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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 178

26. Oktober 2005

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens - Inkrafttreten Die Schweiz hat am 25. September 2005 die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkom- mens mit der EU auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten angenommen. Diese Ausdehnung muss ratifiziert werden, bevor sie voraussichtlich anfangs 2006 in Kraft treten kann.

Ab diesem Zeitpunkt koordiniert die Schweiz auch gegenüber diesen Staaten ihre Sozial- versicherungen nach dem Muster der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Die bestehenden bilateralen Abkommen mit der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern werden suspendiert. Sie gelten nur noch für Personen, die nicht dem Freizügigkeitsab- kommen unterstellt sind (vgl. Rz 1001 ff. KSBIL). Im Verhältnis zu Estland, Lettland, Li- tauen, Malta und Polen treten wir erstmals in sozialversicherungsrechtliche Beziehungen.

Als Arbeitsdatum für das Inkrafttreten der Erweiterung gilt der 1. Januar 2006. Sobald das definitive Datum bekannt ist, werden wir informieren.