2023.BVD.4151
Biglen, Sanierung Ortsdurchfahrt Biglen, Rohrstrasse (SAP Nr. 420.10426). Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025. GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1420/2023 Datum RR-Sitzung: 20. Dezember 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.4151 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Biglen, Sanierung Ortsdurchfahrt Biglen, Rohrstrasse (SAP Nr. 420.10426); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022 – 2025, GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 3 670 000 (Gesamtkosten von CHF 3 900 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 230 000) soll die Kantonsstrasse Nr. 229, Ortsdurchfahrt Biglen (Rohrstrasse) saniert und mit gestalterischen Massnahmen die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer verbessert werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 15. August 2023
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis 10 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 3 900 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0 Kosten zulasten Kanton CHF 3 900 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 230 000 (Ausgabenbewilligungen TBA/BVD ab 1. November 2011) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 3 670 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 2 400 000 (Deckbelag, Sanierung Durchlass und Bordüren, Ersatz Abdichtung, Erneuerung Gehweg) Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 1 500 000 (örtliche Verbreiterungen Fahrbahn, Fussgängerschutzinseln, definitiver Kreisel, Verbreiterung Gehweg, Pförtner Seite Grosshöchstetten) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 3 900 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 aufgeführt.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 13. November 2023 )* – CHF 47 290 898 noch offene Kreditsumme CHF 232 709 102 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 3 900 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 228 809 102
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den Investitionen
6.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 3 900 000 1 500 000 2 400 000 0
6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total Vorjahre 2023 2024 2025 2026 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 3.900 0.215 0.025 0.210 1.900 1.550 In der GKIP 2023 eingestellt
Das Projekt 420.10426 wurde in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau» Kantonsstrassen» aufgeführt.
6.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober- und Unterbau Kantonsstrassen 3 300 000 40 Jahre 82 500
Deckbelag Kantonsstrassen 490 000 12 Jahre 40 833
Landerwerb 110 000 - -
Beim provisorisch erstellten Kreisel Bahnhofstrasse wurde eine Mittelinsel erstellt, die abgebrochen werden muss. Sie hat einen Restbuchwert von CHF 3 124, der ausserordentlich abgeschrieben werden muss.
6.4 Weitere Folgekosten
keine
7. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bisher CHF 214 700 2023 CHF 25 300 2024 CHF 210 000 2025 CHF 1 900 000 2026 CHF 1 550 000 Total CHF 3 900 000
8. Begründung
Die Kantonsstrasse Nr. 229 muss in der Ortsdurchfahrt Biglen (Rohrstrasse) dringend saniert werden. Altersbedingt und wegen verschiedener Werkleitungsarbeiten sind die Strassenbeläge stark beschädigt. Zudem werden die Standards für eine Kantonsstrasse in der Ortsdurchfahrt nicht erfüllt. Insbesondere ist die Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr nicht gewährleistet. Der Kreisel bei der Bahnhofstrasse wurde im Jahre 1997 nur als Provisorium erstellt.
Mit der Umsetzung des Projektes werden folgende Massnahmen an der Strasse ausgeführt:
‒ Querungshilfen für Fussgängerinnen (Schutzinsel) ‒ Definitiver Bau und Gestaltung beim Kreisel Bahnhofstrasse ‒ Ausgestaltung von Torsituationen an beiden Siedlungseingängen ‒ Neuordnung und behindertengerechte Ausgestaltung der Bushaltestellen ‒ Lokale Verbesserungen von Einmündungen und Grundstückszufahrten ‒ Lokale Verbreiterung des Trottoirs ‒ Gestalterische Aufwertung des Strassenraums und Markierung breiter Bänder im Ortszentrum ‒ Sanierung der Gehwege und Randabschlüsse ‒ Ersatz des Deckbelages der Kantonsstrasse mit einem lärmmindernden Belag
Auch am Strassendurchlass für den Biglenbach wurden im Jahr 2022 verschiedene Schäden festgestellt. Diese werden im Zuge der Strassensanierung behoben.
Die Bauarbeiten sollten möglichst rasch ausgeführt werden. Die Sanierung hat sich durch eine Beschwerde bereits stark verzögert. Eine weitere Verzögerung würde dazu führen, dass Zustand der Strasse sich derart verschlechtert, dass eine Instandsetzung voraussichtlich nur mit massiveren baulichen Massnahmen möglich wäre, mit entsprechenden Kostenfolgen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion