Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen; gültig ab 01.01.2027, Stand: 01.06.2026
Weisungen für die Revision der AHV-Aus- gleichskassen
Gültig ab 1. Januar 2027
Stand: 1. Juni 2026
318.107.07 d WRAK
06.26
Vorwort zur Kompletterneuerung per 1. Januar 2027
Veränderung Umfeld
Nach der Generalüberholung der früheren Weisungen auf den
1.1.2004 folgte eine längere Phase der Stabilität mit nur wenig Än-
derungen. Die sich mit der Zeit eingebürgerte Praxis für die Revisi- onsplanung, die auch in der ab 2013 gültigen und inzwischen aufge- hobenen Arbeitshilfe von EXPERTsuisse abgebildet war, war für diese stabile Phase angemessen und sinnvoll.
Seit Beginn der 2020er-Jahre ist diese stabile Phase vorbei und sämtliche Leistungen der ersten Säule haben Reformen durchlau- fen. Zusätzlich wurden diverse neue Leistungen zusätzlich einge- führt. Weitere Reformen und Anpassungen sind aktuell in der politi- schen Diskussion und es ist absehbar, dass bis auf weiteres mit di- versen kurzfristigen Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen zu rechnen ist.
Zusätzlich zu den Änderungen in der materiellen Rechtsanwendung bei der Durchführung der ersten Säule sind mit der Gesetzesvorlage «Modernisierung der Aufsicht» auf den 1.1.2024 auch diverse Neue- rungen im organisatorischen Bereich eingeführt worden, deren Übergangsfrist nun abläuft. Die bisherigen Weisungen wurden zwar wiederholt an diese Änderungen angepasst, aber diese Anpassun- gen führten noch nicht zu einer vollständigen Neuausrichtung der Berichterstattung auf die aktuellen Risiken. Da die Änderungen sig- nifikant sind, wurden diese Weisungen mit Wirkung auf den
1.1.2026 komplett erneuert. Neben neu eingeführten Elementen
sind auch bisherige weggefallen, denn für den Bereich Informations- sicherheit und Datenschutz wurde eine separate Weisung erlassen (Weisungen zu den Audits über die Informationssicherheit und den Datenschutz, WAID).
Die auf der Basis dieser Weisungen erstellten, aufsichtsrechtlichen Revisionsberichte sind eine zentrale Grundlage für verschiedene Akteure. Die Anforderungen an die Aussagekraft dieser Berichte sind aufgrund der Dynamik der Vorgaben und dem politischen Fo- kus auf die Änderungen in letzter Zeit deutlich gestiegen.
Risikoorientierte Aufsicht und risikoorientierte Prüfungsdurch- führung
Wie bereits bisher, bleiben sowohl die Aufsicht als auch die Prü- fungsdurchführung risikoorientiert. In diesen Weisungen wird nun aber erstmals ausgeführt, was unter risikoorientiert zu verstehen ist.
Aufgrund der Dynamik in den Anpassungen bei den gesetzlichen Vorgaben und dem damit verbundenen stärkeren Fokus der Politik auf die Auswirkungen und die einheitliche Umsetzung dieser Ände- rungen, musste auch die bisher relativ statische Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde wiederholt angepasst werden. In einem stati- schen Umfeld ist es vertretbar, wenn die Revisionsstelle die von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Prüfpunkte auf der Basis ihrer ei- genen Risikobeurteilung nur periodisch in einem mehrjährigen Zyk- lus und nicht jährlich durchführt. In einem dynamischen Umfeld ist die Aufsichtsbehörde hingegen auf aktuelle Erhebungen und Aussa- gen angewiesen, deswegen darf die Risikobeurteilung der vorge- setzten Stufe nicht durch die Risikobeurteilung der nachgelagerten Stufe übersteuert werden. Risikoorientierung bedeutet nicht, dass systematisch und regelmässig bestimmte Prüfpunkte ausgelassen werden können. Sondern Risikobeurteilung bedeutet, dass jede Stufe innerhalb des ihr vorgegebenen Rahmens entscheiden muss, wie sie vorgehen muss, um die notwendigen Aussagen machen zu können. Die Aufsichtsbehörde muss auf der Basis ihrer Risikoein- schätzung entscheiden, für welche der Hunderten von gesetzlichen Vorgaben sie eine konkrete Prüfungshandlung und Bestätigung ein- fordert. Diese Prüfpunkte sind verbindlich, da sie für die Weiterbear- beitung durch die Aufsichtsbehörde notwendig sind. Für den Revisor bedeutet das, dass er pro Prüfpunkt das Prüfvorgehen und den Prüfumfang definieren muss, um im Einklang mit seiner Risikobeur- teilung eine verlässliche Aussage machen zu können.
Zusammengefasst ergibt sich aus der Risikoanalyse der Aufsichts- behörde, was geprüft werden muss und aus der Risikoanalyse der Revisionsstellen, wie diese Punkte geprüft werden müssen.
Neue Struktur und zusätzliche Berichte
Aufgrund der EL-Reform und der Umsetzungsprobleme in mehreren Kantonen ist die Anforderung an die Prüfung und Berichterstattung im Bereich EL in den letzten Jahren stark gestiegen. Sowohl auf Bundesstufe als auch in den Kantonen häufen sich die Fragen und Diskussionen. Deshalb und aufgrund der signifikanten Kosten für die Kantone, fordern immer mehr Kantone mehr Transparenz und um- fassendere Berichte.
Neu wird deshalb für die EL- und ÜL-Prüfung ein separater Revisi- onsbericht erstellt. Dabei sind einerseits die Prüfpunkte für die mate- rielle Rechtsanwendung detaillierter formuliert und anderseits zu- sätzlich auch die Prüfanforderungen aus Sicht der Kantone aufge- nommen worden. Diese Kapitel sind daher neu auch nutzbar für die Revisoren in den Kantonen, in denen die Durchführung der EL Und ÜL nicht an die Ausgleichskassen übertragen worden ist.
Die Weisungen wurden deshalb neu gegliedert sind wie folgt aufge- baut:
Kapitel 1: Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze für die Prüfung von AHV-Ausgleichskassen;
Kapitel 2: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Hauptre- vision von AHV-Ausgleichskassen;
Kapitel 3: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Ab- schlussrevision von AHV-Ausgleichskassen;
Kapitel 4: Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze für die Prüfung von AHV-Ausgleichskassen EL- und ÜL-Stellen;
Kapitel 5: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Hauptre- vision im Bereich EL und ÜL;
Kapitel 6: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Ab- schlussrevision im Bereich EL und ÜL.
Die Weisungen treten auf den 1. Januar 2027 mit Anwendung für die Abschlussrevision 2026 in Kraft. Sie werden frühzeitig publiziert, damit sich die Revisoren darauf ausrichten können und die entspre- chenden Ressourcen rekrutieren können.
2.2.3 Beiträge der Selbständigerwerbenden, der
Nichterwerbstätigen und der Arbeitnehmenden ohne
Kapitel 4: Prüfungen für EL- und ÜL-Stellen, die von AHV-
Abkürzungen
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
AHVG Bundesgesetz über die AHV
AHVV Verordnung über die AHV
ALV Arbeitslosenversicherung
ANOBAG Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitge- ber
BSV Bundesamt für Sozialversicherung
BUE Betreuungsentschädigung
EAE Entschädigung des andern Elternteils
EL Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
ELV Verordnung über die EL
EO Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Ar- mee- und Zivilschutz
EOG Bundesgesetz über den Erwerbsersatz
FL Familienzulagen in der Landwirtschaft
FLG Bundesgesetz über die FL
HE Hilflosenentschädigung
IK Individuelles Konto
IV Invalidenversicherung
IVG Bundesgesetz über die IV
KAK Kantonale Ausgleichskasse
MSE Mutterschaftsentschädigung
MV Militärversicherung
MZR Meldung an das Zentrale Register
Rz Randziffer
ÜL Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
ÜLV Verordnung über Überbrückungsleistungen für äl- tere Arbeitslose
VA Versicherungsausweis
VAK Verbandsausgleichskasse
WBG Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen
ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
Kapitel 1: Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1100 Gestützt auf Artikel 68 und 68a AHVG sowie Artikel 159 lit.
a und b, Artikel 160 Absatz 1-3, Artikel 160bis und Artikel
169 AHVV, welche auch auf die IV, EO, EL, FL und ALV
anwendbar sind, werden die nachstehenden Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen (in der Folge AHV-Kassen genannt) erlassen. Sie gelten analog auch für die Revision der Zweigstellen gemäss Artikel 161 Absatz 1 und 2 AHVV. Die Prüfungen gemäss Artikel 159 lit. c AHVV werden in den Weisungen zu den Audits über die Informationssicher- heit und den Datenschutz (WAID) geregelt.
