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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

05. Mai 2011

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 282

Neue Weisung über die Aktenführung; Erinnerung

Einreichen von Geschäftsberichten der Ausgleichskassen

Alle Ausgleichskassen sind gebeten, dem BSV künftig bis am 30. Juni ihren Geschäftsbericht des Vorjahres einzureichen (im PDF-Format an die E-Mail-Adresse BSVRegistratur@bsv.admin.ch ).

Dem BSV dienen die Geschäftsberichte dazu, das aus den Revisionsberichten und statistischen Da- ten gewonnene Bild über die Geschäftstätigkeit der Ausgleichskassen abzurunden. Zudem basiert der Grundsatzentscheid des Bundesarchivs über die Anbietepflicht für die Verbandsausgleichskassen auf dem Vorhandensein dieser Berichte beim BSV.

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 92 24, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch