung
Code Bezeichnung und Erläuterungen
18 Baugewerbe
19 Autohandel und -reparatur, Tankstellen
20 Grosshandel
21 Detailhandel, Gebrauchsgüterreparatur
22 Gastgewerbe
23 Verkehr, Nachrichtenübermittlung
Kreditgewerbe ohne Banken und Versicherun gen
25 Banken
26 Versicherungen
27 Immobilienwesen, Vermietung
28 Informatik
29 Forschung und Entwicklung
30 Dienstleistungen für Unternehmen
31 Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung
32 Unterrichtswesen
33 Gesundheits- und Sozialwesen
34 Sonstige öffentliche Dienstleistungen
35 Persönliche Dienstleistungen
Anstellung in Privathaushalt (z.B. Hausange stellte, Raumpflegerin) Nicht erwerbstätig (z.B. Ausbildung, Haus frauen/-männer)
99 Keine Angabe
313 Codes Funktion
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Selbständig
2 Kaderfunktion
3 Fachfunktion
4 Hilfsfunktion
5 Lehrling
6 Heimarbeiter/in
8 Nicht erwerbstätig (z.B. Hausfrauen, Hausmän
ner)
9 Keine Angabe
314 Codes letzter ausgeübter Beruf
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht
Lebens-/Genussmittelherstellung und –verarbei tung
3 Textil- und Lederherstellung und -verarbeitung
4 Keramik- und Glasverarbeitung
5 Metallverarbeitung und Maschinenbau
Elektrotechnik, Elektronik, Uhrenindustrie, Fahr zeug- und Gerätebau sowie -unterhalt Holzverarbeitung, Papierherstellung und –verar beitung
8 Graphische Industrie
9 Chemie- und Kunststoffverfahren
10 Übrige be- und verarbeitende Berufe
11 Ingenieurberufe
12 Techniker/innen
13 Technische Zeichner/innen
14 Maschinisten/Maschinistinnen
15 Informatik
16 Baugewerbe
Bergbau, Stein- und Baustoffherstellung sowie verarbeitung
18 Handel und Verkauf
19 Werbung, Marketing, Tourismus und Treuhand
20 Transport und Verkehr
21 Post- und Fernmeldewesen
22 Gastgewerbe und Hauswirtschaft
23 Reinigung, Hygiene, Körperpflege
24 Unternehmer, Direktoren und leitende Beamte
Code Bezeichnung und Erläuterungen
25 Kaufmännische und administrative Berufe
26 Bank- und Versicherungsgewerbe
27 Ordnung und Sicherheit
28 Rechtswesen
29 Medienschaffende und verwandte Berufe
30 Künstlerische Berufe
31 Unterricht, Bildung, Seelsorge und Fürsorge
32 Wissenschaften
33 Gesundheitswesen
34 Sport und Unterhaltung
35 Dienstleistungsberufe, wenn nicht anderswo
36 Übrige Berufe
Nicht erwerbstätig (z.B. Ausbildung, Haus frauen/-männer)
99 Keine Angabe
315 Codes höchste abgeschlossene Ausbildung
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Weniger als 6 Jahre obligatorische Schule
2 Obligatorische Schule (ohne Sonderschule)
3 Sonderschule (inkl. integrierte Sonderschule)
4 Vorbereitung auf eine Hilfstätigkeit oder auf eine
Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte (z.B. IV-Anlehre, Praktische Ausbildung INSOS)
5 Berufliche Grundbildung (eidg. Berufsattest,
eidg. Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität)
6 Allgemeinbildende Schulen (Gymnasium, Fach
mittelschule)
7 Höhere Berufsbildung (z.B. höhere Fachschu
len, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung)
8 Hochschulen (Universität, ETHZ, EPFL, Fach
hochschulen, Pädagogische Hochschulen)
9 Unbekannt
4 Angebot medizinische Fallführung
401 Zeitpunkt
Bietet die IV-Stelle eine medizinische Fallführung an, wird dies zusammen mit den nachfolgenden Angaben gemel det, nachdem bekannt ist, ob das Angebot angenommen wird.
402 Datum des Angebots
Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Gemeldet wird das Datum, an welchem das Angebot gemacht wurde. Annahme der medizinischen Fallführung Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Abgelehnt
1 Angenommen
5 Individuelle Massnahmen
501 Zeitpunkt
Die Daten werden in Form von Codes bei der der Zuspra che oder Anordnung der Massnahmen gemäss Leistungs codes der Kapitel 5.2 bis 5.8 vergeben.
5.1 Übergreifende Regelungen
502 Datum der Anmeldung
Code Bezeichnung und Erläuterungen Es ist das Datum der Anmeldung oder des Re visionsgesuches anzugeben, auf das der Ent scheid zurückzuführen ist. Wenn es sich um eine Revision von Amtes we gen handelt, gilt das Datum des Auslösens die ser Revision als Anmeldedatum. Dies ist in der Datum Regel das gemäss Rz 6040 KSVI,
Rz 7010 KSAB bzw. Rz 8002 KSHE vorgese
hene Revisionsdatum oder wenn die Revision früher als vorgesehen erfolgt bzw. kein Revisi onsdatum festgelegt wurde das Datum des Versandes des Revisionsfragebogens.
503 Leistungscode
Jede Massnahme, die zugesprochen respektive angeord net wird, ist mit dem entsprechenden Leistungscode zu er fassen.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Die Leistungscodes der einzelnen Massnah Leis tungs men sind in den nachfolgenden Kapiteln 5.2 code bis 5.8 aufgeführt.
504 Anfangs- und Enddatum der Gültigkeit
Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei zeitlich beschränkten Massnahmen sind Beginn und Ende der Massnahme anzugeben. Datum Für Präzisierungen zu den beruflichen Einglie derungsmassnahmen siehe Rz 530.
505 Gebrechens- und Funktionsausfallcode
1/24 Der Gebrechens- und Funktionsausfall ist für alle Mass nahmen zu codieren. Ausgenommen sind lediglich folgen den Massnahmen: – Zusprachen an Versicherte betreffend Hilfsmittel der AHV. – Anordnungen betreffend Abklärungsmassnahmen, so fern Gebrechen und Funktionsausfall noch nicht bekannt sind.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Die Liste der Gebrechen ist im Anhang 1 er sichtlich. Jede Verfügung/Mitteilung ist mit dem Code je nes Gebrechens zu erfassen, das für die Zu sprechung der jeweiligen Leistung entschei dend ist. Die Codes für Geburtsgebrechen sind auch für Gebre Erwachsene anzuwenden, die als Versicherte chen bis zum vollendeten 20. Altersjahr für die ent sprechenden Gebrechen Leistungen der IV er halten haben. Wird jedoch eine Leistung für ein Geburtsgebrechen, das in der GgV-EDI enthal ten ist, erstmals einer vP im erwachsenen Alter zugesprochen, so ist immer ein Code aus dem
2. Abschnitt der Liste der Gebrechenscodes
(Krankheiten und Unfälle) zu wählen. Funkti Die Liste der Funktionsausfälle ist im Anhang 2 onsaus ersichtlich. fall
Code Bezeichnung und Erläuterungen Es ist möglich, dass bei einer Leistung keine Funktionsstörung vorliegt (häufig bei der Be handlung von Geburtsgebrechen). In diesen Fällen ist der Code 00 zu wählen.
5.2 Abklärungsmassnahmen
5.2.1 Leistungscodes
506 Abklärungsmassnahmen (Art. 43 ATSG und Art. 72bis
01/25 IVV) Code Bezeichnung und Erläuterungen
290 Polydisziplinäres medizinisches Gutachten
291 Monodisziplinäres medizinisches Gutachten
292 Bidisziplinäres medizinisches Gutachten
293 RAD-Untersuchungen
Beruflich-medizinische Abklärungen zur Ein gliederungsfähigkeit − Der Leistungscode 296 umfasst nicht nur Ab klärungen in den beruflichen Abklärungsstellen BEFAS, sondern alle beruflich-medizinischen Abklärungen zur Eingliederungsfähigkeit der
296 versicherten Person nach Art. 43 ATSG.
− Ist die Eingliederungsfähigkeit jedoch geklärt und die versicherte Person kann im Rahmen einer Berufsberatung nach Art. 15 IVG mögli che Berufsrichtungen vertieft abklären, sind die Leistungscodes 532 und 533 zu verwenden (siehe Kapitel 5.7). Übrige Abklärungsmassnahmen − Nur Abklärungsmassnahmen, welche keinem oben aufgelisteten Code zugeordnet werden können, fallen unter den Sammelcode 280. − Hinweis zur Verwendung als Verfügungsnum mer: Die Ausnahmebestimmung gemäss Rz 20
Code Bezeichnung und Erläuterungen KZIL erlaubt die Bezahlung der dort aufgeführ ten Abklärungsmassnahmen ohne Verfü gung/Mitteilung. In diesem Falle wird die Ziffer
280 anstelle der fehlenden Verfügungsnummer
eingesetzt und die Massnahme wird unter dem Leistungscode 280 abgerechnet.
507 Fachtechnische Abklärungen SAHB
Diese Codes kommen auch in der Rechnungsbearbeitung zur Anwendung, wenn Rechnungen ohne Verfügung/Mittei lung (siehe Rz 20 KZIL) bezahlt werden.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Fachtechnische Gutachten SAHB Prothetik/Or thetik
282 Fachtechnische Gutachten SAHB Rollstühle
Fachtechnische Gutachten SAHB bauliche Mass nahmen (inkl. Treppenlifte)
284 Fachtechnische Gutachten SAHB andere
5.2.2 Zusatzcodes
508 Verfahrensphase bei Abklärungsmassnahmen
1/24 Bei Verfügungen/Mitteilungen für RAD-Untersuchungen und medizinische Gutachten (Leistungscodes 290-293) ist anzugeben, während welcher der folgenden Verfahrens phasen die Abklärung in Auftrag gegeben wird.
Code Bezeichnung und Erläuterungen − Phase vor dem ersten Entscheid über die Durchführung von Eingliederungsmassnahmen
1 (Art. 49 IVG) einschliesslich Abklärungsmass
nahmen im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen.
2 Während des Eingliederungsprozesses
3 Während der Rentenprüfung
4 Im Rahmen einer Rentenrevision
509 Ergebnis des Einigungsversuchs bei monodisziplinä
7/23 ren Gutachten Bei Verfügungen/Mitteilungen nach durchgeführtem Eini gungsversuch (gemäss Rz 3082 ff. KSVI) bezüglich mo nodisziplinärer Gutachten (Leistungscode 291) ist anzuge ben, ob es zu einer Einigung zwischen der versicherten Person und der IV-Stelle gekommen ist oder nicht.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Erfolgreiche Einigung zwischen versicherter Per
1 son und IV-Stelle (Mitteilung gemäss
Rz. 3086 KSVI)
Keine erfolgreiche Einigung zwischen versicher
2 ter Person und IV-Stelle (Verfügung gemäss
Rz. 3087 KSVI)
510 Zusatzcodes beruflich-medizinische Abklärungen
Bei den beruflich-medizinischen Abklärungen zur Einglie derungsfähigkeit (Leistungscode 296) werden alle Zusatz codes der beruflichen Eingliederungsmassnahmen in Kapi tel 5.7.2 angewendet.
5.3 Medizinische Massnahmen
5.3.1 Leistungscodes
511 Medizinische Massnahmen (Art. 12 und 13 IVG)
Bei allen Leistungen, die auf der Grundlage von Art. 12 und
13 IVG zugesprochen werden, ist der Code 301 oder 302
einzusetzen. Dazu gehören neben den ärztlichen Verrich tungen insbesondere auch – medikamentöse und diätetische pharmazeutische Spezi alitäten und Diätmittel (inkl. Pauschalbeiträge) – Physio-, Ergo- und Psychotherapie – Sehschulung (Behandlung durch Occlusion, pleoptische und orthoptische Behandlung) – Behandlungsgeräte
Code Bezeichnung und Erläuterungen Medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen (Art. 13 IVG) Medizinische Massnahmen zur Eingliederung (Art. 12 IVG)
305 Medizinische Massnahme/ Lebendorganspende
330 Cochlea Implantat interne Komponente
Ausnahmen: – Bei einer Lebendorganspende ist Code 305 zu verwen den. Es ist die Versichertennummer, das Gebrechen so wie der Funktionsausfall der empfangenden Person zu melden – Die in Art. 21 Abs. 1 IVG erwähnten Hilfsmittel Zahnpro thesen, Brillen und Schuheinlagen sind bei Abgabe an Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr als Be handlungsgeräte mit Code 301 oder 302, bei Erwachse nen jedoch als Hilfsmittel mit dem entsprechenden Hilfs mittel-Code gemäss Liste zu versehen, sofern die zu grunde liegende medizinische Eingliederungsmass nahme durch die IV übernommen wurde bzw. noch zu übernehmen ist (betr. Eintritt des Versicherungsfalles für die medizinische Eingliederungsmassnahmen vor dem 1. Januar 2008 siehe IV-Rundschreiben Nr. 253).
512 Medizinische Fallführung
Mitteilungen für externe medizinische Fallführung sind mit dem Leistungscode 340 zu versehen.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
340 Medizinische Fallführung extern
5.3.2 Zusatzcodes
513 Gründe für externe medizinische Fallführung
Mit der Mitteilung für externe medizinische Fallführung ist anzugeben, ob der externe Auftrag wegen der komplexen medizinischen Situation/seltener Krankheit oder aus ande ren Gründen erfolgt.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Wegen komplexer medizinischer Situation/selte ner Krankheit
2 Aus anderen Gründen
5.4 Hilflosenentschädigung Minderjährige, Intensivpflegezu
schlag und Assistenzbeitrag
5.4.1 Leistungscodes
514 Hilflosenentschädigung für Minderjährige und Intensiv
pflegezuschlag Code Bezeichnung und Erläuterungen Nur Hilflosenentschädigung für Minderjährige
671 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht
672 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel
673 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer
Hilflosenentschädigung plus Intensivpflegezuschlag
691 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht plus In
tensivpflegezuschlag + 4 Stunden
692 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht plus In
tensivpflegezuschlag + 6 Stunden
693 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht plus In
tensivpflegezuschlag + 8 Stunde
694 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel plus In
tensivpflegezuschlag + 4 Stunden
695 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel plus In
tensivpflegezuschlag + 6 Stunden
696 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel plus In
tensivpflegezuschlag + 8 Stunden
697 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer plus In
tensivpflegezuschlag + 4 Stunden
698 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer plus In
tensivpflegezuschlag + 6 Stunden
699 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer plus In
tensivpflegezuschlag + 8 Stunden
515 Assistenzbeitrag
Code Bezeichnung und Erläuterungen
665 Assistenzbeitrag
666 Beratung für Assistenzbeitrag (Art. 39j IVV)
5.4.2 Zusatzcodes
516 Höhe Assistenzbeitrag
Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei der Verfügung/Mitteilung des Assistenzbei Betrag trages ist der maximal mögliche Betrag pro Jahr in CHF anzugeben.
517 Revisionsart
Bei Revisionsentscheiden für HE Minderjähriger und Assis tenzbeitrag ist der Auslöser der Revision anzugeben.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 auf Gesuch
2 Von Amtes wegen
Kontextuell − Nur bei Assistenzbeitrag anwendbar. − Es handelt sich um Revisionen, die nur auf eine Änderung der kontextuellen Faktoren zu rückzuführen sind (z. Bsp. Alter der Kinder, Änderung Tage in Institutionen) und keine Abklärung vor Ort erfordern (siehe Rz 6015 KSAB)
518 Revisionscode
Bei Revisionsentscheiden für HE Minderjähriger und Assis tenzbeitrag ist anzugeben, ob die Revision zu einer Ände rung des Anspruchs geführt hat oder nicht.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
10 Revision mit Änderung
11 Revision ohne Änderung
5.5 Hilfsmittel
5.5.1 Leistungscodes
519 Hilfsmittel IV (Art. 21 und 21bis IVG)
Die Codes der IV-Hilfsmittel sind von den Ziffern der Liste der Hilfsmittel (Anhang zur HVI) abgeleitet. Amortisationsbeiträge an Hilfsmittel, die Versicherte selbst angeschafft haben, werden wie das entsprechende Hilfs mittel codiert. Ebenfalls sind folgende hilfsmittelspezifischen akzessori schen Leistungen mit dem Leistungscode des jeweiligen Hilfsmittels zu versehen: – Reparatur- (Art. 7 Abs. 2 HVI) und evtl. Mietkosten für Hilfsmittel – Kosten für den Betrieb und den Unterhalt von Hilfsmitteln (Art. 7 Abs. 3 HVI) – Zubehör und Anpassungen bei Hilfsmitteln – Gebrauchstraining für Hilfsmittel (Art. 7 Abs. 1 HVI) – Kosten für die Haltung eines Blindenführhundes (Art. 7 Abs. 4 HVI)
Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen Dienstleistungen Dritter anstelle ei nes Hilfsmittels nach Art. 9 HVI − Transportkosten, die als Dienstleis tung Dritter (Rz 1032 und
1054.1 KHMI) übernommen werden,
sind mit 009 zu codieren. Selbstamortisierende Darlehen (Art.
14 Bst. e IVV)
− Die Finanzierung eines selbstamorti
010 sierenden Darlehens anstelle eines
Hilfsmittels der Ziffer 13.01* HVI ist mit Code 010 zu codieren (Rz 1054.2 KHMI).
011 1.01 Prothesen für die unteren Extremitäten
012 1.02 Prothesen für die oberen Extremitäten
013 1.03 Definitive Brust-Exoprothesen
Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen
021 2.01 Beinorthesen
022 2.02 Armorthesen
023 2.03 Rumpforthesen
024 2.04 Halsorthesen
Orthopädische Mass-Schuhe ein 041 4.01 schliesslich Fertigungskosten Orthopädische Serienschuhe ein 046 4.01 schliesslich Fertigungskosten Orthopädische Änderungen/Schuhzu
042 4.02 richtungen an Konfektionsschuhen oder
orthopädischen Spezialschuhen
043 4.03 Orthopädische Spezialschuhe
Invaliditätsbedingter Mehrverbrauch von 044 4.04 Konfektionsschuhen
045 4.05* Orthopädische Schuheinlagen
051 5.01 Augenprothesen
052 5.02 Gesichtsepithesen
Zahnprothesen, sofern sie eine wesent
055 5.05* liche Ergänzung medizinischer Einglie
derungsmassnahmen darstellen
056 5.06 Perücken
057 5.07 Hörgeräte bei Schwerhörigkeit
Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperati 058 5.08 onen Implantierte und knochenverankerte Hörgeräte (CI, Soundbridge, BAHA): externe Komponente − Knochenverankerte und implantierte 059 5.07.2* Hörhilfen (CI, Soundbridge, BAHA): Geräteteile inklusive Dienstleistung gemäss Ziff. 5.07.1 HVI sind mit Code 059 zu codieren.
061 5.07.2* Härtefallregelung Hörgeräteversorgung
062 5.07.3 Hörgeräte für Kinder unter 18 Jahren
070 Brillen oder Kontaktlinsen
Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen − Der Code 070 wird nur verwendet, falls bei der Beschlussfassung noch nicht entschieden ist, ob Brillen oder Kontaktlinsen nötig sind. In der Pra xis tritt dies v.a. im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen (Staroperationen) ein (betr. Eintritt des Versicherungsfalles für die me dizinische Eingliederungsmassnah men vor dem 1. Januar 2008 siehe IV-Rundschreiben Nr. 253).
071 7.01* Brillen
072 7.02* Kontaktlinsen
091 9.01 Rollstühle ohne motorischen Antrieb
092 9.02 Elektrorollstühle
101 10.01* Motorfahrräder, zwei- bis vierrädrig
102 10.02* Kleinmotorräder und Motorräder
104 10.04* Automobile
Invaliditätsbedingte Abänderungen von 105 10.05 Motorfahrzeugen Weisse Stöcke und Fussgängernavigati 111 11.01 onsgeräte
112 11.02 Blindenführhunde
Abspielgeräte für Tonträger sofern sie für Blinde und hochgradig Sehbehin 114 11.04 derte zum Abspielen von auf Tonträger gesprochener Literatur Abspielgeräte für Tonträger für Blinde und hochgradig Sehbehinderte bei der
115 11.05* Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder
einer Tätigkeit in ihrem Aufgabenbe reich invaliditätsbedingt notwendig sind
116 11.06 Lese- und Schreibsysteme
Lupenbrillen, Ferngläser und Filterglä 117 11.07 ser
121 12.01 Krückstöcke
Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen
122 12.02 Rollatoren und Gehböcke
Invaliditätsbedingte Arbeits- und Haus haltgeräte sowie Zusatzeinrichtungen, Zusatzgeräte und Anpassungen für die
131 13.01* Bedienung von Apparaten und Maschi
nen. Der Behinderung angepasste Sitz-, Liege- und Stehvorrichtungen sowie Ar beitsflächen Invaliditätsbedingte bauliche Änderun
134 13.04* gen am Arbeitsplatz und im Aufgaben
bereich WC-Dusch- und -Trockenanlagen sowie
141 14.01 Zusätze zu bestehenden Sanitäreinrich
tungen Krankenheber zur Verwendung im pri 142 14.02 vaten Wohnbereich Elektrobetten (mit Aufziehbügel, jedoch 143 14.03 ohne Matratze und sonstiges Zubehör) Invaliditätsbedingte bauliche Änderun 144 14.04 gen in der Wohnung Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen sowie Beseitigung oder Änderung von
145 14.05 baulichen Hindernissen im und um den
Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich Assistenzhunde für körperbehinderte 146 14.06 Personen Elektrische und elektronische Kommuni 152 15.02 kationsgeräte
154 15.04 Seitenwendegeräte
155 15.05 Umweltkontrollgeräte
156 15.06 SIP-Videophone
157 15.07 Beiträge an massgefertigte Kleider
Sturzhelme für Epileptiker und Hämo 158 15.08 phile
Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen Ellbogen- und Kniegelenkschoner für 159 15.09 Hämophile Spezielle Rehab-Kinder-Autositze für 160 15.10 Kinder ohne Kopf- und Rumpfkontrolle
520 Hilfsmittel AHV (Art. 43ter AHVG)
Bei erstmaliger Abgabe im AHV-Alter ist der entspre chende Leistungscode der AHV zu verwenden.
Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen Orthopädische Mass-Schuhe und ortho
741 4.51 pädische Serienschuhe einschliesslich
Fertigungskosten
752 5.52 Gesichtsepithesen
756 5.56 Perücken
757 5.57 Hörgeräte
Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperati 758 5.58 onen Knochenverankerte und implantierte
759 05.57.1 Hörhilfen (CI, Soundbridge, BAHA): ex
terne Komponente Rollstühle ohne motorischen Antrieb − Für die von der AHV pauschal abge 791 9.51 goltenen Rollstühle ist der Code 791 vorgesehen (Anhang 9.51 HVA).
817 11.57 Lupenbrillen
5.5.1 Zusatzcodes
521 Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und
Rentenbezügern Code Bezeichnung und Erläuterungen Keine Wiedereingliederung von Rentenbezüge rinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG) Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG)
5.6 Auflage medizinischer Behandlungen (gemäss KSVI 2.4.2)
5.6.1 Leistungscodes
522 Anordnungen medizinischer Behandlungen (Auflagen) wer
den nach denselben übergeordneten Regeln codiert wie anderen individuellen Massnahmen (siehe Kapitel 5.1).
523 Art der Auflage
Mittels Leistungscode wird die Art der Auflage angegeben.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
391 Auflage: Psychotherapie
392 Auflage: Entzug
Auflage: Sonstiges − Lediglich Psychotherapie und Entzüge wer
393 den spezifisch codiert. Alle anderen medizini
schen Behandlungen fallen unter die Sam melkategorie «sonstige».
5.6.2 Zusatzcodes
524 Auflagezeitpunkt
Es wird angegeben, ob die Auflage im Rahmen des Ein gliederungsprozesses oder beim Rentenentscheid erfolgt.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Während des Eingliederungsprozesses − Die medizinischen Auflagen gemäss KSVI 2.4.2 werden auch bei Abklärungen im Rahmen der Eingliederung erfasst. − Eine direkte Verknüpfung mit Eingliederungs massnahmen ist nicht notwendig. Bei Rentenentscheid
2 − Dies schliesst auch Entscheide im Zuge von
Rentenrevisionen ein.
5.6.3 Abschluss Auflagen
525 Zeitpunkt
Ist eine auferlegte medizinische Behandlung abgeschlos sen, wird dies zusammen mit den nachfolgenden Angaben gemeldet.
526 Abgeschlossene Auflage
Die Verfügung/Mitteilung, mit welcher die medizinische Be handlung auferlegt wurden, wird mit der Verfügungsnum mer angegeben.
Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP
527 Datum des Abschlusses
Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Das Datum des Abschlusses entspricht dem Datum der Beendigung der medizinischen Be handlung. Hier ist das Datum anzugeben, an dem eines der nachfolgend aufgeführten Ab schlussergebnisse feststeht.
528 Abschlussergebnis der medizinischen Behandlung
1/25 (Auflage) Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Erfolgreich abgeschlossen
Ohne Erfolg abgeschlossen − Beispielsweise Ziel nicht wie gewünscht er reicht; Abbruch durch behandelnde Fach person Nach MBZV abgebrochen
3 − z.B. nach Abbruch/ ungenügender Mitwir
kung durch die versicherte Person Abtretung an andere IV-Stelle
4 − Kommt zur Anwendung bei Umzug der ver
sicherten Person.
− Die Auflage bleibt bestehen und wird von der neu zuständigen IV-Stelle geprüft und zu gegebener Zeit abgeschlossen.
5.7 Berufliche Eingliederungsmassnahmen
529 Zeitpunkt
1/24 Die IV-Stelle codiert eine berufliche Eingliederungsmass nahme nach Art. 7d und Art. 14quater - 18d IVG, die von ei nem externen Anbieter durchgeführt wird (externe Leis tung), zum Zeitpunkt der Mitteilung / Verfügung an die ver sicherte Person.
Wird eine Berufsberatung nach Art. 15 oder Art. 7d Bst. d IVG oder eine Arbeitsvermittlung nach Art. 18 oder Art. 7d Bst. c IVG von der IV-Stelle erbracht (interne Leistung), codiert die IV-Stelle diese interne Leistung eben falls zu dem Zeitpunkt, in dem sie die versicherte Person über die Zusage dieser Leistung informiert (per Telefon, Mail, Mitteilung, Verfügung, je nach Situation).
Die von der IV-Stelle erbrachte Fallführung nach Art. 41a IVV wird nicht codiert. Dies gilt namentlich für: Be standsaufnahme, Planung des Vorgehens, Begleitung und Überwachung der zugesprochenen Leistungen, interne und externe Koordination.
530 Anfangs- und Enddatum der Gültigkeit
Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei beruflichen Eingliederungsmassnahmen Beginn und Ende der codierten Leistung anzu geben. Wird eine Massnahme verlängert, ist die Leis Datum tung neu zu codieren und Beginn und Ende neu zu erfassen. Wird eine Massnahme vorzeitig beendet oder nicht angetreten, sind die Weisungen gemäss Kapitel 5.7.3 Abbruch oder Nichtantreten zu befolgen.
531 Taggelder
Ein Taggeld der IV während einer Massnahme nach Art. 14a – 18abis IVG wird nicht codiert. Bei einem Warte zeittaggeld nach Art. 18 IVV ist der Leistungscode der an schliessenden Umschulung zu verwenden. Bei einem War tezeittaggeld während der Stellensuche nach Art. 19 IVV wird der Leistungscode der vorangegangenen erstmaligen beruflichen Ausbildung, Umschulung oder des Arbeitsver suches erfasst.
5.7.1 Leistungscodes
532 Massnahmen der Frühintervention Art. 7d IVG
1/24 Massnahmen der Frühintervention werden vor dem Ent scheid über die Durchführung von Eingliederungsmassnah men (Art. 49 IVG) codiert.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
561 Anpassungen des Arbeitsplatzes
− Hilfsmittel zur Anpassung des Arbeitsplatzes
562 Ausbildungskurse
− Spezialisiertes, kantonales Brückenangebot, − Fachkurse, Sprachkurse usw.
565 Sozial-berufliche Rehabilitation
− Integrationsmassnahme für Jugendliche − Aufbautraining, Arbeitstraining − Entschädigungen des Arbeitgebers
566 Beschäftigungsmassnahme
− Integrationsmassnahme für Jugendliche − Arbeit zur Zeitüberbrückung − Entschädigung des Arbeitgebers
567 Stellensuche
− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Bewer bungs-, Jobcoachings, Bewerbungskurse, (psycho-) ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 571 kombinierbar
568 Arbeitsplatzerhalt
Code Bezeichnung und Erläuterungen − Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Job Coachings, Supported Employment, (psycho-) ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 571 kombinierbar
569 Berufsberatungsgespräche und -analyse
− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Be rufsberatungsgespräche und –analyse
570 Berufsberatungsmassnahmen
− Vorbereitende Massnahmen für Jugendliche − Abklärungen für neue Berufsrichtungen oder Tätigkeiten
571 Coaching-Leistung
− Coaching-Leistung, die auch die Suche nach einem Einsatzplatz für Frühinterventionsmass nahmen im ersten Arbeitsmarkt umfasst, je doch keine Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle oder einem Arbeitsplatzer halt darstellt, siehe Leistungscodes 567, 568
533 Beratung und Begleitung Art. 14quater IVG
1/24 Die Zusprache von Massnahmen zu Beratung und Beglei tung nach Art. 14quater IVG beendet die Frühinterventions phase (Entscheid nach Art. 49 IVG).
Code Bezeichnung und Erläuterungen
577 Suche Einsatzplatz Art. 14quater IVG während
(Wieder-)Eingliederungsprozess − Leistung während der (Wieder-)Eingliederung, um einen Einsatzplatz für eine Massnahme nach Art. 14a – 17 IVG im ersten Arbeitsmarkt zu suchen − Wird mit dem Leistungscode 577 erfasst − Nicht mit Massnahmen nach Art. 18 - 18d IVG bzw. Leistungscodes LC 538 – 552 kombinier bar
578 Beratung und Begleitung Art. 14quater IVG wäh
rend (Wieder-)Eingliederungsprozess
Code Bezeichnung und Erläuterungen − Leistung während der (Wieder-)Eingliederung, von der IV-Stelle erbracht − Wird in der Regel nicht codiert − Ausnahme: Wenn die versicherte Person wäh rend des Eingliederungsprozesses einen An spruch auf diese Leistung geltend macht und dadurch eine Mitteilung/Verfügung ausgelöst wird, ist der Leistungscode 578 zu erfassen
579 Coaching-Leistung Art. 14quater IVG während
(Wieder-)Eingliederungsprozess − Leistung während der (Wieder-)Eingliederung − Wird mit dem Leistungscode 579 und der Ver fügungsnummer der zugrundeliegenden Mass nahme nach Art. 14a – 17 IVG und − Nicht mit Arbeitsvermittlung nach Art. 18 IVG bzw. Leistungscodes 538, 539 kombinierbar
580 Beratung und Begleitung nach Art. 14qua
ter Abs. 3 und 4 IVG − Beratung und Begleitung oder Coaching-Leis tung − Bis drei Jahre nach der letzten beruflichen Ein gliederungsmassnahme, während der Renten prüfung oder bis drei Jahre nach Aufhebung/ Reduktion einer Rente nach einer Wiederein gliederung − Beratung und Begleitung, die von der IV-Stelle erbracht wird, wird nur bei Geltendmachung des Anspruchs (analog Rz 578), eine Coaching-Leistung hingegen immer mit dem Leistungscode 580 erfasst
534 Integrationsmassnahmen Art. 14a IVG
1/24 Die Zusprache von Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG beendet die Frühinterventionsphase (Ent scheid nach Art. 49 IVG).
Code Bezeichnung und Erläuterungen
584 Arbeit zur Zeitüberbrückung
587 Beitrag Arbeitgeber
590 Integrationsmassnahmen für Jugendliche
591 Aufbautraining
592 Arbeitstraining
535 Berufsberatung Art. 15 IVG
1/24 Die Zusprache von Berufsberatung nach Art. 15 IVG been det die Frühinterventionsphase (Entscheid nach Art. 49 IVG).
Code Bezeichnung und Erläuterungen
531 Berufsberatungsgespräche und –analyse
− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Berufs beratungsgespräche und -analysen
532 Vorbereitende Massnahmen in Berufsbera
tung − Vorbereitung und Abklärung vor Ausbildung (keine/ wenig Erwerbserfahrung vorhanden)
533 Vertiefte Abklärung möglicher Berufsrichtun
gen − Abklärung Berufsrichtungen, wenn bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann
536 Spezialisiertes kantonales Brückenangebot
536 Erstmalige berufliche Ausbildung Art. 16 IVG und Um
1/24 schulung nach Art. 17 IVG Die Zusprache einer erstmaligen beruflichen Ausbildung (EbA) nach Art. 16 IVG oder einer Umschulung (US) nach Art. 17 IVG beendet die Frühinterventionsphase (Entscheid nach Art. 49 IVG).
Code Code Bezeichnung und Erläuterungen EbA US
401 451 Ausbildungen auf Tertiärstufe
− Hochschule (Fachhochschulen, pädago gische Hochschulen, Universitäten, ETH/EPFL) − Höhere Berufsbildung (Berufs-, höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen)
402 452 Allgemeinbildende Schulen
− Gymnasium, Fachmittelschule
410 460 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
− Inkl. Berufsmaturität
420 470 Eidgenössisches Berufsattest EBA
425 475 Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätig
keit in geschützter Werkstätte (z.B. PrA INSOS, IV-Anlehre)
426 476 Andere Ausbildungen zur beruflichen
Eingliederung
427 477 Gezielte Vorbereitung
− Berufsspezifische Vorlehre, berufsspezi fischer Vorkurs usw.
447 Berufliche Weiterausbildung
500 Wiedereinschulung in den bisherigen
Beruf
537 Massnahmen nach Art. 18 bis 18d IVG
1/24 Die Zusprache von Massnahmen nach Art. 18 bis 18d IVG beendet die Frühinterventionsphase (Entscheid nach Art. 49 IVG).
Code Bezeichnung und Erläuterungen
538 Stellensuche
− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Bewer bungs- oder Jobcoachings, Bewerbungskurse, (psycho-)ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 579 kombinierbar
539 Arbeitsplatzerhalt
− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Job Coachings, Supported Employment, (psycho-) ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 579 kombinierbar
540 Arbeitsversuch
543 Personalverleih
544 Entschädigung für Beitragserhöhungen in Per
sonalverleih
545 Einarbeitungszuschuss
551 Entschädigung für Beitragserhöhungen
552 Kapitalhilfe
537.1 Haftung für Schäden in Einsatzbetrieben nach Art.
1/26 68quinquies IVG Die IV-Stelle entscheidet gemäss Art. 68quinquies IVG durch Verfügung über die Kostenübernahme von Haftungsschä den in Einsatzbetrieben während einer Massnahme nach Art. 7d, 14a, 15, 16, 17 und 18a IVG sowie Art. 43 ATSG. Hinweis: Bei einer Ablehnung kommen Rz 601ff. zur An wendung.
599 Haftung nach Art. 68quinquies IVG
− Bei einer Kostenübernahme erfolgt die Verfü gung mit dem Leistungscode 599 − Zusätzlich wird die Verfügungsnummer der Massnahme angegeben, in der sich der Scha den ereignet hat (siehe Rz 543).
5.7.2 Zusatzcodes
538 In Abhängigkeit der zugesprochenen Massnahme sind die
nachfolgenden Zusatzcodes zu erfassen: Zu welchen Leis tungen die Zusatzcodes zu erfassen sind, wird in einer Ta belle in Anhang 3 dargestellt.
Durchführungsstelle berufliche Eingliederung
539 Bei ausgewählten beruflichen Eingliederungsmassnahmen,
1/24 die durch die IV-Stelle oder durch einen externen Anbieter erbracht werden können, ist bei der Erfassung des Leis tungscodes die Durchführungsstelle mittels nachfolgenden Zusatzcodes anzugeben. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang 3 aufgelistet.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Intern (IV-Stelle)
2 Extern
540 Durchführungsort berufliche Eingliederung
1/24 Bei ausgewählten beruflichen Eingliederungsmassnahmen, die im ersten Arbeitsmarkt, in einer Institution oder an ei nem anderen Ort erbracht werden können, ist bei der Er fassung des Leistungscodes der Durchführungsort mittels nachfolgenden Zusatzcodes anzugeben. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang 3 ersichtlich. Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Betrieb im ersten Arbeitsmarkt
Institution (inkl. Angebote der ALV, die nicht im ersten Arbeitsmarkt stattfinden)
3 Kombination erster Arbeitsmarkt und Institution
4 Anderes (z.B. öffentliche oder private Schule)
541 UV IV – Deckung
1/24 Bei der Codierung von ausgewählten beruflichen Eingliede rungsmassnahmen ist die Unfalldeckung gemäss Rz 2403 KSBEM festzulegen und der «Zusatzcode» UV IV-Deckung entsprechend zu erfassen. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang 3 ersichtlich.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Nein
1 Ja
542 Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und
1/24 Rentenbezügern Bei ausgewählten beruflichen Eingliederungsmassnahmen ist zu codieren, falls es sich um eine Wiedereingliederungs massnahme gemäss Art. 8a IVG handelt. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang
3 ersichtlich.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Keine Wiedereingliederung von Rentenbezüge rinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG) Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG)
543 Verknüpfung bei Haftung für Schäden in Einsatzbetrie
1/26 ben nach Art. 68quinqies IVG
Bei der Kostenübernahme von Haftungsschäden nach Art. 68quinquies IVG (Leistungscode 599), ist die Verfügungsnum sowie Art. 43 ATSG, in der sich der Schaden ereignet hat anzugeben. Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP
544 Verknüpfung bei Coaching-Leistung Art. 14quater IVG
1/24 während (Wieder-)Eingliederungsprozess Wird während des Eingliederungsprozesses eine Coaching-Leistung im Rahmen von Beratung und Beglei tung nach Art. 14quater IVG (Leistungscode 579) codiert, ist die Verfügungsnummer der zugrundeliegenden Mass (siehe Rz 533).
Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP
5.7.3 Abbruch oder Nichtantreten
545 Zeitpunkt
1/24 Wird eine berufliche Eingliederungsmassnahme (Art. 7d und Art. 14quater - 18d IVG) vorzeitig beendet, wird dies zu sammen mit den nachfolgenden Angaben gemeldet. Das gleiche Vorgehen gilt bei einem Nichtantritt einer bereits zugesprochenen und codierten Massnahme.
546 Nummer der zugehörigen Verfügung/Mittteilung
Als Referenz für die abgebrochene oder nicht angetretene Massnahme wird die Verfügungsnummer dieser Mass nahme angegeben.
Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP
547 Datum des Abbruchs / Nichtantretens
Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Das Datum der vorzeitigen Beendigung ent spricht dem letzten Tag an dem die Mass nahme durchgeführt wurde oder spätestens dem Tag des Entscheides, die Massnahme ab zubrechen. Wird eine Massnahme nicht angetreten, ist das geplante Enddatum durch das ursprüngliche Datum des Beginns zu ersetzen.
548 Gründe Abbruch / Nichtantreten
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Ziel vorzeitig erreicht
Aus medizinischen Gründen / medizinische In terventionen Versicherte Person verweigert Mitwirkung (Schadenminderung)
4 Mutterschaft, Wegzug, Tod
5 Andere Massnahme
6 Andere Gründe
5.7.4 Abschluss Eingliederungsprozess
549 Zeitpunkt
Ist der berufliche Eingliederungsprozess abgeschlossen, wird dies zusammen mit den nachfolgenden Angaben ge meldet.
550 Letzte zugesprochene berufliche Eingliederungsmass
1/24 nahme Es ist die Verfügungsnummer der letzten beruflichen Ein anzugeben.
Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP
551 Datum des Abschlusses
Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Das Datum des Abschlusses entspricht dem Tag des Entscheides, die berufliche Eingliede rung abzuschliessen.
552 Abschlussergebnis Eingliederungsprozess
1/25 Es ist nur ein Abschlussergebnis zu erfassen. Wird eine Eingliederung in den zweiten Arbeitsmarkt erfasst (Code 8), ist nicht anzugeben, wieso eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich war (Codes 9-13). Code Bezeichnung und Erläuterungen Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: Arbeits platzerhalt/Erhalt Selbständigkeit – Vollzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: Arbeits platzerhalt/Erhalt Selbständigkeit – Teilzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Ar beitsplatz im gleichen Betrieb – Vollzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Ar beitsplatz im gleichen Betrieb – Teilzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Betrieb/Neue Selbständigkeit – Vollzeit
Code Bezeichnung und Erläuterungen Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Betrieb/Neue Selbständigkeit – Teilzeit Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt möglich: Ohne Anstellung Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: Eingegliedert im zweiten Arbeitsmarkt (in der Regel nach Ausbildungen gemäss Art. 16 IVG) Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: medizinische Gründe Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht
10 möglich: fehlende Mitwirkung (Schadenminde
rung) Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: subjektiv nicht eingliederungsfähig Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: Mutterschaft, Wegzug, Verzicht, Tod Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: andere Gründe
5.8 Pilotversuche
5.8.1 Leistungscodes
553 Pilotversuche
Code Bezeichnung und Erläuterungen Intensivbehandlungen bei frühkindlichem Autis mus
6 Ablehnungen und Nichteintreten und andere Verfahrensab
schlüsse
601 Zeitpunkt
Die Daten der Ablehnungen, Nichteintreten und anderer Verfahrensabschlüsse werden in Form von Codes bei der Ausfertigung der Verfügung vergeben.
602 Eine Ablehnung liegt dann vor, wenn eine ablehnende Ver
fügung im Bereich IV oder AHV erlassen wird.
Erfolgt eine Zusprache nur teilweise, so ist nur der zuge
603 sprochene Teil zu verfügen bzw. mitzuteilen; für den nicht
zugesprochenen Teil erfolgt keine ablehnende Verfü gung/Mitteilung.
604 Der Entscheid nach Art. 49 IVG, dass keine berufliche Ein
1/24 gliederungsmassnahmen nach Art. 8 Bst. a bis b IVG durchgeführt werden, ist wie folgt zu codieren:
Ablehnung von Beratung und Begleitung, Integrations massnahmen oder beruflichen Massnahmen (Art. 1sep ties Bst. b IVV) oder
Ablehnung von Integrationsmassnahmen oder berufli chen Massnahmen und einer Rente (Art. 1sep ties Bst. c IVV)
605 Betroffene Leistung
1/26 Es sind alle vom Entscheid betroffenen Leistungen anzu geben.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Medizinische Massnahmen zur Eingliederung
Medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen
3 Beratung und Begleitung
4 Integrationsmassnahmen
5 Berufliche Massnahmen
6 Hilfsmittel
7 Rente
8 Hilflosenentschädigung
9 Assistenzbeitrag
10 Beratung Assistenzbeitrag
11 Intensivpflegezuschlag
12 Haftung nach Art. 68quinqies IVG
606 Nichteintretens-, Ablehnungsgrund, Verfahrensab
7/23 schluss Für jede betroffene Leistung ist der Grund für das Nichtein treten, die Ablehnung resp. den Verfahrensabschluss an zugeben
Code Bezeichnung und Erläuterungen Nichteintreten Mitwirkungspflicht verletzt − Es fand keine materielle Prüfung statt Versicherungsmässige Voraussetzungen nicht erfüllt Fehlende Glaubhaftmachung (Art. 87 Abs. 2 IVV) Ablehnung Kein Leistungsanspruch, da leistungsspezi fische Voraussetzungen nicht erfüllt
Beispiele: − IV-Grad < 40 % im Falle der Leistung «Rente» (Code 7 unter Rz 605) − Integrationsmassnahmen (Code 4 unter Rz 605): versicherte Person ist nicht seit min destens sechs Monaten mindestens 50 % arbeitsunfähig (Art. 6 ATSG) WZW-Kriterien nicht erfüllt (Art. 14 Abs. 2 IVG)
84 − Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirt
schaftlichkeit (WZW) bei medizinischen Massnahmen (Art. 12 und 13 IVG) Mitwirkungspflicht verletzt − Materieller Entscheid auf Grund der Akten Andere Gründe − Dieser Code kommt nur dann zur Anwen dung, wenn die Codes 83 - 85 nicht zutref fen Abschluss des Verfahrens
18 Rückzug durch die versicherte Person
Code Bezeichnung und Erläuterungen Übergabe des Dossiers an eine andere IV Stelle Abschluss des Falles ohne Verfügung/Mit teilung oder Beschluss
7 Beschlüsse betreffend Renten und HE für Volljährige sowie
Revisionen der Renten und der HE für Volljährige
701 Zeitpunkt
Die Daten über Renten und HE für Volljährige werden bei neuen Leistungen, bei Revisionen von bisherigen Leistun gen (einschliesslich Revisionen ohne Änderung und Aufhe bungen) und bei Nichteintretensentscheiden auf Revisions gesuche mit den nachfolgend definierten Codes bei der Ausfertigung des Beschlusses erhoben.
701.1 Abgrenzung abgestufte oder befristete Rentenzuspra
1/24 che / Revision Revisionsentscheide setzen eine laufende Rentenverfü gung voraus. Bei abgestuften oder befristeten Rentenzusprachen bilden die Änderungen somit keine Revisionen und sind daher auch nicht als solche zu codieren (keine Meldung von Zu satzcodes zu Revisionen).
7.1 Basisangaben Renten- und HE-Beschlüsse
702 Datum der Anmeldung
Code Bezeichnung und Erläuterungen Es ist das Datum der Anmeldung oder des Re visionsgesuches anzugeben, auf das der Ent scheid zurückzuführen ist. Wenn es sich um eine Revision von Amtes we gen handelt, gilt das Datum des Auslösens die ser Revision als Anmeldedatum. Dies ist in der Datum Regel das gemäss Rz 6040 KSVI bzw.