1.2 Mitwirkung der AHV-Kassen
1200 Die AHV-Kassen haben den Revisionsstellen alle verlang-
ten Unterlagen, Listen, Auswertungen, etc. zugänglich zu machen bzw. bei Bedarf bereit zu stellen sowie alle erfor- derlichen Auskünfte zu erteilen. Die AHV-Kassen haben die Revisionsstellen auch während des Jahres laufend über wichtige Vorkommnisse zu informieren.
1.3 Revisionsstellen
1300 Die Revision ist durch ein von der Eidgenössischen Revisi-
onsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassenes unabhängiges Revisionsunternehmen und unter Leitung eines dafür aner- kannten leitenden Revisors durchzuführen. Vom leitenden Revisor wird an Ort und Stelle eine aktive Mitwirkung bei der Revision erwartet. Er kann nach seinen Bedürfnissen Spezialisten zu einzelnen Fachgebieten beiziehen.
1.4 Allgemeine Grundsätze zur Prüfungstätigkeit
1400 Die Aufsicht über die AHV-Kassen erfolgt risikoorientiert
und beinhaltet nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch die materielle Aufsicht der gesetzeskonformen Durchfüh- rung. Das bedeutet, dass auf verschiedenen Ebenen Risi- koanalysen erfolgen müssen, aus denen der jeweilige Handlungsbedarf abgeleitet wird. Die Analyse einer be- stimmten Ebene darf die Beurteilung von der darüberlie- genden Ebene nicht übersteuern.
Die Aufsichtsbehörde gibt aufgrund der geltenden Gesetze, der politischen Anforderungen und ihrer ei- genen Risikobeurteilung, die in den Randziffern for- mulierten Prüfpunkte vor;
Die Revisoren legen das Prüfvorgehen und der Prüf- umfang zur Bestätigung der einzelnen Prüfpunkte aufgrund der obgenannten Vorgaben sowie ihrer ei- genen Beurteilung fest.
1401 Alle Randziffern sind zu prüfen, sofern die Tätigkeiten in
der AHV-Kasse durchgeführt werden. Die Revisionsstellen entscheiden aufgrund ihrer Kenntnisse über die jeweilige AHV-Kasse, den berufsüblichen Standards und zusätzli- cher Abklärungen eigenverantwortlich darüber, welche Prü- fungshandlungen sie in welchen Prüfungsgebieten zur ob- jektiven Beurteilung der Geschäftstätigkeit benötigen. In je- dem Fall sind auch Fallprüfungen durchzuführen und die geprüfte Anzahl anzugeben. Über den Umfang entscheidet die Revisionsstelle. Ihr Entscheid ist zu dokumentieren und gegebenenfalls gegenüber den Empfängern der Revisions- berichte und der AHV-Kasse zu begründen.
1.5 Allgemeine Grundsätze zur Berichterstattung
1500 Im Revisionsbericht ist
– aufzuzeigen, ob die gesetzlichen Bestimmungen im Be- reich der Geschäftsführung (Hauptrevision) und im Be- reich der Führung der Buchhaltung (Abschlussrevision) eingehalten werden; – das Ergebnis der jeweiligen Revision zu erläutern;
– festzuhalten, ob und in welchen Bereichen welche Mass- nahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse empfohlen werden; – anzugeben, falls die Pendenzensituation in Geschäftsbe- reichen kritisch wird; – anzugeben, ob und in welchen Bereichen Empfehlungen zur Optimierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisionsstelle abgegeben werden.
Die Revisionsberichte enthalten Aussagen zu allen Prüf- punkten. Dabei sind Eigenheiten der jeweiligen AHV-Kas- sen aufzuführen und zu berücksichtigen.
Den Revisionsberichten muss entnommen werden können, ob das Revisionsunternehmen ein Mandat von der AHV- Kasse während der drei Jahre vor Aufnahme der Revision inne gehabt hat. In einem solchen Fall muss über Inhalt und Dauer sowie die Personen, welche dieses Mandat rea- lisiert haben, berichtet werden.
Feststellungen, welche ein umgehendes Handeln der Kas- senverantwortlichen verlangen, sind den Aufsichtsbehör- den unverzüglich anzuzeigen.
1.6 Besondere Prüfungen
1600 Für die Vornahme besonderer Prüfungen und die diesbe-
zügliche Berichterstattung bleiben spezielle Weisungen des BSV vorbehalten. Wünscht der Kassenvorstand einer Verbandsausgleichs- kasse bzw. die Verwaltungskommission einer kantonalen Ausgleichskasse, in Ausübung der gesetzlichen Befug- nisse die Vornahme einer besonderen Prüfung, so ist de- ren Ergebnis vollständig in die ordentliche Berichterstat- tung der Revisionsstelle aufzunehmen.
Kapitel 2: Hauptrevision
2. Struktur der Berichterstattung zur Hauptrevision
2000 Das Berichtskonzept für die Revisionen der AHV-Kassen
gliedert sich in drei Teile:
1. Einleitung und Zusammenfassung des Prüfungsergeb-
nisses: – Hauptrevision, Prüfperiode, AHV-Kasse und AHV-Kas- sennummer; – Angabe der Daten der Revision; – Angabe der Personen, welche die Revision durchführten; – Angabe des leitenden Revisors; – Angabe der Anzahl Tage pro Revisor/in, die für die Revi- sion der AHV-Kasse eingesetzt wurden (Tabelle); – Zusammengefasstes Schlussergebnis mit Hinweisen auf alle Mängel mit Angabe der Kapitel. Die festgestellten Mängel dürfen nicht einzig Gegenstand eines separaten Dokuments oder einer gesonderten Besprechung sein; – Aufführen der Bereiche, in welchen Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse empfohlen werden; – Angabe in welchen Bereichen Empfehlungen zur Opti- mierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisionsstelle vorgeschlagen werden; – Schlussbemerkungen; – Datum und Unterschrift.
2. Fortlaufende Berichterstattung:
– Zu allen unter Kapitel 2 erwähnten Prüfungsgebieten un- ter Angabe der entsprechenden Titel. Die jeweils unter den Prüfungsgebieten aufgeführten Punkte entsprechen den minimalen Anforderungen bei der Prüfung und der Analyse einer bestimmten Randziffer und sind nicht ab- schliessend. Entfällt das entsprechende Gebiet im Ge- schäftsbereich der AHV-Kasse, ist dies explizit unter dem entsprechenden Prüfungsgebiet aufzuführen;
– Fälle, die zu Bemerkungen Anlass geben oder auf einen Fehler der AHV-Kasse zurückzuführen sind, sind mit An- gabe der AHV-Nummer bzw. der Abrechnungsnummer und den bis zum Ende der Revision getroffenen Mass- nahmen im Bericht aufzuführen; – Bei Erlassen und Abschreibungen ist immer zu prüfen, ob die Rückerstattungsforderungen aus Fehlern der AHV-Kasse entstanden sind; – Werden in einer Randziffer keine Mängel festgestellt, ist dies entsprechend zu vermerken.
3. Anhänge:
In jedem Fall die Angaben gemäss Kapitel 2.7. Falls die Revisionsstelle zum Schluss kommt, dass die Be- arbeitungsdauer und der Pendenzenstand zu hoch sind, kann die «Arbeitshilfe Beurteilung Pendenzen» (siehe Ka- pitel 2.7) für die Berichterstattung verwendet werden.
2001 Abgabefristen:
Die Revisionsberichte sind innert Monatsfrist nach Ab- schluss der Revision gleichzeitig, dem Kassenvorstand (als Vertreter der Gründerverbände) bzw. der Verwaltungskom- mission, dem BSV, der ZAS und der AHV-Kasse zuzustel- len. Falls der Kanton dies wünscht, kann bei kantonalen AHV-Kassen zusätzlich ein Exemplar an das zuständige Departement zugestellt werden.
Die Ablieferung hat für die Berichte über die Hauptrevision bis spätestens 15. Januar des folgenden Jahres zu erfol- gen.
