Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
05. Mai 2011
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 282
Neue Weisung über die Aktenführung; Erinnerung
Einreichen von Geschäftsberichten der Ausgleichskassen
Alle Ausgleichskassen sind gebeten, dem BSV künftig bis am 30. Juni ihren Geschäftsbericht des Vorjahres einzureichen (im PDF-Format an die E-Mail-Adresse BSVRegistratur@bsv.admin.ch ).
Dem BSV dienen die Geschäftsberichte dazu, das aus den Revisionsberichten und statistischen Da- ten gewonnene Bild über die Geschäftstätigkeit der Ausgleichskassen abzurunden. Zudem basiert der Grundsatzentscheid des Bundesarchivs über die Anbietepflicht für die Verbandsausgleichskassen auf dem Vorhandensein dieser Berichte beim BSV.
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 92 24, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch