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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 178

26. Oktober 2005

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens - Inkrafttreten Die Schweiz hat am 25. September 2005 die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkom- mens mit der EU auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten angenommen. Diese Ausdehnung muss ratifiziert werden, bevor sie voraussichtlich anfangs 2006 in Kraft treten kann.

Ab diesem Zeitpunkt koordiniert die Schweiz auch gegenüber diesen Staaten ihre Sozial- versicherungen nach dem Muster der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Die bestehenden bilateralen Abkommen mit der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern werden suspendiert. Sie gelten nur noch für Personen, die nicht dem Freizügigkeitsab- kommen unterstellt sind (vgl. Rz 1001 ff. KSBIL). Im Verhältnis zu Estland, Lettland, Li- tauen, Malta und Polen treten wir erstmals in sozialversicherungsrechtliche Beziehungen.

Als Arbeitsdatum für das Inkrafttreten der Erweiterung gilt der 1. Januar 2006. Sobald das definitive Datum bekannt ist, werden wir informieren.

AHV/EL Mitteilung Nr. 178 vom 26.10.2005 | Lexipedia | Lexipedia