Rz 8002 KSHE vorgesehene Revisionsdatum
oder wenn die Revision früher als vorgesehen erfolgt bzw. kein Revisionsdatum festgelegt wurde das Datum des Versandes des Revisi onsfragebogens.
703 Gebrechens- und Funktionsausfallcodes
Für die Vergabe der Gebrechens- und Funktionsausfall codes gilt Rz 505. Die Codes sind im Anhang 1 aufgeführt.
704 Neuer / Bisheriger IV-Grad
Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei Rentenbeschlüssen ist der leistungsbe gründende IV-Grad in ganzen Prozenten anzu geben. IV-Grad Handelt es sich um einen Revisionsentscheid (einschliesslich Aufhebungen) sind der bishe rige und der neue leistungsbegründende IV- Grad (Rz 5703 KSIR) anzugeben.
705 Neuer / Bisheriger HE-Grad
Bei HE-Beschlüssen ist der HE-Grad anzugeben. Handelt es sich um einen Revisionsentscheid (einschliesslich Auf hebungen) sind der bisherige und der neue HE-Grad anzu geben.
Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Keine HE (Aufhebung)
IV: im Heim / AHV: Heim und zu Hause
1 Leichter Grad
2 Mittlerer Grad
3 Schwerer Grad
IV: zu Hause
5 Leichter Grad mit lebenspraktischer Begleitung
Leichter Grad ohne lebenspraktische Beglei tung
7 Mittlerer Grad mit lebenspraktischer Begleitung
Mittlerer Grad ohne lebenspraktische Beglei tung
9 Schwerer Grad
706 Anspruchsbeginn der neuen Leistung
Code Bezeichnung und Erläuterungen Das Datum ab welchem der (neue) IV- respek tive HE-Grad gilt. Datum Bei gleichbleibenden Revisionen wird das Da tum des Entscheides eingetragen.
707 Anspruchsbeginn der ersten Leistung
Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei jeder Zusprache von Renten- oder HE und bei Revisionsentscheiden ist der Anspruchsbe ginn der ersten Rente/HE zu melden. Allfällige Unterbrechungen des Renten- bzw. Datum HE-Bezuges spielen keine Rolle. Auch bei ei ner Unterbrechung des Rentenbezugs gemäss Art. 29bis und 29ter IVV ist das Datum des ers ten Bezugs anzugeben.
7.2 Zusatzcodes Rentenbeschlüsse
708 Invaliditätsbemessung
Code Bezeichnung und Erläuterungen IV-Grad Berechnung ohne Pauschalabzug
1 Einkommensvergleich (ohne Pauschalabzug)
2 Betätigungsvergleich
3 Gemischte Methode (ohne Pauschalabzug)
4 − Ausserordentliche Methode
IV-Grad Berechnung mit Pauschalabzug Einkommensvergleich mit Pauschalabzug
5 − Gemäss Art. 26bis Abs. 3 IVV in der Fassung
gültig ab 01.01.2024 Gemischte Methode mit Pauschalabzug
6 − Gemäss Art. 26bis Abs. 3 IVV in der Fassung
gültig ab 01.01.2024
Beitragsart
709 Es ist diejenige Beitragsart anzugeben, die vor dem Eintritt
des Gesundheitsschadens massgebend war.
Code Bezeichnung und Erläuterungen Arbeitnehmende mit beitragspflichtigem Arbeit geber
12 Selbständige ohne Landwirtschaft
13 Selbständige Landwirte
14 Ohne Erwerbseinkommen
15 Freiwillige Versicherung
16 Andere
17 Gemischte Beiträge 11 + 12
18 Gemischte Beiträge 11 + 13
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Nicht beitragspflichtig (z.B. Eheleute, Versi cherte unter 20 Jahren)
710 Valideneinkommen
Code Bezeichnung und Erläuterungen Massgebendes Valideneinkommen für die In FFFFFF validitätsgradbemessung, in Franken pro Jahr
7.3 Zusatzcodes Revisionen und Nichteintreten auf Revisions
gesuche
711 Revisionsart
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 auf Gesuch
2 Von Amtes wegen (inkl. Art. 8a bei Renten)
712 Revisionsergebnisse und Nichteintreten auf Revisions
7/23 gesuch Bei Revisionsentscheiden zu Renten und Hilflosenentschä digungen für Erwachsene ist anzugeben, ob sie zu einer Anspruchsänderung führen oder nicht.
Wird auf ein Revisionsgesuch nicht eingetreten, ist der Grund des Nichteintretens anzugeben
Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei Revision
10 Revision mit Änderung
11 Revision ohne Änderung
Bei Nichteintreten auf Revisionsgesuch Mitwirkungspflicht verletzt − Es fand keine materielle Prüfung statt Fehlende Glaubhaftmachung (Art. 87 Abs. 2 IVV)
8 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
801 Das KSGLS tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Es ist auf alle
in diesem Zeitpunkt hängigen Geschäfte in den IV-Stellen anwendbar. Die Erhebung des neuen Codes «Sozialhilfebezug» ge mäss Rz 307 wird im Laufe des Jahre 2023 technisch um gesetzt.
Anhang 1: Gebrechenscodes
Geburtsgebrechen
I. Haut
Code Bezeichnung und Erläuterungen
101 Angeborene Hautdefekte inklusive Hautaplasien und amni
otische Schnürfurchen, sofern die Korrektur nicht in einer einzigen Operation erfolgen kann
102 Pterygien
103 Angeborene Dermoidzyste mit Ausdehnung in die Orbita
oder mit intrakranieller Ausdehnung, sofern eine Operation notwendig ist
104 Dysplasia ectodermalis
105 Angeborene blasenbildende Hautkrankheiten, wie Epider
molysis bullosa hereditaria und Pemphigus benignus famili aris chronicus, sofern die Diagnose histologisch oder mole kulargenetisch bestätigt wurde
107 Angeborene ichthyosiforme Krankheiten und angeborene
palmoplantare Keratosen
109 Naevus congenitus, sofern zur Entfernung mehrere Opera
tionen oder eine Lasertherapie notwendig sind
110 Angeborene Hautmastocytosen (Urticaria pigmentosa und
diffuse Hautmastocytose exklusive isoliertes Mastozytom)
111 Xeroderma pigmentosum
II. Skelett
A. Systemerkrankungen des Skeletts
Code Bezeichnung und Erläuterungen
121 Chondrodystrophie wie Achondroplasie, Hypochondropla
sie, Dysplasia epiphysaria multiplex
122 Angeborene Hemihypertrophie/Hemiatrophie des Gesichts
und/oder des Schädels, aber ohne progrediente Gesichts asymmetrien, wie hemimandibuläre Hyperplasie, hemi mandibuläre Elongation, Kondylushyperplasie
123 Angeborene Dysostosen
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1. Kraniosynostosen, sofern Operation notwendig ist,
und kraniofaziale Dys-ostosen
2. Dysostosen mit vorwiegendem Befall des Ach
senskeletts
3. Dysostosen mit vorwiegendem Befall der Extremitä
ten
124 Disorganised Development of Skeletal Components, wie
angeborene multiple kartaliginäre Exostosen, fibröse Dys plasie, Enchrondomatose (exklusive isolierte Exostosen), angeborene Knochentumoren, sofern eine Operation not wendig ist
125 Angeborene Hemihypertrophien (exklusive Gesicht bzw.
Schädel), sofern Operation notwendig ist
126 Osteogenesis imperfecta und andere angeborene Krank
heiten mit geringer Knochenmasse
127 Osteopetrosis und andere angeborene sklerosierende
Krankheiten, wie Pyle-Krankheit (metaphysäre Dysplasie), Camurati-Engelmann-Krankheit
B. Regionale Skelettmissbildungen
Code Bezeichnung und Erläuterungen a. Kopf
141 Angeborene Schädeldefekte wie Ossifikationsstörungen,
sofern eine Operation notwendig ist b. Wirbelsäule
152 Angeborene Wirbelfehlbildungen (hochgradige Keilwirbel,
Blockwirbel wie Klippel-Feil, aplastische Wirbel und hoch gradig dysplastische Wirbel) c. Rippen, Thorax, Schulterblätter
162 Fissura sterni congenita
163 Angeborene Trichterbrust und kombinierte Thoraxwandde
formitäten, sofern eine Operation notwendig ist
165 Sprengelsche Deformität
d. Extremitäten
172 Angeborene Pseudarthrosen inklusive Pseudarthrosen als
Folge einer Coxa vara congenita, sofern eine Operation notwendig ist
Code Bezeichnung und Erläuterungen
177 Angeborene knöcherne Defekte und Fehlbildungen der
Extremitäten wie Amelie, Phokomelie, Dysmelien, kom plexe vollständige Syndaktylien, sofern mehrere Operatio nen, repetitive Gipsversorgungen oder Apparateversor gung notwendig sind
III. Gelenke, Muskeln und Sehnen
Code Bezeichnung und Erläuterungen
180 Angeborene Fehlstellungen der Füsse wie Z-Fuss, Talus
verticalis, sofern eine Operation, eine Apparateversorgung oder repetitive Gipsversorgungen notwendig sind. Exklu sive angeborener Klumpfuss (Pes equinovarus congenitus,
Ziff. 182)
181 Arthrogryposis
182 Pes equinovarus congenitus
183 Dysplasia coxae congenita sowie Luxatio coxae congenita,
sofern eine Apparateversorgung oder eine Operation not wendig ist
184 Angeborene Myopathien und angeborene Myasthenie
(auch kongenitales myasthenes Syndrom
189 Fibrodysplasia ossificans progressiva (FOP)
190 Aplasie und hochgradige Hypoplasie von Skelettmuskeln,
sofern funktionelle Einschränkung bestehen
194 Angeborene Luxationen (ohne Hüftgelenk), sofern Opera
tion, Apparateversorgung oder Gipsverband notwendig sind. Exklusive angeborene Hüftgelenksluxation (Ziff. 183)
195 Angeborene nicht-entzündliche Gelenkskrankheiten (wie
hyaline Fibromatose, progressive pseudorheumatoide Dys plasie [PPRD])
IV. Gesicht
Code Bezeichnung und Erläuterungen
201 Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte
202 Mediane, schräge und quere Gesichtsspalten
203 Angeborene Nasenspalten, Nasen- und Lippenfisteln
204 Proboscis lateralis
Code Bezeichnung und Erläuterungen
205 Angeborene Dysplasie der Zähne, sofern mindestens
12 Zähne der zweiten Dentition nach Durchbruch hochgra
dig befallen sind; bei der Odontodysplasie (Ghost Teeth) genügt der Befall von zwei Zähnen in einem Quadranten. Die Diagnose muss durch eine Vertreterin oder einen Ver treter der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO), die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung an erkannt ist, überprüft werden.
206 Anodontia totalis congenita oder Anodontia partialis conge
nita bei Nichtanlage von mindestens zwei nebeneinander liegenden bleibenden Zähnen oder vier bleibenden Zähnen pro Kiefer (Weisheitszähne werden nicht berücksichtigt)
207 Hyperodontia congenita, sofern der überzählige bleibende
Zahn oder die überzähligen bleibenden Zähne eine intra maxilläre oder intramandibuläre Deviation verursachen, welche eine apparative Behandlung verlangt. Odontome gelten nicht als überzählige Zähne.