2002 Bei festgestellten Mängeln und Empfehlungen ist grund-
sätzlich eine Stellungnahme der AHV-Kassen im Bericht wiederzugeben. Konnte diese nicht vor der Erstellung des definitiven Berichts eingeholt werden, hat die AHV-Kasse die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen des Berichtes eine entsprechende Stellungnahme an das BSV zu senden.
2.1 Bereich Organisation
2.1.1 Organisation der Ausgleichskasse
2101 Knappe und klare Analyse der Organisation der AHV-
Kasse sowie ihrer Organe und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Prüfen und berichten: A Datum des gültigen Kassenreglements bzw. des kanto- nalen Erlasses; B Zusammensetzung Kassenvorstand bzw. Verwaltungs- kommission (Name und Eintrittsdatum); C Auflistung Kassenleiter, Stellvertretung sowie der weite- ren Personen, die mit Geschäftsleitungsaufgaben betraut sind (Name und Verantwortungsgebiet); D Auflistung der Kriterien für die Beurteilung der Gewähr der einwandfreien Geschäftstätigkeit gemäss Art. 66a AHVG und Bestätigung, dass diese durch die Wahlor- gane geprüft und dokumentiert wurden; E Bestätigung, dass die Offenlegung der Interessensbin- dungen gemäss Art.132octies AHVV abgeklärt wurde; F Bestätigung, dass der Kassenvorstand bzw. die Verwal- tungskommission das Risikomanagementsystem (RMS) (Art. 132quater AHVV) genehmigt haben; G Bestätigung, dass der Kassenvorstand bzw. die Verwal- tungskommission das Qualitätsmanagementsystem (QMS) (Art. 132quinquies AHVV) genehmigt haben; H Bestätigung, dass der Kassenvorstand bzw. die Verwal- tungskommission das interne Kontrollsystem (IKS) (Art. 132sexies AHVV) genehmigt haben; I Beschreibung der Organisation des Rechtsdienstes; J Sicherstellung der Stellvertretungen bei planbaren und nicht planbaren Abwesenheiten in Schlüsselpositionen sowie deren laufende Überprüfung.
2.1.2 Rechtliche Verfahren
2102 Knappe und klare Analyse der Verfahrensbestimmungen.
Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Korrekte Durchführung des Einspracheverfahrens und des Beschwerdeverfahrens; – Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung; – Prüfung der Vergleiche im Leistungsbereich; – Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
2.1.3 Übertragene Aufgaben und Arbeiten durch Dritte
2103 Knappe und klare Analyse im Bereich übertragene Aufga-
ben und Arbeiten durch Dritte und ergänzende Stellung- nahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einbezug der bewilligten übertragenen Aufgaben in die Geschäftsabläufe; – Sicherstellung der Datensicherheit, des Datenschutzes, der Schweigepflicht und der Aktenaufbewahrung im Be- reich Kassenaufgaben durch Dritte.
Falls ein separater Bericht erstellt worden ist, muss die Analyse (ausser bei der EL und ÜL) alle Mängel, Massnah- men und Stellungnahmen der Kassendirektion beinhalten, die aus der Revision bei der übertragenen Aufgabe hervor- gegangen sind. Das Nichtbeachten der Gesetzgebung (Gesetz, Verordnung, Weisungen) ist als Mangel zu be- trachten. Bei jeder Hauptrevision muss eine separate Tabelle, die über die letzten vier Jahre alle durchgeführten Übertrage- nen Aufgaben auflistet, beigelegt werden (siehe Beispiel im Anhang Rz 2700). Die Mindestanforderungen sind fol- gende Punkte: – Name der übertragenen Aufgabe; – Rechnungskreis; – Bewilligungsdatum; – Bemerkung, ob in eigener Führung oder Abrechnungs- stelle.
2.2 Bereich Versicherungsunterstellung und Beiträge
2.2.1 Versicherungsunterstellung
2201 Knappe und klare Analyse über die Anwendung der
Rechtsvorschriften (schweizerisches und internationales Recht) im Bereich der Versicherungsunterstellung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Beschrieb der Vorkehrungen der AHV-Kasse, um die korrekte fakultative oder obligatorische Unterstellung der Versicherten sicherzustellen (Informationen an die Ar- beitgeber, kasseninterne Verfahrensabläufe); – Korrekte Unterstellung unter die obligatorische Versiche- rung; – Einhaltung der Vorschriften bei der Weiterführung der obligatorischen Versicherung sowie beim Beitritt; – Handhabung der EU-Formulare und Verkehr mit auslän- dischen Behörden via ALPS; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.
2.2.2 Beiträge der Unselbständigerwerbenden
2202 Knappe und klare Analyse über die Beitragserhebung der
Lohnbeiträge bei den Arbeitgebenden, sowie der Verbu- chung und der IK-Eintragung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Abklärung nicht zuzuordnender Einkommensmeldungen; – Freibeträge, Grenzwerte und bestehende Beitragspflicht; – Abgangsentschädigungen und Vorsorgeleistungen; – Angemessenheit der Vereinbarungen über Unkosten- pauschalen; – Korrekte Aufrechnung von Dividendenauszahlungen als Lohn; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.
2.2.3 Beiträge der Selbständigerwerbenden, der Nicht-
erwerbstätigen und der Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
2203 Knappe und klare Analyse über die Beitragsfestsetzung
und -erhebung der persönlichen Beiträge sowie der Verbu- chung und der IK-Eintragung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Weisungsgemässe Abgrenzung der selbständigen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit; – Frist- und sachgerechte Festsetzung der Akontobeiträge; – Steuermeldeverfahren und Überwachung der Penden- zen; – Korrekte definitive Festsetzung der Beiträge; – Herabsetzung, Erlass und Abschreibung inklusive Kor- rektur der IK und allfällige Information an weitere be- troffene Personen (Rz 3053 WSN); – Durchführung der Vergleichsrechnung bei Nichterwerb- stätigen; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.
2.2.4 Das Beitragsbezugs- und Inkassoverfahren
2204 Knappe und klare Analyse über das Verfahren des Bei-
tragsbezugs und der Zwangsvollstreckung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Korrektes und fristgerechtes Abrechnungsverfahren von Lohnbeiträgen; – Gewährung von Zahlungsaufschüben; – Durchführung des Mahn- und Inkassowesens; – Berechnung der Verzugs- und Vergütungszinsen; – Vornahme allfälliger Abschreibungen; – Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatz für entgangene Beiträge sowie Abklärungen der Strafverfah- ren aufgrund von Zweckentfremdung von Arbeitnehmer- beitragsanteilen;
– Korrekte und fristgerechte Durchführung von Konkurs- verfahren; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.
2.2.5 Kassenzugehörigkeit
2205 Knappe und klare Analyse des kasseninternen Registers
der Beitragspflichtigen und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Aktuelle Nachführung aller für ein korrektes Beitragsbe- zugsverfahren notwendigen Applikationen; – Korrekte Kassenzugehörigkeit bei Zu- und Abgängen von ganzen Gründerverbänden oder einzelnen Mitglie- dern bei VAK und den damit zusammenhängenden Mu- tationsmeldungen gegenüber den Zentralregistern der KAK; – Mutationswesen der Zentralregister (nur KAK).
2.3 Bereich Kontrollen
2.3.1 Arbeitgeberkontrollen
2301 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei den Arbeit-
geberkontrollen, beim Bezug, der Verbuchung und der IK- Eintragung der Feststellungen und ergänzende Stellung- nahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Überwachung der Termine und Festsetzung der nächs- ten Kontrolle inklusive Einhaltung der Vorschriften der Rz
2004.1 und 2006 KAA;
– Es sind keine bzw. nur die gemäss Rz 2013 KAA vorge- sehenen verjährten Beitragsjahre vorhanden; – Sachlich begründeter Verzicht auf Kontrollmassnahmen an Ort und Stelle; – Vollzug der Feststellungen bis zur Rechtskraft;
– Einbezug der Kontrollorgane bei Abänderungen der von diesen festgestellten Sachverhalten; – Bestätigung, dass nur Arbeitgeberkontrolleure nach Art. 68b AHVG tätig sind; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2.4 Bereich Leistungen
2.4.1 Ordentliche und ausserordentliche AHV/IV-Ren-
ten und HE
2401 Knappe und klare Analyse des Verfahrens zur Prüfung des
Leistungsanspruchs sowie der Bestimmung der Renten- höhe und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Er- gebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfen der korrekten Festsetzung der Rentenbeträge; – Prüfen der Eingabeparameter für Rentenanspruch und -berechnung sowie Beginn und Erlöschen der einzelnen Leistungsansprüche; – Fristgerechte Festsetzung und Auszahlung der Renten, Vorschusszahlungen (= provisorische Zahlungen) mit Angabe der Gründe sowie die Gewährung von Verzugs- zinsen; – Anwendung der aktuell gültigen Regelungen für Hinter- lassenenrenten; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Verrechnung und Drittauszahlung; – Einhaltung der Bestimmungen zum Rentenvorbezug oder -aufschub sowie zur einmaligen Neuberechnung bis zum Alter 70 (AHV21); – Erfassung und Meldung der möglichen Regressfälle an SUVA/MV und an den Regressdienst;
– Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2.4.2 IV-Taggeld
2402 Knappe und klare Analyse des Verfahrens für die Festset-
zung, die Verbuchung und die IK-Eintragung der Taggelder und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnis- sen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfen des massgebenden Einkommens; – Prüfen der Taggeld-Berechnungen; – Übereinstimmung der IV-Taggeldauszahlungen mit den Angaben auf den Taggeldbescheinigungen, Kürzungen, Besitzstände; – Fristgerechte Festsetzung und Auszahlung der Taggel- der; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und Abläufe in die- sem Geschäftsbereich.
2.4.3 Erwerbsausfallentschädigung (EO)
2403 Entschädigung für Dienstleistende und die Teilnahme an
Kaderausbildungskursen von J+S
Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen.
Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der von der AHV-Kasse erfassten Eingabepara- meter für den Leistungsanspruch und -berechnung der EO; – Fristgerechte Auszahlung/Gutschrift der Entschädigun- gen an die Arbeitgeber bzw. direkt an die Dienstleisten- den unter Beachtung der unterschiedlichen Behandlung der Sozialversicherungsbeiträge; – Behandlung der Gesuche für Zulagen für Betreuungs- kosten; – Anwendung des Systems SEODOR gemäss Rz 6012.2 ff WEO; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2404 Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der MSE-Berechnung sowie Beginn und Erlö- schung des Anspruchs; – Prüfung der Voraussetzungen bei Verlängerung der Ent- schädigungsdauer der MSE; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an die Mutter unter Beachtung
der unterschiedlichen Behandlung der Sozialversiche- rungsbeiträge; – Abklärung, ob der Mutterschaftsurlaub vor 98 Tagen be- endet wurde; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Weiterführung der MSE durch den anderen Elternteil nach dem Tod der Mutter; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2405 Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau
der Mutter) (EAE)
Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der EAE-Berechnung; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an den anderen Elternteil unter Beachtung der unterschiedlichen Behandlung der Sozial- versicherungsbeiträge; – Einhaltung der Rahmenfrist für den Bezug der Entschä- digung; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung;
– Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2406 Betreuungsentschädigung (BUE)
Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der BUE-Berechnung; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an die entschädigungsberechtig- ten Personen unter Beachtung der unterschiedlichen Be- handlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Aufteilung unter den Elternteilen; – Einhaltung der Rahmenfrist für den Bezug der Entschä- digung; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2407 Adoptionsentschädigung (nur für die EAK)
Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der Berechnung; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an die entschädigungsberechtig- ten Personen unter Beachtung der unterschiedlichen Be- handlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Aufteilung unter den Elternteilen; – Einhaltung der Rahmenfrist für den Bezug der Entschä- digung; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2.4.4 Familienzulagen in der Landwirtschaft
2408 Knappe und klare Analyse der Verfahren bei der An-
spruchsprüfung sowie der Festsetzung und der Verbu- chung der Familienzulagen in der Landwirtschaft und er- gänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Korrekte Abgrenzung zu den Leistungen nach FamZG; – Korrekte Gewährung der Zulagen nach FLG;
– Korrekte Beitragserhebung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung.
2.5 Bereich Individuelle Konti
2.5.1 Eröffnung und Führung der Individuellen Konti
2501 Knappe und klare Analyse der Verfahren bei der Eröffnung
von Individuellen Konti sowie deren Führung und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – IK-Eröffnung bei Neueintritt; – Eintragungen der Einkommen, Beitragszeiten, Abrech- nungsnummern sowie Schlüsselzahlen einschliesslich Herabsetzung, Erlass, Abschreibung und Korrektur; – IK-Führung in den Bereichen der EO, der Taggelder in der IV und der ALV, der Eintragungen aus Arbeitgeber- kontrollen; – IK-Eröffnung und Führung bei der Durchführung des Splittings im Scheidungsfall; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2.5.2 Zusammenruf der Individuellen Konti (ZIK)
2502 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der Über-
mittlung der Individuellen Konti beim IK-Zusammenruf und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Verfahren bei nachträglichen Eintragungen; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2.6 Buchführung
2600 Knappe und klare Analyse der Buchführung sowie des Ver-
fahrens des Geldverkehrs mit der ZAS und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Tagesaktuelle Nachführung aller Buchhaltungen; – Geldablieferung an die ZAS; – Geldanforderung bei der ZAS; – Führen des Liquiditätjournals gemäss Rz 1400 WBG; – Bestätigung, dass der von der ZAS einverlangte Auszug des Monatsausweises mit der Hauptbuchhaltung über- einstimmt; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.
2.7 Anhang
2700 Sofern nicht bereits in der betreffenden Randziffer aufge-
führt: – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich or- dentliche und ausserordentliche AHV/IV-Renten und HE, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich IV- Taggeld, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Er- werbsersatzordnung, die sich aus Fehlern der AHV- Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Famili- enzulagen in der Landwirtschaft, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben.
In jedem Fall aufzuführen: – Liste der Übertragenen Aufgaben – Organigramm
Übersicht über die übertragenen Aufgaben
Übersicht über die übertragenen Aufgaben
Ü.A. RK HR 2016 HR 2017 HR 2018 HR 2019 Bewilligung BSV
FAK in eigener Rechnung: FAK Schweiz 500 x x x 27.10.2016
ZH 501 x x x 27.10.2016
BE 502 x 19.09.2017 FAK-Abrechnungsstelle: RK
ZH 551 x Wechsel in eigene Geschäftsführung LU 553 x x x x tt.mm.yyyy UR 554 x x x x tt.mm.yyyy
SZ 555 x x x x tt.mm.yyyy OW 556 x x x x tt.mm.yyyy
NW 557 x x x x tt.mm.yyyy
GL 558 x x x x tt.mm.yyyy
ZG 559 x x x x tt.mm.yyyy
BL (von GEFAK) 563 x x x x tt.mm.yyyy
SH (von FAK Y) 564 x x fehlt
AR 565 x x x x tt.mm.yyyy
AI (von FAK Y) 566 x fehlt
SG 567 x x fehlt
GR 568 x x x x tt.mm.yyyy AG 569 x x x x tt.mm.yyyy
TI 571 x x x x tt.mm.yyyy VD (von FAK Y) 572 x x x fehlt GE (von FAK Y) 575 x fehlt AG (von FAK Y) 580 x x fehlt SZ (von FAK Y) 585 x fehlt
übrige:
Krankentaggeld CSS 610 x x Ende tt.mm.yyyy
Pensionskasse 630 x x x x tt.mm.yyyy
BBF Zürich 651 x x x x tt.mm.yyyy Arbeitslosenfonds LU 653 x x x x tt.mm.yyyy
Sozialfonds SH 664 x x tt.mm.yyyy Berufsbildung Tessin 671 x x x x tt.mm.yyyy
Kantonale Fonds VD 672 x x x tt.mm.yyyy Mutterschaft Genf 840 x x x x tt.mm.yyyy
Arbeitshilfe Beurteilung Pendenzen (nur im Bedarfsfall)
Bearbeitungs- ∅ Anzahl dauer Anzahl ∅ neue verarbei- Beurteilung interne Vorga- Bereich Prozess offene Prozesse tete Pendenzen- ben Prozesse pro Monat Prozesse situation gem. Gesetz / pro Monat Verordnung Dokumenten Triage
Rechtsdienst
Einsprachen
Beiträge
Leistungen
Beschwerden
Kantons- gericht Bundes- gericht
Beiträge
Erfassung ArG jP
Korrespondenz (ARG) BVG Anschlusskontrolle Berichtverarbeitung ArG-Kontrollen Durchführung ArG-Kontrollen
Erfassung SE
Erfassung NE
Steuermeldung SE
Steuermeldung NE
Z-Meldungen Steuern
Inkasso
Betreibungen
Fortsetzungsbegehren
Schadenersatz
Korrespondenz Inkasso
SHAB Inkasso
Renten
Anmeldung Altersrente
Anmeldung IV-Rente
IV-Taggelder
Neuberechnung nach Referenzalter
Splitting
Nachtrags-IK
Renten- Vorausberechnungen
EO/MSE/EAE
EO-Anmeldung
ME-Anmeldung
EAE-Anmeldung
Kriterien für Beurteilung
unproble- sämtliche offenen Prozesse können innerhalb der vorgegebenen matisch Bearbeitungsdauer (intern oder per Gesetz / Verordnung) erledigt werden einzelne Prozesse können nicht innerhalb der vorgegebenen erhöht Bearbeitungsdauer erledigt werden mehrere Prozesse (bis 10 % der offenen Prozesse) können nicht innerhalb kritisch der vorgegebenen Bearbeitungsdauer erledigt werden problema- mehr als 10 % der offenen Prozesse können nicht innerhalb tisch der vorgegebenen Bearbeitungsdauer erledigt werden
2.8 Mängelbehebung
2800 Knappe und klare Berichterstattung über den Stand der an-
lässlich der letzten Revision festgestellten Mängel. Es sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: – Festgehaltene Massnahmen, welche zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse vor- zunehmen waren; – Stand der anlässlich früherer Revisionen festgehaltenen Massnahmen.
2.9 Empfehlungen
2900 Knappe und klare Berichterstattung über den Stand der an-
lässlich der letzten Revision abgegebenen Empfehlungen. Es sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: – Festgehaltene Empfehlungen, welche zur Optimierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisi- onsstelle vorgeschlagen wurden; – Stand der anlässlich früherer Revisionen festgehaltenen Empfehlungen.
Kapitel 3: Abschlussrevision
3. Struktur der Berichterstattung zur Abschlussrevi-
sion
3000 Das Berichtskonzept für die Revisionen der AHV-Kassen
gliedert sich in drei Teile:
1. Einleitung und Zusammenfassung des Prüfungsergeb-
nisses: – Hauptrevision, Rechnungsjahr, AHV-Kasse und AHV- Kassennummer; – Angabe der Daten der Revision; – Angabe der Personen, welche die Revision durchführten; – Angabe des leitenden Revisors; – Angabe der Anzahl Tage pro Revisor/in, die für die Revi- sion der AHV-Kasse eingesetzt wurden (Tabelle); – Stellungnahme, ob die Buchhaltung während des Ge- schäftsjahres vorschriftsgemäss geführt wurde und ob der Jahresabschluss korrekt erstellt worden ist; – Zusammengefasstes Schlussergebnis mit Hinweisen auf alle Mängel mit Angabe der Kapitel. Die festgestellten Mängel dürfen nicht einzig Gegenstand eines separaten Dokuments oder einer gesonderten Besprechung sein; – Aufführen der Bereiche, in welchen Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse empfohlen werden; – Angabe in welchen Bereichen Empfehlungen zur Opti- mierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisionsstelle vorgeschlagen werden; – Schlussbemerkungen; – Datum und Unterschrift.
2. Fortlaufende Berichterstattung:
– Zu allen unter Kapitel 3 erwähnten Prüfungsgebieten un- ter Angabe der entsprechenden Titel. Die jeweils unter den Prüfungsgebieten aufgeführten Punkte entsprechen den minimalen Anforderungen bei der Prüfung und der Analyse einer bestimmten Randziffer und sind nicht ab- schliessend. – Feststellungen, die zu Bemerkungen Anlass geben oder auf einen Fehler der AHV-Kasse zurückzuführen sind, sind mit der Angabe der bis zum Ende der Revision ge- troffenen Massnahmen im Bericht aufzuführen; – Werden in einer Randziffer keine Mängel festgestellt, ist dies entsprechend zu vermerken.
3001 Abgabefristen:
Die Revisionsberichte sind innert Monatsfrist nach Ab- schluss der Revision gleichzeitig den Gründerverbänden, dem Kassenvorstand bzw. der Verwaltungskommission, dem BSV, der ZAS und der AHV-Kasse zuzustellen. Falls der Kanton dies wünscht, kann bei kantonalen AHV-Kas- sen zusätzlich ein Exemplar an das zuständige Departe- ment zugestellt werden. Die Ablieferung hat für die Be- richte über die Abschlussrevision bis spätestens 15. Mai des nachfolgenden Geschäftsjahres zu erfolgen.
3002 Erhält die Revisionsstelle Kenntnis von erheblichen Un-
stimmigkeiten oder ergeben sich solche Feststellungen während der Revision, so ist das BSV unverzüglich zu be- nachrichtigen.
3003 Bei festgestellten Mängeln und Empfehlungen ist grund-
sätzlich eine Stellungnahme der AHV-Kassen im Bericht wiederzugeben. Konnte diese nicht vor der Erstellung des definitiven Berichts eingeholt werden, hat die AHV-Kasse die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen des Berichtes eine entsprechende Stellungnahme an das BSV zu senden.
3.1 Inhalt der Abschlussrevisionsberichte
3.1.1 Allgemeine Grundsätze zur Berichterstattung
3101 Der Bericht hat in jedem Fall folgende Auskünfte zu enthal-
ten:
1. die durchgeführten Prüfungen und alle dabei gemachten
Feststellungen; bei Einzelfällen mit den notwendigen De- tailangaben;
2. das zusammengefasste Schlussergebnis mit Hinweis auf
allfällige Mängel (entsprechende Seitenzahlenangaben);
3. die von der Revision erfassten Gebiete, die Kontrollperi-
oden, die geprüften Einzelfälle und deren Zahl sowie die herangezogenen Unterlagen; bei Stichproben ist deren Verhältnis zum Geschäftsumfang anzugeben;
4. Art und Weise der vorgenommenen Prüfungen, soweit
diese in den Weisungen nicht ausdrücklich vorgeschrie- ben sind;
5. alle unter „Berichten“ verlangten Auskünfte. Darüber hin-
aus sind auch Angaben über besondere Feststellungen erwünscht.
3.2 Besondere Angaben bei der Abschlussrevision
3201 Bei der Abschlussrevision ist eingangs ausdrücklich zu be-
stätigen, dass sämtliche gemäss den vorliegenden Wei- sungen vorgesehenen Prüfungen vorgenommen wurden.
3202 Kann zufolge besonderer Umstände eine Rz nicht oder nur
teilweise geprüft werden oder erübrigt sich eine Prüfung, weil das betreffende Gebiet im Geschäftsbereich der AHV- Kasse entfällt (z.B. keine übertragene Aufgabe), ist dies zu begründen bzw. anzugeben.
3.3 Gegenstand der Prüfungen
3301 Die Abschlussrevision dient vor allem der Überprüfung der
vorschriftsgemässen Verbuchung der während des Ge- schäftsjahres vollzogenen Geschäftsvorfälle und der richti- gen Erstellung der Jahresrechnung.
3.4 Prüfungsgebiete
3.4.1 Umsatz- und Saldobilanz
3401 Im Bericht wiedergeben oder beilegen
– Umsatz- und Saldobilanz.
Prüfen und berichten
1. ob die Eröffnungsbilanz korrekt erstellt wurde;
2. Übereinstimmung des Totals der Umsatzbilanz mit je-
nem des Hauptbuchjournals;
3. Übereinstimmung der in der Jahresrechnung wiederge-
gebenen Bilanz und Verwaltungsrechnung mit den ent- sprechenden Zahlen der Saldobilanz und der Konten der Betriebsrechnung mit den Zahlen der Umsatzbilanz.
Berichten A ob die Abweichungen zwischen den Verkehrszahlen ge- mäss Umsatzbilanz und den in der Betriebs- und Verwal- tungsrechnung ausgewiesenen Betreffnissen nachge- wiesen sind.
3.4.2 Jahresrechnung
3402 Dem Bericht beilegen
– Kopie der der ZAS eingereichten Jahresrechnung (Bi- lanz, Betriebs- und Verwaltungsrechnung sowie Zusatz- blatt mit Angabe der Beiträge und Leistungen der über- tragenen Aufgaben).
