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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

8. Juli 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 253

Migration des zentralen Versichertenregisters NRA zum NRA/UPI Registerharmonisierung: Verfahren für die Korrektur von Personalien mit Datenquelle des ak- tuellen Datensatzes „Einwohnerregister“ (Aktueller Datensatz einer versicherten Person = Masterrecord = oberste Zeile in Telezas3)

Diese AHV-Mitteilung ergänzt und ersetzt teilweise die Randziffern 3107 bis 3112 der Wegleitung über Versicherungsausweis und individuelles Konto, 318.106.02 (WL VA/IK). Sie regelt ausschliesslich das Verfahren für die Korrektur von Personalien, bei welchen die Datenquelle des Masterrecords in UPI das Einwohnerregister ist.

Im Gegensatz zu den Daten in den Bundesregistern Infostar, ZEMIS, Ordipro und Vera werden Kor- rekturen von Informationen in den einzelnen Einwohnerregistern nicht an UPI zurückgemeldet. Des- halb erlaubt die ZAS den Ausgleichskassen in ganz bestimmten Fällen die Korrektur von Personalien mittels MZR 15.

Voraussetzungen für die Anwendung dieser Korrekturmöglichkeit sind: • Die Datenquelle des Masterrecords im UPI (gemäss Telezas3 oder Webservice) ist das Ein- wohnerregister. • Es handelt sich um einen effektiv nachweisbaren Fehler in den Personalien. Fehler können sein: Schreibfehler im offiziellen Namen, falsches Geburtsdatum. • Der Fehler ist mit einer Kopie eines amtlichen Dokuments (Familienbüchlein, Familienaus- weis, gültige Identitätskarte oder Pass) nachzuweisen. • Die Korrektur muss dazu führen, dass die offiziellen Schreibweisen angewendet werden. Da- bei sind Allianznamen und verkürzte Rufnamen keine offiziellen Namen. (Beispiel: Der Eintrag MUELLER-MEIER, GRETI sollte somit in MUELLER, MARGARETA geändert werden.)

Vorgehen: • Die Durchführungsstelle prüft das Änderungsbegehren des Versicherten in Bezug auf die obenstehenden Kriterien. • Die Korrektur wird mittels MZR 15 erfasst und gemeldet. Gleichzeitig ist dem Kontrollbüro der ZAS die Kopie des amtlichen Dokuments zuzustellen. Dies kann mittels Fax (022 795 97 12) oder durch Einscannen und Mailen an registrescentraux@zas.admin.ch geschehen.

In den nächsten 18 Monaten werden in Infostar die noch fehlenden Daten nacherfasst. Damit nimmt die Anzahl der Datensätze ab, bei welchen die Datenquelle des Masterrecords in UPI das Einwohner- register ist. Ein Eintrag in Infostar führt in der Folge dazu, dass dieser zum Masterrecord wird. Es ist

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 253

deshalb wichtig, dass die Durchführungsstellen diese Korrekturmöglichkeit mittels MZR 15 zurückhal- tend nutzen.

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