208 Micrognathia inferior congenita:
1. mit im ersten Lebensjahr diagnostizierten behand
lungsbedürftigen Schluck- und/oder Atemstörungen, oder
2. bei Okklusionsstörung: wenn die kephalometrische
Beurteilung nach Durchbruch der bleibenden Inzisi ven eine Diskrepanz der sagittalen Kiefer-basenrela tion mit einem ANB-Winkel von mindestens 9 Grad beziehungs-weise von mindestens 7 Grad bei Kombi nation mit einem Kieferbasenwinkel von mindestens
37 Grad ergibt oder wenn bei den bleibenden Zähnen
(ohne Weisheitszähne) eine bukkale Nonokklusion von mindestens drei Antagonistenpaaren im Seiten zahnbereich einer Kieferhälfte vorliegt. Die Diagnose muss durch eine Fachzahnärztin oder einen Fach zahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung anerkannt ist.
209 Mordex apertus congenitus, sofern ein vertikal offener Biss
nach Durchbruch der bleibenden Inzisiven besteht und die kephalometrische Beurteilung einen Kieferbasenwinkel von
Code Bezeichnung und Erläuterungen
40 Grad und mehr (bzw. von mindestens 37 Grad bei Kom
bination mit einem ANB-Winkel von mindestens 7 Grad) ergibt. Mordex clausus congenitus, sofern ein Tiefbiss nach Durchbruch der bleibenden Inzisiven besteht und die ke phalometrische Beurteilung einen Kieferbasenwinkel von
12 Grad und weniger (bzw. von 15 Grad und weniger bei
Kombination mit einem ANB-Winkel von mindestens
7 Grad) ergibt. Die Diagnose muss durch eine Fachzahn
ärztin oder einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Ab klärung anerkannt ist.
210 Prognathia inferior congenita, sofern die kephalometrische
Beurteilung nach Durchbruch der bleibenden Inzisiven eine Diskrepanz der sagittalen Kieferbasenrelation mit einem ANB-Winkel von mindestens –1 Grad ergibt und sich min destens zwei Antagonistenpaare der zweiten Dentition in frontaler Kopf- oder Kreuzbissrelation befinden oder sofern eine Diskrepanz von +1 Grad und weniger bei Kombination mit einem Kieferbasenwinkel von mindestens 37 Grad und mehr bzw. von 15 Grad und weniger vorliegt. Die Diagnose muss durch eine Fachzahnärztin oder einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung anerkannt ist.
212 Choanalatresie (ein- oder beidseitig)
214 Macroglossia congenita und Microglossia congenita, sofern
Operation der Zunge notwendig ist. Die Notwendigkeit ei ner Operation ist gegeben:
1. wenn die vergrösserte Zunge beim Säugling Atem-
oder Schluckstörungen verursacht,
2. bei Sprachstörungen, sofern diese im Zusammen
hang mit der Zungengrösse stehen und ein Gutach ten einer Fachärztin oder eines Facharztes für Oto- Rhino-Laryngologie mit Schwerpunkt Phoniatrie vor liegt, das diesen Zusammenhang vor der Durchfüh rung der Operation bestätigt, oder
3. bei Okklusionsstörungen, sofern diese im Zusam
menhang mit der Zungen-grösse stehen und vor der Durchführung der Operation ein Gutachten einer Fachzahnärztin oder eines Fachzahnarztes, die oder
Code Bezeichnung und Erläuterungen der von der IV für kieferorthopädische Abklärungen anerkannt ist, vorliegt, das diesen Zusammenhang bestätigt.
216 Angeborene Speicheldrüsen- und Speichelgangaffektionen
(Fisteln, Stenosen, Zysten, Tumoren, Ektasien und Hypo- oder Aplasien sämtlicher grosser Speicheldrüsen)
218 Angeborene Retention oder Ankylose von Zähnen, sofern
mehrere Molaren oder mindestens zwei nebeneinanderlie gende Zähne im Bereich der Prämolaren und Molaren (ohne Weisheitszähne) der zweiten Dentition betroffen sind; fehlende Anlage sind retinierten und ankylosierten Zähnen (ohne Weisheitszähne) gleichgestellt. Die Diag nose muss durch eine Fachzahnärztin oder einen Fach zahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung anerkannt ist.
V. Hals
Code Bezeichnung und Erläuterungen
232 Angeborene Halszysten, -fisteln, -spalten und -tumoren
(Reichertscher Knorpel), sofern mehrere Operationen not wendig sind
VI. Lungen
Code Bezeichnung und Erläuterungen
241 Angeborene Fehlbildung der Bronchien wie Bronchomala
zie, Bronchialstenose, Aplasie oder Dysplasie der Bronchi alknorpel, kongenitale Bronchiektasen, bronchogene Zys ten
242 Angeborenes lobäres Emphysem
243 Angeborene partielle Agenesie oder Hypoplasie der Lun
gen
244 Angeborene Lungentumoren
245 Angeborene Lungensequestrierung und die Congenital
Pulmonary Airway Malformation (CPAM), sofern eine inter ventionelle Therapie (z.B. Chirurgie) notwendig ist
Code Bezeichnung und Erläuterungen
246 Angeborene Formen der Children Interstitial Lung Disease
(ChILD) sind:
1. angeborene Störungen der Lungenentwicklung (wie
Congenital Acinar Dysplasia, Congenital Alveolar Dysplasia oder Alveolar Capillary Dysplasia); oder
2. angeborene Störungen der Surfactant-Funktion mit
nachgewiesenem genetischen Defekt, wie angebo rene Formen der Pulmonary Alveolar Proteinosis
247 Moderate und schwere bronchopulmonale Dysplasien
(BPD), sofern eine Therapie (medikamentös, Sauer stoffsubstitution, Atemhilfe) notwendig ist
249 Primäre ciliäre Dyskinesie, sofern mikroskopisch oder mo
lekulargenetisch nachgewiesen
VII. Luftwege
Code Bezeichnung und Erläuterungen
251 Angeborene Fehlbildungen des Larynx und der Trachea
wie kongenitale Trachealstenose, tracheo-laryngo-ösopha geale Fisteln und Spalten
252 Laryngo- und Tracheomalazie, sofern eine Heimbeatmung
(CPAP-, BiPAP-Beatmung oder ähnlich) oder eine chirurgi sche Intervention notwendig ist
VIII. Mediastinum
Code Bezeichnung und Erläuterungen
261 Angeborene Mediastinaltumoren und -zysten, sofern eine
Operation notwendig ist
IX. Speiseröhre, Magen und Darm
Code Bezeichnung und Erläuterungen
271 Angeborene Stenose und Atresie des Ösophagus sowie
ösophagotracheale Fistel
272 Angeborener Megaösophagus
Code Bezeichnung und Erläuterungen
274 Angeborene Stenose und Atresie des Magens, des Darms,
des Rectums und des Anus
275 Angeborene Zysten, Tumoren, Duplikaturen und Divertikel
des Darmes, sofern eine Operation notwendig ist
276 Darmlageanomalien (inklusive Volvulus) ohne Cœcum mo
bile.
278 Aganglionose und Ganglienzellanomalie des Dick- und
Dünndarms inklusive primäre chronische intestinale Pseu doobstruktion (CIPO)
280 Kongenitale Enterozytopathien wie Tufting-Enteropathie,
sofern eine parenterale Langzeiternährung (länger als vier Wochen) notwendig ist
281 Angeborene Zwerchfellfehlbildungen
282 Nekrotisierende Enterocolitis beim Neugeborenen, sofern
eine chirurgische Intervention (Drainage, Laparotomie) not wendig ist
X. Leber, Gallenwege und Pankreas
Code Bezeichnung und Erläuterungen
291 Angeborene Atresie und Hypoplasie der Gallenwege
292 Sonstige angeborene Fehlbildungen der Gallenwege, so
fern eine chirurgische Intervention notwendig ist
294 Angeborene Leberfibrose
295 Angeborene Lebertumoren
296 Angeborene Pankreasfehlbildungen und -zysten
XI. Bauchwand
Code Bezeichnung und Erläuterungen
302 Omphalozele und Laparoschisis
XII.Herz, Gefäss- und Lymphsystem
Code Bezeichnung und Erläuterungen
311 Angeborene Hämangiome, sofern eine komplexe Therapie
(mehrere Laser- oder Kryotherapien oder Operationen mit oder ohne medikamentöser Vorbehandlung) notwendig ist
312 Angeborenes Lymphangiom und angeborene lymphatische
Malformationen
313 Angeborene Herz- und Gefässfehlbildungen, sofern eine
Therapie (beispielsweise medikamentös, katheterinterven tionell oder operativ) oder regelmässige fachärztliche Kon trollen notwendig sind
314 Angeborene Kardiomyopathien und Rhythmusstörungen,
sofern eine Therapie (medikamentös, katheterinterventio nell oder operativ) notwendig ist
315 Hereditäres Angioödem, sofern molekulargenetisch bestä
tigt
XIII. Milz, Blut und reticuloendotheliales System
Code Bezeichnung und Erläuterungen
322 Angeborene hypo- und aregeneratorische Anämien,
Leuko- und Thrombopenien
323 Angeborene hämolytische Anämien (Erythrozyto-, Enzymo-
und Hämoglobinopathien)
324 Angeborene Koagulopathien und Thrombozytopathien (Hä
mophilien und andere Defekte von Gerinnungsfaktoren)
326 Angeborene Immundefekte, sofern eine Therapie notwen
dig ist
329 Angeborene Leukämien
330 Primäre Histiozytosen mit Multiorganbeteiligung
XIV. Urogenitalsystem
Code Bezeichnung und Erläuterungen
341 Angeborene Glomerulo- und Tubulopathien
342 Hypodysplasien, Dysplasien und Fehlbildungen der Nieren
Code Bezeichnung und Erläuterungen
343 Angeborene Nierentumoren und Nierenzysten (ohne einfa
che solitäre Zysten), sofern eine Operation oder medika mentöse Therapie notwendig ist
345 Angeborene Ureterfehlbildungen wie Abgangs- und Mün
dungsstenosen, Atresien, Mündungs-Ektopien, Ureteroze len und Megaureter, sofern daraus eine therapiebedürftige (endoskopisch oder chirurgisch) obstruktive Harnabfluss störung resultiert
346 Angeborener vesicoureteraler Reflux (VUR) ab Grad III
oder sofern eine interventionelle Behandlung (endosko pisch oder chirurgisch) notwendig ist
348 Angeborene Fehlbildungen der Blase (wie Harnblasena
genesie, Harnblasenaplasie, Fisteln inklusive Urachusfis tel), sofern eine Operation oder regelmässige Katheterisie rung notwendig ist
349 Angeborene Tumoren der Harnblase und der ableitenden
Harnwege
350 Epispadie und Blasenektrophie inklusive Blasenekstrophie-
Epispadie-Komplex (BEEK) sowie Kloakenekstrophie
351 Angeborene urethrale Fehlbildungen inklusiv Fistelbildun
gen wie rekto-urethrale Fisteln, sofern eine Operation not wendig ist
352 Hypospadie, sofern eine Operation notwendig ist
355 Beidseitiger Kryptorchismus sowie Hodenagenesie und -
dysplasie inklusive intraabdomineller Hoden, sofern mehr als ein Eingriff oder eine hormonelle Behandlung notwen dig ist
357 Angeborene Verkrümmung des Penis, sofern eine Opera
tion notwendig ist
358 Angeborene Fehlbildungen der inneren und äusseren
weiblichen Sexualorgane, sofern die Diagnose durch ein DSD-Team bestätigt wurde und eine Operation und/oder eine hormonelle Therapie notwendig ist
359 Angeborene Entwicklungsfehlbildung der Gonaden (Ovar
und Testis), wie Gonadendysgenesie, Gonadenaplasie, Ovotestis, sofern die Diagnose durch ein DSD-Team be stätigt wurde
XV. Zentrales, peripheres und autonomes Nervensystem
Code Bezeichnung und Erläuterungen
381 Fehlbildungen des Nervensystems:
1. Zentralnervensystem (wie Schizenzephalie, Lissen
zephalie) und seine Häute wie Enzephalozele, Me ningomyelozele, Hydromelie, Meningozele, Diaste- matomyelie, Tethered-Cord
2. Periphernervensystem und vegetatives Nervensys
tem wie familiäre Dysau-tonomie, Analgesia conge nita
382 Kongenitales zentrales Hypoventilationssyndrom (CCHS)
(auch Ondine-Syndrom, Undine-Syndrom)
383 Heredo-degenerative Erkrankungen des Nervensystems
wie Friedreich-Ataxie, Leukodystrophie, progrediente Er krankung der grauen Substanz, spinale und neurale Mus kelatrophie, Rett-Syndrom
384 Angeborene und embryonale Hirntumoren wie
Medulloblastome, Ependymome, Gliome, Plexuspapillome, Chordome
385 Angeborene Tumoren und Fehlbildungen der Hypophyse
wie Kraniopharyngeom, Rathkesche Zyste und persistie rende Rathke-Tasche
386 Hydrocephalus congenitus und posthämorrhagische Hyd
rozephalie nach perinataler Blutung oder perinatalem Insult
387 Angeborene (primäre) Epilepsie (exklusive Formen, bei de
nen eine antikonvulsive Therapie nicht oder nur während eines Anfalls notwendig ist)
390 Angeborene infantile Zerebralparese (spastisch, dyskine
tisch, ataktisch)
395 Neuromotorische Symptome im Sinne eindeutig pathologi
scher Bewegungsmuster (asymmetrische Bewegungsmus ter, eingeschränkte Variabilität der Spontanmotorik [Stereo typien]) oder weitere, im Verlauf als zunehmend dokumen tierte Symptome (asymmetrisches Haltungsmuster, Opist hotonus, persistierende Primitivreaktionen sowie ausge prägte qualitative Auffälligkeiten des Muskeltonus [Rumpf hypotonie bei erhöhtem Tonus im Bereiche der Extremitä ten]), welche in den ersten zwei Lebensjahren auftreten, als mögliche Frühsymptome einer zerebralen Lähmung
Code Bezeichnung und Erläuterungen gelten und therapiebedürftig sind. Ein motorischer Entwick lungsrückstand und ein Plagiozephalus gelten nicht als Ge burtsgebrechen im Sinne der Ziffer 395.