Prüfen und berichten A ob die Jahresrechnung mit den Konten der Hauptbuch- haltung übereinstimmt; B ob bei AHV-Kassen mit selbständig abrechnenden Zweigstellen die Gesamtjahresrechnung mit der Rekapi- tulation der Einzeljahresrechnungen übereinstimmt; C ob die für Unterkonten zu erstellenden Saldolisten den Salden der entsprechenden Bilanzkonten entsprechen;
D ob die der ZAS zugestellte Jahresrechnung mit der ge- prüften übereinstimmt. Falls die AHV-Kassen keine Ko- pie der an die ZAS zugestellten unterzeichneten Jahres- rechnung zur Verfügung hat, kann diese von den Reviso- ren direkt bei der ZAS bestellt werden (revisio- nAK@zas.admin.ch).
3.4.3 Abschluss der Hauptbuchkonten
3403 Prüfen und berichten
A ob die Konten ordnungsgemäss abgeschlossen wurden.
3.4.4 Verkehr auf den Hauptbuchkonten
3404 Flüssige Mittel, Kapital- und Sachanlagen sowie Schulden
Prüfen und berichten
1. Bestände der Flüssigen Mittel, Kapital- und Sachanlagen
sowie Schulden per 31. Dezember;
2. Verkehr auf den entsprechenden Konten;
3. Nachführung des Inventarverzeichnisses für Mobilien;
4. Abschreibungen auf Immobilien und Mobilien.
Für die Bestandesprüfungen ist bei der Post eine Bestäti- gung der Geschäftsbeziehung einzuholen (Bestätigung Ge- schäftsbeziehung | PostFinance). Für Bankkonten, Wert- schriften und andere Zahlstellen kann auf entsprechende Auszüge oder Saldobestätigungen abgestellt werden. Sinngemäss ist bei der Prüfung der übertragenen Aufga- ben vorzugehen.
Berichten A über die per 31. Dezember ermittelten Bestände der Kontengruppen 10, 14–16 und 23 sowie über die Be- stände allfälliger kassenfremder Geldmittel und über die Art des Bestandesnachweises; B über den Verkehr auf den Konten der vorerwähnten Kon- tengruppen;
C wie die Unterschriftsberechtigungen auf den für die Ab- wicklung der AHV-Transaktionen notwendigen Konten geregelt sind; D ob die monatlichen Buchungen auf den Konten der Kon- tengruppen 12 und 22 gemäss Rz 502 WBG richtig vor- genommen wurden; E ob und aus welchem Grunde zwischen den Post- und Bankkonten (Konten 1011 und 1020) Überweisungen stattfanden; F ob innerhalb eines Monats oder über Monate hinweg Festgeld-Anlagen mit AHV/IV/EO-Fondsgeldern getätigt wurden; G über die vorgenommenen Abschreibungen; H wie die Immobilien und die Mobilien gegen Schäden (inkl. Kosten für die Wiederherstellung von Datenbestän- den) versichert sind.
3405 Abrechnungs- und Zahlungsverkehr mit den Beitragspflich-
tigen
Prüfen und berichten
1. Buchungen auf den Beitragskonten anhand der entspre-
chenden Belege;
2. Aufteilung des Verkehrs auf die einzelnen Rechnungs-
kreise bei Verwendung des Kontos 1101 gemäss Rz 605 WBG;
3. Aufteilung des Saldos des Kontos 1102 am Monatsende
auf die einzelnen Rechnungskreise gemäss Rz 606 WBG;
4. Übereinstimmung der Monatsrekapitulation der Beitrags-
buchhaltung mit den entsprechenden Konten der Haupt- buchhaltung; vorbehalten bleibt Rz 408 WBG.
Es muss sichergestellt sein, dass der Verkehr auf den Bei- tragskonten richtig und vollständig in der Monatsrekapitula- tion ausgewiesen ist.
Berichten A ob die anhand der Beitragskonten erstellten Saldolisten mit den Konten 1101 bzw. 1102, 1105 und 1106 überein- stimmen;
B ob Differenzen zwischen den Saldolisten und den unter A erwähnten Konten vorliegen und wenn ja, welche Vor- kehren für deren Abklärung getroffen wurden; C über die Gründe bedeutender Abweichungen gegenüber dem Vorjahr beim Saldo des Kontos 200.1101 bzw.
200.1102 (unter Berücksichtigung der Beitragsentwick-
lung).
3406 Übrige Kontokorrentkonten, Guthaben und Schulden (aus-
genommen Rz 3410)
Prüfen und berichten
1. Bestände der Kontengruppen 11, 13, 20, 21 und 24.
Berichten A über die Zusammensetzung der Debitoren und Kredito- ren (Konten 1301 und 2000); B ob die offenen Posten auf den Konten 1110, 1111, 1115 und 2115 noch zu Recht bestehen.
3407 Bundesrechtliche Leistungen und Durchführungskosten
Prüfen und berichten
1. ob die Konten der bundesrechtlichen Leistungen und
Durchführungskosten mit den Buchungsunterlagen über- einstimmen;
2. ob die Endresultate der Rentenrekapitulation und die in
den entsprechenden Betriebskonten ausgewiesenen Be- träge bei den Renten und Hilflosenentschädigungen übereinstimmen;
3. ob die allenfalls geführte Leistungsbuchhaltung mit der
Rentenrekapitulation und den Konten der Hauptbuchhal- tung übereinstimmt;
4. ob die der ZAS jährlich mitgeteilten Daten der Renten-
hauptauszahlung mit den tatsächlichen Auszahlungsda- ten übereinstimmen (Rz 1005 WBG).
3408 Abgrenzungs-/Ordnungskonten und Rückstellungen
Prüfen und berichten A über die Zusammensetzung der transitorischen Posten; B über die Bildung und Auflösung von Rückstellungen.
3409 Reserven
Prüfen und berichten
1. Einhaltung der Bestimmungen über die Liquidationsre-
serven gemäss Art. 107a AHVV und Offenlegung der für die Berechnung verwendeten Faktoren (Anzahl IK und Anzahl Renten).
Berichten A über die Bildung und Verwendung von Reserven ein- schliesslich des Kontos „Vortrag auf neue Rechnung“; B über eine allfällige Zusammensetzung der Reserven.
3.4.5 Übertragene Aufgaben
3410 Abrechnungs- und Zahlungsverkehr
Prüfen und berichten
1. Aufteilung des Verkehrs nach den einzelnen übertrage-
nen Aufgaben;
2. Richtigkeit der im Zusatzblatt zur Jahresrechnung ausge-
wiesenen Beiträge und Leistungen der übertragenen Aufgaben (Rz 1203 WBG);
3. ob die Aufteilung der allenfalls unter dem Rechnungs-
kreis 598 geführten Sammelkonten auf die entsprechen- den Rechnungskreise und Konten vor dem Jahresab- schluss richtig vorgenommen wurde.
Berichten A bei welchen übertragenen Aufgaben die Verzugs- und Vergütungszinsregelung angewendet wird und der Zinsanteil von der ZAS zu ermitteln ist.
3411 Beanspruchung von Fondsgeldern, Kostenvergütung
Prüfen und berichten
1. ob eine allfällige Schuld gegenüber dem Rechnungs-
kreis 1 ausgeglichen wurde;
2. ob die Kostenvergütung für die einzelne übertragene
Aufgabe unter Berücksichtigung der direkt belasteten Kosten angemessen ist;
3. ob im Laufe des Jahres die zu leistenden Teilzahlungen
gemäss Rz 1207 WBG vorgenommen wurden;
4. ob allfällige Vereinbarungen gemäss Rz 1206 WBG aus-
schliesslich zwischen Rechnungskreis 5 bis 8 bestehen (Vereinbarungen mit Rechnungskreis 9 sind rechtswid- rig).
