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2022.BVD.5481

Ersatzanschaffung Strassenkehrmaschine für das Strasseninspektorat Burgdorf; Verpflichtungskredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1300/2023 Datum RR-Sitzung: 29. November 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2022.BVD.5481 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ersatzanschaffung Strassenkehrmaschine für das Strasseninspektorat Burgdorf; Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 751 080 soll für die Reinigung der Kantonsstrassen in der Zuständigkeit des Strasseninspektorats Burgdorf eine neue Strassenkehrmaschine beschafft werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) Art. 21 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gesamtkosten, Anschaffungskosten CHF 751 080 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 FHaV ff. CHF 751 080 Zu bewilligender Kredit CHF 751 080

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der im Budget der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 5061000000 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 2024 CHF 751 080

Total CHF 751 080

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 751 080 751 080

5.2 Investitionsausgaben pro Jahr

In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.751 0.751 In GKIP 2023 eingestellt

Die Anschaffung ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Sammelposition «Ersatzbeschaffungen für Strassenunterhalt».

5.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Spezialfahrzeuge 751 080 10 Jahre CHF 75 100

Die zu ersetzende Strassenkehrmaschine ist abgeschrieben und verursacht keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

6. Begründung

Das Strasseninspektorat Burgdorf unterhält rund 145 km Kantonsstrasse. Die heutige Kehrmaschine ist seit Juni 2012 im Betrieb. Sie wird bis zum Ersatz im Herbst 2024 mehr als 14 000 Einsatzstunden geleistet und 160 000 km zurückgelegt haben. Sie wird vorwiegend für die Reinigung der Kantonsstrassen im Bezirk Burgdorf eingesetzt, aber auch für die Fahrbahnreinigung nach Verkehrsunfällen und nach Unwettern.

Die Kehrmaschine hat ihre Lebensdauer erreicht und ist abgeschrieben. In letzter Zeit fielen immer mehr und zunehmend teurere Reparaturen und Unterhaltsarbeiten an. Sie hat Verschleisserscheinungen an Hydraulik- und Pumpenanlage, Fahrwerk, Hinterachse, Mittelbürstenmotor und -lager, Schaltgetriebe, Bremsen, die in absehbarer Zeit grössere Reparaturen nötig machen werden. So kann die Maschine trotz seriöser und regelmässiger Wartung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.

Bei der Evaluation der Ersatzanschaffung wurden auch fossilfreie Antriebssysteme getestet. Die heute auf dem Markt verfügbaren Fahrzeuge haben jedoch eine reduzierte Reichweite und beschränkte Betriebsdauer. Die Tests ergaben, dass sie maximal sechs Stunden am Stück eingesetzt werden können. Damit wäre die notwendige Einsatzbereitschaft sowohl im Alltag als insbesondere auch bei Notfalleinsätzen nicht hinreichend gewährleistet. Deshalb muss eine dieselbetriebene Kehrmaschine beschafft werden. Das Fahrzeug erfüllt die geltenden Abgaswerte (Trägerfahrzeug mit einem Euro-6d-Motor).

Die Kehrmaschine ist vollständig aus der Führerkabine bedienbar, was für die Sicherheit des Personals wichtig ist, das mehrheitlich allein im Einsatz ist. Im Unterschied zu den bisherigen Kehrmaschinen ist sie mit einem Rotoclean-System ausgerüstet. Damit kann sie nebst den üblichen Reinigungsarbeiten auch zum Abranden, zur mechanischen Unkrautentfernung, für Hochdruckwascharbeiten, Reinigung von lärmmindernden Belägen und kleinere Absaugarbeiten eingesetzt werden kann. Das Fahrzeug ist deshalb auch mit drei Achsen ausgerüstet und damit länger als die anderen, damit die Nutzlast für das Rotoclean-System und das Kehrgut eingehalten werden kann.

Das Fahrzeug wird nach Ölunfällen auch in anderen Strasseninspektoraten des Kantons eingesetzt. Insgesamt handelt es sich um eine komplette, vielseitig einsetzbare Lösung für den Strassenunterhalt.

Ohne die Ersatzanschaffung ist die Reinigung der Kantonsstrassen nicht mehr ordnungsgemäss sichergestellt und in Folge die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet.

Die Beschaffung wurde in einen offenen Verfahren ausgeschrieben. Der beantragte Kredit entspricht dem offerierten Preis.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 12 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on December 1, 2023 and September 1, 2026.
  • Strassenverordnung, Art. 38 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on February 1, 2024 and January 1, 2026.