396 Neuroblastom, Ganglioneuroblastom und Ganglioneurom
397 Angeborene Paralysen und Paresen
XVI. Psychische Erkrankungen und schwere Entwicklungs rückstände
Code Bezeichnung und Erläuterungen
403 Schwere Verhaltensstörungen bei Menschen mit einer an
geborenen Intelligenzminderung, sofern eine Therapie not wendig ist. Die Intelligenzminderung selbst stellt kein Ge burtsgebrechen im Sinne der IV dar.
404 Angeborene Störungen des Verhaltens bei Kindern ohne
Intelligenzminderung mit kumulativem Nachweis von:
1. Störungen des Verhaltens im Sinne einer krankhaften
Beeinträchtigung der Affektivität oder der Kontaktfä higkeit,
2. Störungen des Antriebes,
3. Störungen des Erfassens (perzeptive Funktionen),
4. Störungen der Konzentrationsfähigkeit,
5. Störungen der Merkfähigkeit.
Die Diagnosestellung und der Beginn der Behandlung müssen vor der Vollen-dung des 9. Lebensjahres erfolgt sein.
405 Autismus-Spektrum-Störungen, sofern die Diagnose durch
eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Ju gendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendme dizin mit Schwerpunkt Entwicklungspädiatrie bestätigt wor den ist
XVII. Sinnesorgane
a. Auge
Code Bezeichnung und Erläuterungen
411 Angeborene Fehlbildungen der Lider, sofern eine Opera
tion notwendig ist
412 Angeborene Ptose, sofern sie im Aufblick von <30° eine
Beeinträchtigung der Sehachse verursacht
413 Aplasie der Tränenwege
415 Anophthalmus, Buphthalmus und angeborenes Glaukom
416 Angeborene Trübungen der Cornea mit Visusverminderung
auf 0,3 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Ope ration notwendig ist
417 Angeborener Nystagmus mit Visusverminderung auf 0,3
oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusver minderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Kor rektur) oder sofern eine Operation notwendig ist
418 Angeborene Anomalien der Uvea mit Visusverminderung
auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist
419 Angeborener Linsen- oder Glaskörpertrübungen sowie La
geanomalien der Linse mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusvermin derung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrek tur)
420 Frühgeborenenretinopathie (ROP)
421 Retinoblastom
422 Angeborene Erkrankungen und Anomalien der Netzhaut
(wie Lebersche kongenitale Amaurose, Chromatopsie, Al binismus, tapetoretinale Degenerationen wie Retinitis pig mentosa), die eine Visusverminderung auf 0,3 oder weni ger an einem Auge (mit Korrektur) oder eine Visusvermin derung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrek tur) verursachen
423 Angeborene Fehlbildungen und Erkrankungen des Nervus
opticus mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an ei nem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an bei den Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)
Code Bezeichnung und Erläuterungen
424 Angeborene Tumoren der Augenhöhle, die bis zum vollen
deten 5. Lebensjahr auftreten
425 Angeborene Refraktionsanomalien mit Visusverminderung
auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)
426 Angeborene zentrale Visusstörung (elementare Sehfunkti
onsstörungen wie Störungen des Gesichtsfelds, des Kon trastsehens, des Farbsehens und des Raumsehen) sowie angeborene kortikale Blindheit
427 Strabismus und Mikrostrabismus monolateralis, wenn eine
Amblyopie mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger (mit Korrektur) vorliegt
428 Angeborene Paresen von Augenmuskeln sowie Duane-
Syndrom, sofern Prismen, Operation oder orthoptische Be handlung notwendig sind
b. Ohr
Code Bezeichnung und Erläuterungen
441 Angeborene Ohratresie (inklusive Anotie und Mikrotie) und
Gehörgangsatresie (knöchern oder fibrös) mit Schalllei tungsstörung mit einem Hörverlust im Reintonaudiogramm von mindestens 30 dB bei zwei Messwerten der Frequen zen von 500, 1000, 2000 und 4000 Hz
443 Angeborene Spalte im Ohrbereich, Mittelohrfisteln und an
geborene Trommelfelldefekte. Ohranhängsel sind kein Ge burtsgebrechen im Sinne der IV
444 Angeborene Mittelohrfehlbildung mit ein- oder doppelseiti
ger Schwerhörigkeit mit einem Hörverlust im Reintonaudio gramm von mindestens 30 dB bei zwei Messwerten der Frequenzen von 500, 1000, 2000 und 4000 Hz
446 Angeborene Schallempfindungsstörung mit einem Hörver
lust im Reintonaudiogramm von mindestens 30 dB bei zwei Messwerten der Frequenzen von 500, 1000, 2000 und
4000 Hz sowie angeborene Taubheit
447 Angeborenes Cholesteatom
XVIII. Stoffwechsel und endokrine Organe
Code Bezeichnung und Erläuterungen
450 Angeborene lysosomale Stoffwechselkrankheiten wie Mu
copolysaccharidosen, Morbus Gaucher, Niemann-Pick, so fern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zent rum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
451 Angeborene Störungen des Kohlehydrat-Stoffwechsels, so
fern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zent rum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
452 Angeborene Störungen des Aminosäuren- und Eiweiss
stoffwechsels inklusiv Harnstoffzyklus und Organazidurie, sofern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk be gleitet wird
453 Angeborene Störungen des Fett, Fettsäuren- und Lipopro
tein-Stoffwechsels wie Smith-Lemli-Opitz-Krankheit, here ditäre Hypercholesterinämie, hereditäre Hyperlipämie, so fern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zent rum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
454 Angeborene Glykosylierungsstörungen, sofern die Diag
nose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Be handlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
455 Angeborene Störungen des Purin- und Pyrimidin-Stoff
wechsels wie Xanthinurie, sofern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselre ferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
456 Angeborene Störungen im Stoffwechsel von Mineralstoffen
inklusive Spurenelementen sowie von Vitaminen, Co-Fak toren und Neurotransmittern, sofern die Diagnose in einem
Code Bezeichnung und Erläuterungen medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselre ferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird (beim Morbus Wilson auch durch die Fachärztin oder den Facharzt für Kinder und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Gastro enterologie und Hepatologie)
457 Angeborene Porphyrien und angeborene Bilirubinstoff
wechselstörungen
458 Angeborene Störungen der Leberenzyme wie Gallensäure
synthesedefekte
459 Angeborene Störungen der Pankreasfunktion (primäre
Pankreasinsuffizienz [wie beim Shwachman-Syndrom])
460 Angeborene mitochondriale Stoffwechselstörungen, sofern
die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
461 Angeborene Störungen des Knochen-Stoffwechsels wie
Hypophosphatasie, Vitamin-D-resistente Rachitisformen
462 Angeborene Störungen der hypothalamohypophysären
Funktion (hypophysärer Kleinwuchs, Diabetes insipidus, entsprechende Funktionsstörungen beim Prader-Willi-Syn drom und beim Kallmann-Syndrom)
463 Angeborene Störungen der Thyreoidea-Funktion (Athy
reose und Hypothyreose)
464 Angeborene Störungen der Parathyreoidea-Funktion (Hy
poparathyreoidismus und Pseudohypoparathyreoidismus)
465 Angeborene funktionelle und strukturelle Störungen der
Nebennieren (adrenogenitales Syndrom), sofern die Diag nose durch ein DSD-Team bestätigt wurde
466 Angeborene Störungen der Gonaden-Funktion (Androgen-
und Östrogen-Synthesestörung, Androgen- und Östrogen rezeptor Resistenzen), sofern die Diagnose durch ein DSD-Team bestätigt wurde
467 Angeborene molekulare Defekte, die zu multisystemischen
komplexen Krankheiten führen, sofern die Diagnose in ei nem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwech selreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
468 Phaeochromozytom und Phaeochromoblastom
Code Bezeichnung und Erläuterungen
469 Angeborene Tumoren der Nebennierenrinde
470 Angeborene peroxysomale Stoffwechselstörungen, sofern
die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird
XIX. Missbildungen, bei denen mehrere Organsysteme betrof fen sind
Code Bezeichnung und Erläuterungen
480 Cystische Fibrose (Mucoviszidose), sofern die Diagnose in
einem Zentrum für Cystische Fibrose gestellt wurde
481 Neurokutane Syndrome wie Neurofibromatose, tuberöse
Sklerose Bourneville und Incontinentia pigmenti
482 Phakomatosen mit Gefässkomponenten wie von Hippel-
Lindau, Rendu-Osler, Sturge-Webber-Krabbe
484 Ataxia teleangiectatica (Louis Bar)
485 Angeborene Dystrophien des Bindegewebes wie beim
Marfan-, Ehlers-Danlos- oder Loeys-Dietz-Syndrom, Cutis laxa congenita, Pseudoxanthoma elasticum
486 Teratome und andere Keimzell-Tumoren wie Dysgermi
nom, embryonales Karzinom, gemischter Keimzelltumor, Dottersack-Tumor, Choriokarzinom, Gonadoblastom
488 Störungen der Gonadenfunktion und des Wachstums beim
Turner-Syndrom sowie Störungen des Wachstums beim Noonan-Syndrom, sofern eine Therapie notwendig ist. We der das Turner-Syndrom noch das Noonan-Syndrom als solche sind Geburtsgebrechen im Sinne der IV.