3.4.6 Verwaltungsrechnung
3412 Verwaltungsaufwand und –ertrag
Prüfen und berichten
1. ob die Aufteilung auf die einzelnen Rechnungskreise in-
nerhalb der Verwaltungsrechnung richtig vorgenommen wurde;
2. ob die monatliche Aufteilung der allenfalls unter dem
Rechnungskreis 998 oder die Weiterverrechnung unter dem Rechnungskreis 97 geführten Sammelkonten auf die entsprechenden Rechnungskreise und Konten richtig vorgenommen wurde;
3. ob im Konto 5510 nur Abschreibungen für Betreibungs-
und Konkursspesen enthalten sind; 4.ob die statistischen Angaben des geprüften Geschäfts- jahres, welche die Basis bilden für die Berechnungen der Verwaltungskostenzuschüsse und Vergütungen plausi- bel sind: − Sämtliche Angaben über die Anzahl der Beitrags- pflichtigen sowie deren Aufteilung auf die Kantone; − Anzahl Arbeitgeber und Ausschlüsse im Vereinfach- ten Verfahren; − Anzahl Fortsetzungsbegehren gemäss Art. 88 SchKG;
− Anzahl gestellte Konkursbegehren gemäss Art. 166 SchKG; − Anzahl durch einen Entscheid des Konkursgerichts gemäss Art. 268 Abs. 2 SchKG geschlossene Kon- kursverfahren; − Anzahl Schadenersatzfälle;
5. Angemessenheit der Verrechnungspreise (z.B. Eigen-
miete oder von FAK an AHV-Kasse verrechnete Mieten).
Berichten A ob alle Einnahmen auf gesetzlicher Grundlage beruhen und ob die kasseneigenen Mittel ausschliesslich für die Verwaltung der AHV-Kassen sowie für die Revisions- und Kontrollkosten verwendet worden sind; B über die Verwendung des Überschusses bzw. die De- ckung des Fehlbetrages der Verwaltungsrechnung.
3413 Verwaltungskostenbeiträge
Prüfen und berichten
1. Korrekte Anwendung der massgebenden Verwaltungs-
kostenbeitragssätze.
Berichten A über die einzelnen Ansätze, die im abgelaufenen Rech- nungsjahr für die Festsetzung und Erhebung der Verwal- tungskostenbeiträge massgebend waren.
3.4.7 Mängelbehebung
3414 Prüfen und berichten
1. Behebung der bei den vorangegangenen Revisionen er-
mittelten Unstimmigkeiten (mit Berücksichtigung der vom BSV aufgegriffenen Punkte).
Berichten A weshalb einzelne Mängel noch nicht behoben worden sind.
Kapitel 4: Prüfungen für EL- und ÜL-Stellen, die von AHV-Kassen geführt werden
4.1 Allgemeine Grundsätze zur Prüfungstätigkeit und
Berichterstattung
4101 Für die Prüfung von EL-Stellen, die von AHV-Kassen ge-
führt werden, sind separate Revisionsberichte zu erstellen.
4102 Die Prüfung erstreckt sich auf die EL und ÜL.
4103 Die Randziffern 1400 bis 2002 (Hauptrevision) und 3000
bis 3301 (Abschlussrevision) gelten sinngemäss auch für die EL- und ÜL-Prüfungen und Berichterstattungen.
Kapitel 5: Hauptrevision im Bereich EL und ÜL
5.1 Bereich Organisation
5.1.1 Organisation der EL- und ÜL-Durchführung in der
Ausgleichskasse
5101 Knappe und klare Analyse der Organisation der EL- und
ÜL-Durchführung in der AHV-Kasse und ergänzende Stel- lungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Prüfen und berichten: – Zusammensetzung Kassenvorstand bzw. Verwaltungs- kommission (Name und Eintrittsdatum); – Auflistung Kassenleiter, Stellvertretung sowie der weite- ren Führungspersonen, die mit der Durchführung der EL und ÜL betraut sind; – Fluktuation seit der letzten Hauptrevision; – Beschreibung der Organisation des Rechtsdienstes; – Sicherstellung der Stellvertretungen bei planbaren und nicht planbaren Abwesenheiten in Schlüsselpositionen sowie deren laufende Überprüfung.
5102 EL-Zweigstellen
Knappe und klare Analyse zur Zusammenarbeit mit EL- Zweigstellen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einbezug von EL-Zweigstellen; – Aufgabenteilung zwischen der EL-Stelle und den EL- Zweigstellen; – Datenzugriff von EL-Zweigstellen; – Verantwortung über die Schulung und Überwachung bei den EL-Zweigstellen; – Regelung der Finanzierung und Höhe der Kosten.
5103 Bearbeitungsdauer und Pendenzen
Knappe und klare Analyse der Pendenzensituation. – Bestätigung, dass die Frist von 90 Tagen bei der Anmel- dung für die jährliche EL eingehalten wird (Art. 21 ELV und Rz 4160.02 WEL und WÜL); – Allgemeine Beurteilung der Bearbeitungsdauer und Pen- denzen: Im Bedarfsfall kann dazu die Tabelle im Anhang
5.4 verwendet werden.
5104 Knappe und klare Analyse der Verfahrensbestimmungen.
Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Korrekte Durchführung des Einspracheverfahrens und des Beschwerdeverfahrens; – Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung; – Prüfung der Vergleiche im Leistungsbereich; – Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
5.2 Ergänzungsleistungen (EL)
5.2.1 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der
jährlichen EL
5201 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An-
spruchsprüfung und Festsetzung der jährlichen EL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen:
– Erfüllung der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen:
Bezug einer Rente oder IV-Taggelder
Wohnsitz
Karenzfrist für Nicht-EU und Nicht-EFTA-Bürger
– Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen:
Vermögen
Korrekte Berücksichtigung der Liegenschaftswerte
Vermögensverzichte
Übermässiger Vermögensverzehr
Effektives und hypothetisches Einkommen
Einkommensverzichte
– Korrekte Unterscheidung der zu Hause lebenden von den im Heim/Spital lebenden Personen; – Korrekte Anwendung der anrechenbaren Ausgaben.
5202 Vorschussleistungen
Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Vorschuss- leistungen bei verzögerter Bearbeitungsdauer der jährli- chen EL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Ana- lyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Vorgehen zur Festsetzung der Vorschussleistungen; – Anspruchsvoraussetzungen; – Angemessenheit der Höhe (Vermeidung von Rückforde- rungen); – Verbuchung; – Überwachung der gewährten Vorschüsse.
5203 Rückforderungen
Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Rückforde- rungen der jährlichen EL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von rechtmässig bezogener EL von den Erben; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von unrechtmässig bezogener EL; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung.
5204 Periodische Überprüfung
Knappe und klare Analyse des Verfahrens der periodi- schen Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ge- mäss Artikel 30 ELV sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: Vorgehen – Einhaltung der Frist; – Umfang der Überprüfung.
5205 Verrechnungen und Drittauszahlungen
Knappe und klare Analyse des Verfahrens der Verrechnun- gen und Drittauszahlungen der jährlichen EL sowie ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Verrechnung und Drittauszahlung; – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Auszahlungen an die Krankenkassen insbesondere die korrekte An- wendung der Prämienanteile; – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Auszahlungen an die Heime; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung (inkl. Anspruchsberechtigung) und Rückerstattung.
5.2.2 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der
Krankheits- und Behinderungskosten
5206 Knappe und klare Analyse des Verfahrens zur Prüfung der
Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der Krank- heits- und Behinderungskosten sowie ergänzende Stel- lungnahme zu den Analyse-Ergebnissen.
Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der kantonalen Reglemente; – Einhaltung der Mindestansätze gemäss Art. 14 Abs. 3 ELG.
5.2.3 Gesamtbeurteilung
5207 Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser-
gebnis: – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe bei der Durchführung der EL.
5.3 Überbrückungsleistungen (ÜL)
5.3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der
jährlichen ÜL
5301 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An-
spruchsprüfung und Festsetzung der jährlichen ÜL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Erfüllung der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen; – Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen:
Vermögen inklusive BVG-Guthaben
Korrekte Berücksichtigung der Liegenschaftswerte
Vermögensverzichte
Übermässiger Vermögensverzehr
Einkommen
Einkommensverzichte – Korrekte Anwendung der anrechenbaren Ausgaben; – Prüfung, ob eine Person voraussichtlich Anspruch auf EL im Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters hat; insbe- sondere ob ein lückenloser Übergang von ÜL zur vorbe- zogenen AHV-Rente mit EL gewährleistet werden konnte;
– Einhaltung der unterschiedlichen Plafonierungsvorga- ben; – Die allfällige Kaufkraftanpassung bei Auslandzahlungen; – Bearbeitungsdauer bei erstmaligen Gesuchen.
5302 Vorschussleistungen
Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Vorschuss- leistungen bei verzögerter Bearbeitungsdauer der jährli- chen ÜL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Ana- lyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Vorgehen zur Festsetzung der Vorschussleistungen; – Anspruchsvoraussetzungen; – Angemessenheit der Höhe (Vermeidung von Rückforde- rungen); – Verbuchung; – Überwachung der gewährten Vorschüsse.
5303 Rückforderungen
Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Rückforde- rungen der jährlichen ÜL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: Vorgehen – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von rechtmässig bezogener ÜL von den Erben; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von unrechtmässig bezogener ÜL; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung.
5304 Periodische Überprüfung
Knappe und klare Analyse des Verfahrens der periodi- schen Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ge- mäss Artikel 54 ÜLV sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen.
Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Frist; – Umfang der Überprüfung.
5305 Verrechnungen und Drittauszahlungen
Knappe und klare Analyse des Verfahrens der Verrechnun- gen und Drittauszahlungen der jährlichen ÜL sowie ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Verrechnung und Drittauszahlung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung (inkl. Anspruchsberechtigung) und Rückerstattung.
5.3.2 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der
Krankheits- und Behinderungskosten
5306 Knappe und klare Analyse des Verfahrens zur Prüfung der
Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der Krank- heits- und Behinderungskosten sowie ergänzende Stel- lungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Leistungsarten sind gemäss Art. 17 ÜLG vorgesehen; – Einhaltung der Plafonierungsvorgaben für Krankheits- und Behinderungskosten.
5.3.3 Gesamtbeurteilung
5307 Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser-
gebnis: – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe bei der Durchführung der ÜL.
5.4 Anhang
5401 Sofern nicht bereits in der betreffenden Randziffer aufge-
führt: – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Ergän- zungsleistungen, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Über- brückungsleistungen, die sich aus Fehlern der AHV- Kasse ergeben.
Arbeitshilfe Beurteilung Pendenzen (nur im Bedarfsfall) Bearbei- tungsdauer ∅ Anzahl interne Vor- Anzahl ∅ neue verarbei- Beurteilung Bereich Prozess gaben offene Prozesse tete Pendenzen-si- gem. Ge- Prozesse pro Monat Prozesse tuation setz / pro Monat Verordnung
jährliche EL
Anmeldung
Mutationen
periodische Überprüfung
Abgang
Korrespondenz
Einsprachen
Rückforderungen rechtmässig bezogener EL
Krankheitskosten
Belege
Zahnbehandlungen
ÜL
Anmeldungen
Mutationen
Kriterien für Beurteilung
sämtliche offenen Prozesse können innerhalb der vorgegebenen Bearbei- unproblematisch tungsdauer (intern oder per Gesetz / Verordnung) erledigt werden
einzelne Prozesse können nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungs- erhöht dauer erledigt werden
mehrere Prozesse (bis 10 % der offenen Prozesse) können nicht innerhalb kritisch der vorgegebenen Bearbeitungsdauer erledigt werden
mehr als 10 % der offenen Prozesse können nicht innerhalb der vorgegebe- problematisch nen Bearbeitungsdauer erledigt werden
Kapitel 6: Abschlussrevision im Bereich EL und ÜL
6.1 Ergänzungsleistungen
6101 Rechnungsabschluss
Prüfen und berichten: ob die Salden im Jahresabschluss mit den Buchungsunter- lagen übereinstimmen.
6102 Erfassung pro Leistungskategorie
Prüfen und berichten: ob die Leistungen, Rückforderungen sowie deren Abschrei- bungen und Erlasse gemäss der nachfolgenden Aufstel- lung getrennt voneinander erfasst werden und dass bei den einzelnen Kategorien keine Leistungen der anderen Kategorien verbucht worden sind: – jährliche EL zur AHV; – jährliche EL zur IV; – Krankheits- und Behinderungskosten; – weitere kantonale Versicherungs- oder Fürsorgeleis- tungen.
6103 Rekapitulation
Prüfen und berichten: ob die Endresultate der Rekapitulation aus der EL-Fach- applikation und die in den entsprechenden Betriebskonten ausgewiesenen Beträge übereinstimmen.
6104 Leistungsbuchhaltung
Prüfen und berichten: ob die allenfalls geführte Leistungsbuchhaltung mit der Re- kapitulation der EL-Fachapplikation und den Konten der Hauptbuchhaltung übereinstimmt.
6105 Bundesbeiträge
Prüfen und berichten: – ob die Eintragungen in der Abrechnung zur Festsetzung des Bundesbeitrages mit den Konten der Betriebsrech- nung überein-stimmen, insbesondere ist zu prüfen, dass keine: – Krankheits- und Behinderungskosten, sowie – Krankenkassenprämien darin enthalten sind; – ob die vom BSV erstellte Abrechnung mit den gemelde- ten Zahlen übereinstimmt und der Kantonsanteil korrekt ermittelt wurde.
6106 Verwaltungskosten
Prüfen und berichten: ob die Belastungen in der Verwaltungsrechnung Rk 480 ausschliesslich die EL und falls aufgrund kantonaler Rege- lung zulässig allenfalls zusätzlich die ÜL betreffen.
6107 Kostenverteilung
Prüfen und berichten: ob allenfalls angewendete Kostenverteilschlüssel, mit wel- chen die Verwaltungsrechnung der EL belastet werden (z.B. für IT-Kosten), nachvollziehbar und angemessen sind.
6108 Durchführungsentschädigung
Prüfen und berichten: – ob die angewandte Vergütungsregelung der vom Bun- desamt genehmigten Vergütungsregelung zwischen dem Kanton und der Ausgleichskasse für die Durchführung der EL entspricht; – ob bei den AHV-Kassen, welche die EL durchführen, die kantonalen Entschädigungen für die Verwaltungskosten, den entsprechenden Vergütungsregelungen (Art. 32 ELV) entsprechen und zur Deckung der im Zusammen- hang mit der Durchführung der EL entstehenden Kosten ausreichend sind.
6109 Plausibilisierung der EL-Statistik Stand Mai des Berichts-
jahres Prüfen und berichten: ob die Werte der EL-Statistik mit Stand Mai des Berichts- jahres mit der Rekapitulation aus der EL-Fachapplikation übereinstimmen.
6110 Gesamtbeurteilung
Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser- gebnis: – Gesamtbeurteilung über die Qualität der Buchführung der EL.
6.2 Überbrückungsleistungen
6201 Rechnungsabschluss
Prüfen und berichten: ob die Salden im Jahresabschluss mit den Buchungsunter- lagen übereinstimmen.
6202 Erfassung pro Leistungskategorie
Prüfen und berichten: ob die Leistungen, Rückforderungen sowie deren Abschrei- bungen und Erlasse gemäss der nachfolgenden Aufstel- lung getrennt voneinander erfasst werden und dass bei den einzelnen Kategorien keine Leistungen der anderen Kategorien verbucht worden sind: – jährliche ÜL; – Krankheits- und Behinderungskosten.
6203 Rekapitulation
Prüfen und berichten: ob die Endresultate der monatlichen Rekapitulationen der ÜL (aus Fachapplikation oder manueller Liste) und die in den entsprechenden Betriebskonten ausgewiesenen Be- träge übereinstimmen.
6204 Leistungsbuchhaltung
Prüfen und berichten: ob die allenfalls geführte Leistungsbuchhaltung mit der mo- natlichen Rekapitulation der ÜL (aus Fachapplikation oder manueller Liste) und den Konten der Hauptbuchhaltung übereinstimmt.
6205 Geldbestand
Prüfen und berichten: ob der Geldbestand über ein separates Bank- oder Post- konto bzw. über ein im Rk 250 geführtes Kontokorrent aus- gewiesen werden kann.
6206 Verwaltungskosten
Prüfen und berichten: ob die Belastungen in der Verwaltungsrechnung Rk 258 ausschliesslich die ÜL betreffen.
6207 Kostenverteilung
Prüfen und berichten: ob allenfalls angewendete Kostenverteilschlüssel, mit wel- chen die Verwaltungsrechnung der ÜL belastet werden (z.B. für IT-Kosten), nachvollziehbar und angemessen sind.
6208 Deckung Verwaltungskosten
Prüfen und berichten: ob die Entschädigung für den Verwaltungsaufwand kosten- deckend ist.
6209 Gesamtbeurteilung
Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser- gebnis: − Gesamtbeurteilung über die Qualität der Buchführung der ÜL.
Kapitel 7: Inkrafttreten
7001 Diese Weisungen treten auf den 1. Januar 2027 für die
erstmalige Anwendung für die Abschlussrevision 2026 in Kraft. Sie ersetzen die Weisungen vom 1. Januar 2004 mit allen Nachträgen bis und mit 1. Januar 2025.