489 Trisomie 21 (Down-Syndrom)
XX. Weitere Gebrechen
Code Bezeichnung und Erläuterungen
490 Folgen von angeborenen Infektionskrankheiten, wie HIV,
Lues congenita, Toxoplasmose, Zytomegalie, kongenitaler viraler Hepatitis, inklusive zugehörige Embryo- und Fetopa thien
492 Doppelfehlbildungen (siamesische Zwillinge)
Code Bezeichnung und Erläuterungen
493 Folgen von Embryo- und Fetopathien durch Noxen wie Al
kohol oder Medikamente
494 Neugeborene mit einem Gestationsalter bei Geburt unter
28 0/7 Schwangerschaftswochen bis zum Tag des ersten
Spitalaustritts nach Hause
XXI. Angeborene Leiden ausserhalb des Anhangs GgV-EDI
Code Bezeichnung und Erläuterungen
502 Angeborene Intelligenzminderung
503 andere Geburtsgebrechen ausserhalb der GgV-EDI
Krankheiten und Unfälle
XXII. Infektionen und parasitäre Krankheiten
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle
601 801 Tbc der Atmungsorgane
602 802 Andere Formen von Tbc
603 803 Poliomyelitis
Übrige Infektions- und parasitäre Krankheiten
604 804 (excl. Nervensystem, siehe unter XXVII, und
Atmungsorgane, siehe unter XXX)
XXIII. Neubildungen (Tumoren)
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle
611 811 Bösartige Tumoren
Neubildungen der lymphatischen und blutbilden den Organe (Lympho- und Retikulosarkom, Lym
612 812 phogranulomatose, andere Lymphome, Multiples
Myelom, Leukaemie und Aleukaemie, Mycosis fungoides)
613 813 Andere Neubildungen
XXIV. Allergien, Stoffwechsel- und Ernährungskrankheiten, Störungen der inneren Sekretion
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle
621 821 Asthma bronchiale
622 822 Übrige Allergien
623 823 Diabetes mellitus
624 824 Übrige endokrine (hormonale) Störungen
Ernährungs-, Stoffwechsel- und Vitaminmangel 625 825 krankheiten (siehe auch unter XXXI)
XXV. Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe (exkl. Neubildungen)
Neubildungen der lymphatischen und blutbildenden Organe (Lym pho- und Retikulosarkom, Lymphogranulomatose, andere Lym phome, Multiples Myelom, Leukaemie und Aleukaemie, Mycosis fungoides) - siehe unter XXIII.
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Blutkrankheiten und Milz (ausser Geburtsgebre 631 831 chen und Tumoren)
XXVI. Psychosen, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle
641 841 Schizophrenie
642 842 Manisch-depressives Kranksein (Zyklothymie)
643 843 Organische Psychosen und Leiden des Gehirns
Übrige Psychosen (seltenere Fälle, die nicht unter 641–643 bzw. 841–843 eingereiht werden können,
644 844 wie Mischpsychosen, sog. schizoaffektive Psycho
sen, Pfropfschizophrenie usw.); Involutionsdepres sionen
645 845 Psychopathie
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Psychogene oder milieureaktive Störungen; Neu rosen; Borderline cases (Grenzbereich Psychose – Neurose); einfache psychische Fehlentwicklungen z.B. depressiver, hypochondrischer oder wahnhaf 646 846 ter Prägung; funktionelle Störungen des Nerven systems und darauf beruhende Sprachstörungen, wie Stottern; psychosomatische Störungen, soweit sie nicht als körperliche Störungen codiert werden
647 847 Alkoholismus
648 848 Übrige Süchte (Toxikomanie)
Übrige geistige und charakterliche Störungen (ein schliesslich Sprachentwicklungsstörungen), Oligo 649 849 phrenie (Debilität, Imbezillität, Idiotie) – siehe unter XXI
XXVII. Nervensystem
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Gehirnblutungen und sonstige Gefässstörungen 651 851 des Zentralnervensystem
652 852 Encephalitis und Meningitis
653 853 Multiple Sklerose
Epilepsie, postnatal verursachte – ausser Geburts 654 854 gebrechen
655 855 Übrige Gehirnleiden
656 856 Leiden des Rückenmarks
Übrige Leiden des Nervensystems Poliomyelitis – 657 857 siehe unter XXII, 603
XXVIII. Sinnesorgane
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle
661 861 Augenleiden (Bindehaut, Lider und Orbita)
671 871 Ohrenleiden (äusseres, Mittel- und Innenohr)
XXIX. Kreislaufsystem
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Fieberhafte rheumatische Erkrankungen (Polyarth
681 881 ritis acuta und subacuta, Chorea minor) mit Kreis
laufkomplikationen
682 882 Organische Herzleiden, einschliesslich Herzinfarkt
683 883 Funktionelle Herzleiden und Zirkulationsstörungen
Hypertonie, Arteriosklerose, Aneurysma und an 684 884 dere Arterienerkrankungen
685 885 Venenleiden und Lymphgefässerkrankungen
XXX. Atmungsorgane
Tuberkulose – siehe unter XXII, 601 und 602, Asthma bronchiale – siehe unter XXIV, 621
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle
691 891 Infektionen der Luftwege
692 892 Pneumokoniosen (incl. Silikose)
693 893 Übrige Leiden der Atmungsorgane (ausser Tbc)
XXXI. Verdauungsorgane
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Leiden des Verdauungskanals (Mund, Speise 701 901 röhre, Magen und Darm) incl. Hernien
702 902 Leber- und Gallenwegleiden
Leiden der Bauchspeicheldrüse (excl. Diabetes 703 903 mellitus)
XXXII. Harn- und Geschlechtsorgane
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle
711 911 Leiden der Nieren und Harnwege
712 912 Leiden der Geschlechtsorgane
2/22 XXXIII. Haut- und Unterhautzellgewebe
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Veränderungen der Haut und des Unterhautzellge 721 921 webes (excl. XXIII Tumoren und XXIV Allergien)
XXXIV. Knochen und Bewegungsorgane
Polyarthritis rheumatica acuta – siehe unter XXIX, 681
Krank Un Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Primär-chronischer Gelenkrheumatismus (inkl. 731 931 Morbus Bechterew)
732 932 Coxarthrose
733 933 Übrige Arthrosen
734 934 Epiphysenlösung
735 935 Perthes’sche Krankheit
Spondylosen und Osteochondrosen (inkl. Scheuer 736 936 mannsche Krankheit)
737 937 Idiopathische Skoliose
Übrige Veränderungen an Knochen und Bewe 738 938 gungsorganen (Bänder, Muskeln und Sehnen)
Anhang 2: Funktionsausfallcodes
Code Bezeichnung und Erläuterungen
0 Keine Funktionsausfälle
1 Para- und Tetraplegie
2 Funktionsausfälle der oberen Extremitäten (Amputationen,
andere Verstümmelungen, Arthrosen, periphere Lähmun gen u.ä.)
3 Funktionsausfälle der unteren Extremitäten (Amputationen
usw. wie oben)
4 Funktionsausfälle an oberen und unteren Extremitäten
(Amputationen usw.)
5 Funktionsausfälle im Bereich des Stammes
8 andere Funktionsausfälle im Bereich des Bewegungsappa
rates
10 Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes
21 Blindheit beidseitig
22 hochgradige Sehschwäche beidseitig
28 übrige Beeinträchtigung der Augenfunktionen (wie einsei
tige Blindheit oder Amblyopie, Strabismus, Farben- oder Nachtblindheit usw.)
30 Taubheit
31 Schwerhörigkeit beidseitig
32 übrige Beeinträchtigungen der Ohrfunktionen (einseitige
Taubheit, Tinnitus usw.)
33 Störungen der Kiefer- und Mundfunktionen
41 Sprachstörungen (Stottern, Poltern, Aphasien usw.)
42 Störungen der geschriebenen Sprache (Dyslexie, Dys
orthographie usw.)
50 Motorische Störungen bei organischen Hirnveränderungen
(Hemiplegien, Ataxien, Hemiparesen, Dyskinesien usw.)
52 Geistesschwäche (Oligophrenie und Demenz)
55 Psychoorganische Störungen (POS)
61 Verhaltensstörungen
65 Mehrfache Funktionsausfälle geistiger und psychischer Art
70 Störungen der Atemfunktionen und des Blutgasaustau
sches
72 Störungen der Nierenfunktionen
73 Störungen der Funktionen des Verdauungstraktes
74 Störungen der Funktion der Leber
Code Bezeichnung und Erläuterungen
75 Störungen der Kreislauffunktionen (Herzinsuffizienz, Hy
pertonie usw.)
81 Mehrfache Funktionsausfälle körperlicher Art
91 Mehrfache Funktionsausfälle geistiger, psychischer und
körperlicher Art
Anhang 3: Übersichtstabelle Zusatzcodes berufliche Eingliede rung
Übernahme Haftung für Wiedereingliederungs-
Durchführungsstelle Durchführungsort Verknüpfte Verfügung UV IV - Deckung Schäden im Einsatzbe
massnahme trieb Abklärungsmassnahmen
296 Beruflich-medizinische Abklärungen zur Eingliederungsfähigkeit x x x x
Frühintervention
561 Anpassungen des Arbeitsplatzes x
562 Ausbildungskurse x
565 Sozial-berufliche Rehabilitation x x x
566 Beschäftigungsmassnahme x x x
567 Stellensuche x
568 Arbeitsplatzerhalt x
569 Berufsberatungsgespräche und -analyse x
570 Berufsberatungsmassnahmen x x x
571 Coaching-Leistung x
Beratung und Begleitung
577 Suche Einsatzplatz Art. 14quater IVG während Eingliederungsprozess x x
Beratung und Begleitung Art. 14quater IVG während Eingliederung (bei geltend
578 x x
machen des Anspruchs)
579 Coaching-Leistung Art. 14quater IVG während Eingliederung x x x
580 Beratung und Begleitung Art. 14quater Abs. 3 und 4 IVG x
Integrationsmassnahmen
584 Arbeit zur Zeitüberbrückung x x x x
587 Beitrag Arbeitgeber x x
590 Integrationsmassnahmen für Jugendliche x x x x
591 Aufbautraining x x x x
592 Arbeitstraining x x x x
Berufsberatung und Brückenangebote
531 Berufsberatungsgespräche und -analyse x x
532 Vorbereitende Massnahme in der Berufsberatung x x x x
533 Vertiefte Abklärung möglicher Berufsrichtungen x x x x
536 Spezialisierte kantonale Brückenangebote x x x
Erstmalige berufliche Ausbildung
401 Ausbildungen auf Tertiärstufe x x x x
402 Allgemeinbildende Schulen x x
410 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ x x
420 Eidgenössisches Berufsattest EBA x x
Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in geschützter Werkstätte (z.B. PrA
425 x x
INSOS, IV-Anlehre)
426 Andere Ausbildungen zur beruflichen Eingliederung x x x x
427 Gezielte Vorbereitung x x x x
447 Berufliche Weiterausbildung x x x x
Umschulung
451 Ausbildungen auf Tertiärstufe x x x x
452 Allgemeinbildende Schulen x x
460 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ x x
470 Eidgenössisches Berufsattest EBA x x
Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in geschützter Werkstätte (z.B. PrA
475 x x
INSOS, IV-Anlehre)
476 Andere Ausbildungen zur beruflichen Eingliederung x x x x
477 Gezielte Vorbereitung x x x x
500 Wiedereinschulung in bisherigen Beruf x x x x
Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih und Einarbeitungszuschuss
538 Stellensuche x x
539 Arbeitsplatzerhalt x x
540 Arbeitsversuch x x x x
543 Personalverleih x x
544 Entschädigung für Beitragserhöhungen in Personalverleih x x
545 Einarbeitungszuschuss x x
Entschädigung an Arbeitgeber für Beitragserhöhungen der obligatorischen
551 x x
beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung